dialer 0190080806

Q 1 -- Fa.Questnet

... ja ich und das schon mehrmals.

@Gast

Du bekommst von Q1 eine schriftliche Zusage über die Erstattung der Kosten - wo ist da noch das Problem? Die Absichtserklärung in dem Schreiben ist bindend und die im E-Fall einglagbar. Also - Du brauchst nur noch mitzuspielen.
 
anna schrieb:
QuestNet ist tatsächlich nur Hersteller des Dialers und die Adresse ist richtig. Allerdings kann ich nur sagen - bei Dialern, die von QuestNet-Kunden angeboten werden, beissen sich die Endkunden in der Regel die Zähne aus. Der User hatte zwei Bestätigungen, die ihn eindeutig auf die anstehende Verbindung hinweisen, erst danach kommt die Session zu stande.
Der Kunde von QuestNet, der dann auch das Angebot zu verantworten hat, ist z. B. unter "piratos.de" oder "hacker.ag" vertreten (hyro-mediaservice e.K., Spitzäckerstraße 12, D-73527 Schwäbisch Gmünd). Stellt sich mir die Frage, was will ein User auf solchen Seiten!?

Jetzt wird übrigens eine andere Talkline-Nummer für den Seitenzugriff verwendet: (0190080788 GN 7,5€/Min. [max. 20 Min.] danach weitere 39 Minuten GRATIS).

Das Angebot von Q1, das mit der Gutschrift, kann ich nur jedem wärmstens empfehlen, da dadurch die Forderungen von Talkline oder mcn befriedigt werden. Den Preis selbst zieht Q1 vom Umsatz ihres Kunden ab und legt offensichtlich noch etwas drauf (Anteil des Großproviders), um den Endkunden zu beruhigen. Außerdem spart sich Q1 Verwaltungskosten und ggf. ein Verfahren, so dass die Kulanz hier wirklich dem Kunden nützt.

Hallo Anna, glaubst Du wirklich das die User auf den von Dir genannten Seiten waren, ist hoffentlich nicht ernst gemeint!
Ich habe einen Hinweis, wo z. B. unter winamp.de bei sogenannten sms mit mehr Zeichen einem das Ding verpasst wird!

Also Deine Annahme scheint mir sehr eigenartig, oder willst Du die User von Schadenersatzansprüchen fernhalten???
Dialer gehören grundsätzlich verboten, es sei denn der Vertrag kommt so zustande, dass der User die Bedingungen eindeutig erkennen konnte und akzeptiert hat, was wäre mit einer deutlichen Anzeige über den gesamten Bildschirm, die mindestens zeimal bestätigt werden muß und 10 Sekunden angezeigt wird???!!

Ich habe ein Gutachten was die unbemerkte Einwahl nachgewiesen hat!!!
 
@ferrari

Das mit "piratos" war natürlich nur beispielhaft eine von vielen verfügbaren Seiten, die ein und dieselbe Nummer verwenden. Den genauen Seitenaufruf dokumentiert die Datei coder.txt. Selbe Datei hat auch QestNet vorliegen und kann deshalb recht genau beurteilen, in wieweit ein Seitenaufruf zu stande kam.

Technische Fehler werden übrigens eingeräumt. Doch dazu kann man sich gern an QuestNet wenden http://www.questnet.de/. Dort ist man (wie bei Q1) in der Lage Gutschriften für verpatzte Sessions zu erstellen.

"... Also Deine Annahme scheint mir sehr eigenartig, oder willst Du die User von Schadenersatzansprüchen fernhalten??? ..." - keines Wegs, kämpfe selbst an vorderster Front!

"... Dialer gehören grundsätzlich verboten ..." Das ist mir zu pauschal - wenn das Abrechnungssystem korrekt funktioniert, ist dagegen nichts einzuwenden. Dass es immer wieder zu Konflikten kommt beweist nur, wie unausgereift diese Materie gegenüber dem unbedarften User ist. Außerdem ist der Gesetzgeber gefragt, doch der stürzt sich lieber aus den Wolken, weil er sein eigens angerichtetes Elend nimmer sehen kann. Mir kommt es so vor, als hätten die "drei Affen" unsere Politik voll im Griff.
 
wenn du so vieles weisst dann sag mir wo ich die beschreibung mit bildanleitung für gewisse einstellungen finden kann denn mir ist das echt zu dumm..ich bin anfängerin und lerne alles hier allein und schon bin ich gears.... durch meine unkenntnisse...muß ich bestraft werden das ich noch lernen will???kann nicht rechtens sein..ich habe leider niemanden der mir hier was beibringen kann..wäre dankbar mal von dir zu hören..l.g.silvi
 
