Bundestag will Kundenschutz bei Telefondiensten stärken

stieglitz

Mitglied
Ohne Kommentar.

http://www.golem.de/0504/37511.html

Ein Teil des Gesetzentwurfes führe nach Ansicht des Verbandes außerdem zu einem völligen Ausufern bürokratischer Detailregelungen. "Statt die großen notwendigen Wirtschaftsreformen in Deutschland endlich anzupacken, kümmern wir uns mit deutscher Gründlichkeit um vermeintliche Verbraucherschutzfragen wie etwa die gesetzliche Zwangspreisansage vor Call-by-Call-Gesprächen bei Preisen von rund 1,5 Cent pro Minute. Dabei hat der Kunde doch heute schon die Möglichkeit, genau diejenigen Anbieter im Markt auszuwählen, die auch ohne gesetzgeberischen Zwang ihren Kunden Preisansagen anbieten", meint J. G.
 
stieglitz schrieb:

Hier das Original der Stellungnahme des VATM e.V. zum TKG-Gesetzesentwurf:
http://www.vatm.de/images/dokumente/stellung/2005/10.pdf

Auszug daraus:

Kernforderungen des VATM - Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V.

Keine Ausweitung der Haftung auf grobe Fahrlässigkeit
( Dies würde zu einer deutlichten Preissteigerung wegen des nicht abschätzbaren Haftungsrisikos führen. )

(Nur) Einmalige unentgeltliche Sperre
( Eine einmalige unentgeltliche Sperrmöglichkeit wäre ein denkbarer Kompromiss, der Missbrauch durch einzelne Kunden und damit ausufernde und unkalkulierbare Kosten verhindert.)

Keine Verpflichtung zur Erteilung eines Einzelverbindungsnachweises (EVN) für Onlineverbindungen und bei Prepaid-Produkten
( Kein Missbrauch bei Prepaid-Produkten bekannt )

Keine doppelte Bill-Warning-Verpflichtung bei Premium-SMS
( Grenze von 20 € ist zu niedrig, da innovative Dienste verhindert werden;
Zusätzlicher, obligatorischer Hinweis bei 50 € ist abzulehnen: keinerlei Vorteil für Verbraucher, zusätzliche SMS hat Charakter einer Belästigung („gesetzliches SPAM“).

Keine Preisansageverpflichtung bei Call-by-Call
( Benachteiligung der CbC-Anbieter gegenüber DTAG, die trotz regelmäßig höherer Preise keiner Preisansageverpflichtung unterliegt;
Sehr geringes Missbrauchspotenzial )

Keine Vorab-Preisansage bei 0137-Diensten
( nachträglichen Preisansage hat sich bewährt und schließt frühere vereinzelte Beschwerdefälle praktisch aus (2004 über einen Zeitraum von 11 Monaten nur 627 Fälle bei monatlich mehreren Millionen Anrufen gegenüber der RegTP;
Dienste werden oft bei Abstimmungen angewendet („Superstar“), bei denen der Verbraucher seine Stimme schnell abgeben und nicht zuvor eine Preisansage hören will (nachträgliche Ansage daher ausreichend).

Keine Info-SMS bei einmaligen Premium-SMS-Diensten

Keine getrennte Ausweisung der zeitabhängigen Preisbestandteile bei Kombinationstarifen
( getrennte Ausweisung ist für den Verbraucher verwirrend;
Kompromissvorschlag: 30 Euro-Grenze als alleinige Voraussetzung für Zulässigkeit der Kombitarife.)

Sicherstellung der Abrechnungsverfahren On- und Offline-Billing für Mehrwertdienste (0900)

Keine Ausweitung der Befugnisse der RegTP im Bereich der Nummernregulie-rung auf Kurzwahldienste
( Kurzwahldienste sind keine Nummern im Sinne des § 3 Nr. 13 TKG. )

Klarstellung zur einheitlichen Fakturierung von Mehrwertdiensten
( Klarstellung erforderlich, dass sowohl Teilnehmernetzbetreiber als auch Verbindungsnetzbetreiber die in § 3 Nr. 25 TKG genannten Leistungen in Rechnung stellen und einziehen dürfen, ohne dass es einer Zusatzvereinbarung (Abtretungserklärung) mit dem Inhalteanbieter bedarf.
Einheitliche Regelung führt zu Rechtssicherheit (derzeit unterschiedliche Auslegungen der Gerichte)

Anschlusssperre ab 75 Euro auf Telefonanschlüsse beschränken
( Es ist keine Begründung für die Einschränkung der Leistungsverweigerungsrechte im DSL-Bereich ersichtlich, da er nicht zur Grundversorgung zu zählen ist, die sich auf den klassischen festen Telefonanschluss beschränkt.)

gal.
 
galdikas schrieb:
Keine Ausweitung der Befugnisse der RegTP im Bereich der Nummernregulie-rung auf Kurzwahldienste
( Kurzwahldienste sind keine Nummern im Sinne des § 3 Nr. 13 TKG. )

Abgesehen davon, dass mir erstmal einer erklären muss, warum kurze Rufnummern keine Rufnummern sein sollen: Wenn das durchkäme, gäbe es von einer Sekunde auf die andere keine Kontrolle mehr und deshalb einen neuen (infoffiziellen aber legalen) Mehrwertdiensterufnummernblock mit sehr gut bewerbbaren Nummern ohne die lästigen Preisgrenzen. Da kommen die "guten alten Zeiten" wieder.

Na danke.

Mindolluin
 
galdikas schrieb:
Kernforderungen des VATM - Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V.

Keine Verpflichtung zur Erteilung eines Einzelverbindungsnachweises (EVN) für Onlineverbindungen und bei Prepaid-Produkten
( Kein Missbrauch bei Prepaid-Produkten bekannt )
Die Begründung des VATM ist merkwürdig. IbC Minutenpreise liegen unter 1 ct. Die Billingkosten liegen angeblich bei 1,2 ct. Die Vorstellung, dass je Minute ein CDR anfällt, finde ich ziemlich befremdlich. Soll das zudem heißen, dass ich derzeit gnadenlos abgezockt werde? Innerorts ist CbC für ca. 1,5 ct zu kriegen. Ein Telefonat quer durch die Republik oder nach Australien ist um 2 ct./min. möglich. Abzüglich 1,2 ct. Billing blieben zwischen 0,3 und 1,3 ct. Da wäre dann IbC ja teuerer als telefonieren.

VATM schrieb:
Keine doppelte Bill-Warning-Verpflichtung bei Premium-SMS
( Grenze von 20 € ist zu niedrig, da innovative Dienste verhindert werden;
Zusätzlicher, obligatorischer Hinweis bei 50 € ist abzulehnen: keinerlei Vorteil für Verbraucher, zusätzliche SMS hat Charakter einer Belästigung („gesetzliches SPAM“).
Offenbar ist kein "Argument" zu bescheuert, dass es sich nicht nutzen liesse.

VATM schrieb:
Keine Preisansageverpflichtung bei Call-by-Call
( Benachteiligung der CbC-Anbieter gegenüber DTAG, die trotz regelmäßig höherer Preise keiner Preisansageverpflichtung unterliegt;
Sehr geringes Missbrauchspotenzial )
Gehört aber zum Repertoire. Erst billig, billlig, billig und dann über Nacht die Preise locker verdreifachen.

VATM schrieb:
Keine Info-SMS bei einmaligen Premium-SMS-Diensten
Klar, das könnte ja den Traum vom grenzenlosen Abkassieren platzen lassen.

M. Boettcher
 
Zurück
Oben