Einstellungen

Ich weiß zwar nicht, welche Einstellungen jetzt genau gemeint sein sollen aber wenn es um Sicherheitseinstellungen und Sicherheitschecks für Browser gehen soll; auf den genannten Seiten finden sich bebilderte, durchaus verständliche Anleitungen für die gängigsten Browser.

http://www.heise.de/ct/browsercheck/


Sicherheitseinstellungen des Browsers anpassen

Die folgenden Seiten erläutern die wichtigsten Sicherheitseinstellungen
der am häufigsten eingesetzten Browser und schlagen Einstellungen für
mittlere und hohe Sicherheitsanforderungen vor. Falls Sie ältere
Browser von Netscape oder Microsoft verwenden, empfiehlt sich auf
alle Fälle ein Update auf die aktuelle Version. Die Einstellungen des
Internet Explorer 5.5 sind vergleichbar zu denen der Version 5.0.

http://www.heise.de/ct/browsercheck/anpassen.shtml
 
@ @epost.de
Suche mal den Ordner "coder" unter C:\WINDOWS und gucke Dir mal die Datei coder.txt an. Dort ist der Seitenaufruf und Dein Einzelverbindungsnachweis gespeichert - womöglich geht Dir oder einem Familienmitglied dabei ein Lichtlein auf?!
 
anna schrieb:
@ @epost.de
Suche mal den Ordner "coder" unter C:\WINDOWS und gucke Dir mal die Datei coder.txt an. Dort ist der Seitenaufruf und Dein Einzelverbindungsnachweis gespeichert - womöglich geht Dir oder einem Familienmitglied dabei ein Lichtlein auf?!

Hallo anna,
bei mir (win 98 SE) gibt es das Verzeichnis coder oder die Datei coder.txt nicht!
 
zu Früh verabschiedet...

Hallo,

leider geht die ganze Angelegenheit immer weiter. :-?

Zuerst bekam ich Anfang des Monats Post von Intrum Justicia (Darmstadt). Ich habe denen das Schreiben von Q1 (mit ihrem Forderungsverzicht bzw. Rückzahlungsangebot) und das entsprechende Schreiben an Talkline zugefaxt. Seither kam nichts mehr.
Vor ein paar Tagen flatterte aber Post von RAe (...) & Kollegen (auch Darmstadt) ins Haus. Die Forderung hat inzwischen Kinder bekommen und sich durch diverse Spesen verdoppelt. Aus 55 EUR wurden jetz 106 EUR.
Ich hatte Talkline die Forderungsabtretung an Q1 vorgeschlagen, so wie es hier im Forum mehrmals empfohlen wurde. Sehr erstaunt war ich jetzt über die Postings von Anna, die empfiehlt den von Q1 beschriebenen Weg zu gehen. Dabei wurde davon immer wieder abgeraten.
Jetzt bin ich etwas verunsichert und habe einige Fragen.

1) Ein begründeter Widerspruch hat auschiebende Wirkung. Habe ich das richtig verstanden? Somit kann Talkline nicht einfach weiter mahnen, sondern muß zum Widerspruch Stellung nehmen.

2) Soll ich jetzt doch die 55 EUR an Talkline zahlen und mir das Geld von Q1 zurückholen?

3) Wenn ich Talkline die Forderungsabtretung anbiete, können die das einfach ignorieren?

4) Im Forum Dialerschutz hat jemand bei Talkline angefragt, wie das ganze Verfahren zu stoppen sei. Daraufhin meinten die dies sei nur durch eine Anzeige bei der Polizei möglich. Stimmt das?

5) Wie soll ich weiter vorgehen?

Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß
Snorre
 
Re: zu Früh verabschiedet...

Snorre aus Flake schrieb:
1) Ein begründeter Widerspruch hat auschiebende Wirkung. Habe ich das richtig verstanden? Somit kann Talkline nicht einfach weiter mahnen, sondern muß zum Widerspruch Stellung nehmen.

Nein. Im Privatrecht kann Talkline Rechnungen nicht einfach ohne Titel zwangsweise einziehen und damit hat ein Widerspruch auch keine 'aufschiebende Wirkung'. Einen vollstreckbaren Titel bekommt Talkline aber nur über das Gericht. Talkline muß auch nicht auf deine Widersprüche reagieren, sondern kann weitermahnen.

BTW: Es gibt den Begriff der 'aufschiebenden Wirkung' nur im Verwaltungsrecht. Wenn eine Behörde einen Bescheid erläßt, dann kann sie aus diesem Bescheid ohne Anrufung eines Gerichts die Rechtsfolgen durchsetzen (weil der Bescheid insoweit Titelfunktion hat), es sei denn der Betroffene hat Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch hat dann aufschiebende Wirkung, dh die Behörde kann bis zum Abschluss des Rechtsmittelverfahrens aus dem Bescheid keine Rechte herleiten.

2) Soll ich jetzt doch die 55 EUR an Talkline zahlen und mir das Geld von Q1 zurückholen?

Einen Anspruch gegen Q1 aus deren Schreiben hast du nur, wenn du gegenüber Q1 erklärt hast, dass du mit dem Angebot einverstanden bist. Q1 ist an das Angebot nur einige Tage gebunden (ein paar Tage Bedenkzeit und Postlaufzeit). Wenn schon Wochen vergangen sind, dann ist das Angebot von Q1 nicht mehr gültig. Das hindert dich natürlich nicht, Q1 ein Vergleichsangebot zu machen.

3) Wenn ich Talkline die Forderungsabtretung anbiete, können die das einfach ignorieren?

Ja. Stell dir mal vor, Talkline könnte dich zu einer Abtretung oder einem Vergleich zwingen ;)

4) Im Forum Dialerschutz hat jemand bei Talkline angefragt, wie das ganze Verfahren zu stoppen sei. Daraufhin meinten die dies sei nur durch eine Anzeige bei der Polizei möglich. Stimmt das?

Grundsätzlich kann TL seine Forderungen auch einklagen, wenn in gleicher Sache gegen TL oder deren Vertragspartner ermittelt wird. Es besteht aber die Möglichkeit, das Gerichtsverfahren bis zu einer Entscheidung in der Strafsache aussetzen zu lassen. Ob TL von sich aus wegen einer Strafanzeige Mahnläufe aussetzt, wage ich zu bezweifeln. Es gibt zig Fälle, wo TL trotz Anzeige weiter gemahnt hat.

5) Wie soll ich weiter vorgehen?

Wenn du kein Angebot wahrgenommen hast oder mit der Leistung nicht zufrieden warst, dann würde ich erst mal nicht zahlen und den Mahnbescheid abwarten.
 
Re: zu Früh verabschiedet...

Snorre aus Flake schrieb:
2) Soll ich jetzt doch die 55 EUR an Talkline zahlen und mir das Geld von Q1 zurückholen?
Nein vorerst nicht! Versuche einen Aufschub des Inkassoverfahrens zu erwirken (schriftl. an Forderungssteller) - stetzte Dir selbst ein Zahlungsziel bis zur endgültigen Prüfung des Sachverhaltes, da Dir jetzt "neue Erkenntnisse vorliegen!" Setze z. B. den 31.08.2003 an. Sollte man Dir dann tatsächlich einen Vergleich in Form einer Gutschrift anbieten, wäre zuerst an die TL zu zahlen und unter Vorlage des bestätigten Einzahlungsbeleges bekommst Du dann von Q1/QuestNet evtl. Dein Geld zurück. Da jedoch zwischenzeitlich weitere Kosten angefallen sind, da Du offensichtlich nicht den rechtlich einwandfreien Weg gegangen warst, wirst Du mit den Nebenkosten wahrscheinlich auch weiterhin konfrontiert sein. Aber dazu kann Dir sicher Comedian ein bisschen mehr schreiben, wenn es spruchreif ist.
Snorre aus Flake schrieb:
5) Wie soll ich weiter vorgehen?
Schreibe an die Fa. QuestNet GmbH (www.questnet.de) und fordere dort unter Benennung Deiner Telefonnummer eine Übersicht über Deine Einwahl ein. QuestNet war der Inhaber der Nummer und hatte diese mit ihrem Dialer an ihren Kunden weiter gegeben - die Session selbst wurde bei QuestNet dokumentiert: Verbindungszeit, -Dauer und Verbindungsziel. Somit weisst Du zumindest mal welche URL überhaupt aufgerufen worden ist und wahrscheinlich auch, woher Du den Dialer hast.
Snorre aus Flake schrieb:
4) Im Forum Dialerschutz hat jemand bei Talkline angefragt, wie das ganze Verfahren zu stoppen sei. Daraufhin meinten die dies sei nur durch eine Anzeige bei der Polizei möglich. Stimmt das?
Der Dialer von QuestNet funktioniert einwandfrei und ist FST-konform. Bislang wurden in noch nicht einem einzigen Fall Manipulationen oder eine Fehlerhaftigkeit nachgewiesen. Bei einer Anzeige müsstest Du den Dialer (von dem Du meinst, dass er nicht ordentlich funktioniert hatte) liefern, damit der dann untersucht wird - wohlgemerkt, es muss das Original sein, mit dem Dein Schaden entstanden war. Wenn Du das nicht kannst, macht der Gang zu den Behörden keinen Sinn.
Snorre aus Flake schrieb:
Ich hatte Talkline die Forderungsabtretung an Q1 vorgeschlagen, so wie es hier im Forum mehrmals empfohlen wurde. Sehr erstaunt war ich jetzt über die Postings von Anna, die empfiehlt den von Q1 beschriebenen Weg zu gehen. Dabei wurde davon immer wieder abgeraten.
Leider wird hier im Forum ganz gern eine Ichmachedaswieichdaswill-Haltung propagiert - mehr als gute Ratschläge kann ich nicht geben. Wie einige User jetzt selbst positiv erfahren haben, gibt mir der Erfolg zwischenzeitlich Recht. Letztlich muss jeder selbst wissen, welchen Weg er in seiner Forderungssache beschreitet.
 
Ich sehe das etwas anders!

Warum an Talkline Zahlen, wenn die Q1 schon schriftlich bestätigt hat, auf die Forderung zu verzichten? Oder sich überhaupt noch Gedanken darüber zu machen? Wenn die Q1 ihre Forderung für so stichhaltig hält, das sie darauf verzichten wollen, dann hast du damit auch vor Gericht beste Chancen!

Ich würde mich von Konsorten wie Axtman und co nicht ins Boxhorn jagen lassen. Talkline hat bereits mehrere ähnliche Fälle vor Gericht satt verloren. Hier im Forum findest du genügend Material, wie du vor Gericht argumentieren musst. Talkline geht im Moment eh nach der Devise vor "Ist der Ruf erst ruiniert, kassiert es sich ganz ungeniert". Viele der Fälle, die Talkline jetzt mahnen lässt, stammen von eindeutig betrügerischen Handlungen, bsp von Tele Team Work. Dennoch ist sich Talkline nicht zu schade, hierbei bis vor Gericht zu gehen. Aber die letzten Urteile haben gezeicht, das in der Justitz ein Umdenken stattfindet, von dem sich unsere Regierung noch ein ganzes Stück abschneiden kann. Denn Talkline hat einige satte Niederlagen kassiert ujnd wenn die Beklagten richtig argumentieren, dann wird das auch weiterhin passieren. Und irgendwann wird es Talkline aufgeben müssen, weil auch jedes weitere Urteil gegen Talkline die Position der Verbraucher gegen derartige Abzockfirmen stärkt!

Ich würdee weder Talkline noch (...) irgendwie entgegenkommen sondern es auf ein Gerichtsverfahren draufankommen lassen.

Du kannst übrigens sicher sein, das dir Q1 kein Verzichtsangebot gemacht hätte, wenn die überzeugt gewesen wären, das die Verbindung auf korrektem Weg zustandegekommen ist.
 
@Snorre aus Flake
...was Antidialer hier gepostet hat ist genau das, was ich zuvor in meinem letzten Absatz erklärt habe - das Problem kann jeder anfassen wie er will. Die Konfrontation via Mahnschreiben/Inkasso/Mahnbescheid/Gericht kan sich jeder suchen doch ist das für den Betroffenen auch der einfachste Weg?
@Antidialer
Q1 hat das Problem, dass es über TL keine Abtretung gibt, denn dann müsste Q1 der TL ja deren Anteil noch drauflegen, oder wie auch immer. Die Verbindung kam unstrittig zustande und zwar über eine Nummer der TL. Dass sich jetzt deren Kunde kulant zeigt, berührt nicht die Verpflichtungen zwischen TL und dem Endkunden, denn TL ist für den Content nicht verantwortlich! Hier geht es um´s verbuchen und das einem Endkunden der Weg des Ausbuchens oder Storno vorgezeigt wird, ist meiner Meinung nach nicht falsch, wenn gleich nicht vollends zufrieden stellend. Doch letztlich geht es doch darum, dass der Endkunde nicht zu bezahlen braucht und dabei sind ihm sicher alle Mittel recht - da kann man auch vor Gericht ziehen, sich dabei noch weiterhin vielem Ärger aussetzen oder sich einfach nur an der gereichten Geldbörse bedienen.
 
@ anna

Du hast Recht, es ist jedem seine Sache, wie er so etwas anpackt. Ich gebe gerne zu, das ich in dieser Beziehung etwas streitsüchtig bin und es mir Spaß macht, mich mit Behörden, Anwälten und co herumärgern, zumindest wenn ich überzeugt bin, das das Recht auf meiner Seite steht. Ich zahle meine (zu Recht bestehenden) Rechnungen pünktlich und habe ansonsten keine Schulden, und damit habe ich es schlicht und einfach nicht nötig, mich abzocken zu lassen oder mir von Inkassobüros oder Anwälten auf dem Kopf rumtanzen zu lassen. Sollten sie es dennoch versuchen, habe ich keine Probleme, mich mit denen anzulegen. Drohungen und Einschüchterungen haben bei mir immer den genau Entgegengesetzten Effekt.

Zum Thema Talkline kann ich nur eins sagen: Es interessiert mich überhaupt nicht, ob Talkline behauptet, nur der Netzbetreiber zu sein und keinen Einfluss auf den Content zu haben. Mit dieser Argumentation ist Talkline bereits 2-mal vor Gericht satt baden gegangen. Wer von mir Geld haben will, hat nachzuweisen, welchen Gegenwert er erbracht hat. Dieser eigentlich logische Gedankengang wird durch den Anscheinsbeweis, auf den sich Talkline beruft, total auf den Kopf gestellt. Und obwohl sich unsere Gesetzgeber noch immer gegen die Änderung der Beweislast sträuben, so sehr hat zu meiner großen Freude ein Umdenken bei den Gerichten stattgefunden. Sämtliche aktuelle Gerichtsurteile legen die Beweislast dem TK Unternehmen auf, nicht mehr dem Verbraucher. Im betreffenden Fall, von allem anderen abgesehen, heißt das, das es Talkline unmöglich ist, eine Forderung zu beweisen, auf die der eigentliche Forderungsinhaber schon verzichtet hat. Ob und wie das unter den einzelnen TK Unternehmen verbucht und Verrechnet wird, ist mir völlig gleich. Warum soll ich Talkline bezahlen und mir mein Geld von Q1 zurückholen, wenn das die beiden Unternehmen genau so gut unter sich ausmachen können? Wer garantiert mir denn, das ich mein Geld jemals wieder sehe? Da trete ich den Forderungsverzicht lieber an Talkline ab. Wenn die ihn nicht wollen, dann ist das nicht mein Problem. Dabei ist es erst mal unerheblich, ob die Verbindung rechtlich einwandfrei zustande gekommen ist oder nicht.

Was das betrifft, auch wenn der Dialer selber in Ordnung ist, bedeutet das noch lange nicht, das die Verbindung rechtlich sauber zustande gekommen ist. Jeder Windows Programmierer und auch das BSI wird bestätigen, das es problemlos möglich ist, einen Dialer per Software fernzusteuern. Das hat sich mittlerweile auch bis zu den Gerichten rumgesprochen, was wohl nicht unerheblich zur einsetzenden Umkehr der Beweislast in der Rechtssprechung beiträgt.

Und ich bin mir ziemlich sicher, das Q1 auf keine Forderung verzichten würde, wenn sie selber sicher wären, das diese Forderungen zu Recht besteht.
 
Flexible response

:D
@antidialer,

Deine Vorgehensweise ist konsequent und nur zu befürworten.

Wenn Du aber evtl. den einen oder anderen kennst, der wiederum jemanden kennt, der sich im Gewerbe auskennt und Dir vielleicht sogar Namen nennen kann, dann kannst Du Dein Problem vielleicht auch anders lösen!
;) ;) ;)

Ich bin jedenfalls ein Freund der von Dir bevorzugten Vorgehensweise, möchte aber niemanden missionieren.

Gruß
Raimund
 
Antidialer schrieb:
Und ich bin mir ziemlich sicher, das Q1 auf keine Forderung verzichten würde, wenn sie selber sicher wären, das diese Forderungen zu Recht besteht.

:thumb: Danke für diese klaren Worte und deine konsequente Einstellung. Ich lese schon
seit geraumer Zeit mit Stirnrunzeln und Verwunderung die "Mauschelratschläge". Nachdem ich mal
im Bekanntenkreis (Chefbuchhalter eines mittelständischen Unternehmens ) diese
Ratschläge gezeigt habe , hat er nur den Kopf geschüttelt. Seine Aussage: Entweder ich habe eine
nachweisliche Forderung , dann geht es "ruck zuck" , Mahnung , Mahnbescheid
und wenn immer noch nicht, dann eben Klage, oder nicht , alles dazwischen ist höchst obskur.
cp
 
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