Bundesgerichtshof stärkt Verbraucherrechte weiter

dvill schrieb:
Die Krokodilstränen ruinieren den ganzen Bildschirm ..
"Es ist wichtig, dass die VNB auch weiterhin für das Zahlungsmanagement zuständig sind, da sonst jeder einzelne Diensteanbieter das Inkasso selbst übernehmen müsste. Dies wäre zum Nachteil für Diensteanbieter und Verbraucher: Zum Einen wären Tür und Tor für private, oftmals unseriöse Inkassobüros geöffnet. Zum Anderen hätten Unternehmen, die Dienste über 0900 anbieten, zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Das sind sicher Kosten, die an die Verbraucher weiter gegeben würden. Fakturierung und Inkasso von 0900 sind bei uns Verbindungsnetzbetreibern auch in Zukunft gut aufgehoben
Die abstruse Logik ist typisch, wieso der Verbraucher Nachteile haben sollte, ist nicht ersichtlich.
Insgesamt scheint man das BGH Urteil schlicht nicht verstanden zu haben, man trauert den "liebgewordenen"
Methoden nach.

cp
 
http://www.portel.de/news/view_redsys_artikel.asp?id=8600 schrieb:
Zum Einen wären Tür und Tor für private, oftmals unseriöse Inkassobüros geöffnet.
da spricht der werte Herr doch ein wichtiges Problem an.
Wie die von IN-telegence beauftragten seriösen Inkassobüros agieren, kann man ja hier nachlesen (Achtung: lange Lektüre!):
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=843
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=1363
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=1994

Das provoziert die Frage, wie denn nun diese schlimmen unseriösen Inkassobüros agieren? - die einzige Unterbietung, die mir so einfällt, wäre: russische Mafia ...

http://www.portel.de/news/view_redsys_artikel.asp?id=8600 schrieb:
Damit für Unternehmen wie für Verbraucher keine ungünstige Situation eintritt, sollte im neuen Telekommunikationsgesetz festgelegt werden, wer bei 0900-Rufnummern Forderungsinhaber ist und wie ausreichend dargelegt wird, dass der VNB zum Inkasso auf der Rechnung der DTAG berechtigt ist.
Nun ja, für die Verbraucher ist das BGH-Urteil ja nicht so ganz ungünstig ... Warum muß man denn immer die angebliche Sorge um die lieben Verbraucher vorgeben ??? (und warum fällt mir nur bei solchen Texten immer das Wort vom "Heuchler vor dem Herrn" ein? :gruebel:)

Aber was die Rechtssicherheit betrifft, sei Herrn [...] noch einmal das Studium des BGH-Urteils empfohlen: da steht klipp und klar, wer Forderungsinhaber ist. Ebenso klar ist, wie die VNB inkassoberechtigt sind: Abtretung.
Da braucht es kein neues TKG.

Mit dieser Einlassung ist ja wahrlich mal wieder der intellegente Namen des Unternehmens bestätigt worden. :p

[Namen entfernt. (bh)]
 
Man beklagte sich, dass der Gesetzgeber einen "im Dunkeln tappen liess"
http://www.heise.de/ct/03/13/046/
und jammert jetzt, wenn der BGH Klartext urteilt!

Der Herr, der sich oben zu Wort meldete, wird hier im Zusammenhang mit einem spammenden Unternehmen gefragt, warum man seitens der Firma nicht die Geschäftsbeziehungen abgebrochen habe, und meint hierzu
Eine Beobachtungsfrist, ob es sich um einen seriösen Kunden handelt oder nicht, müssen Sie uns schon zugestehen.

Apropos Beobachtungsfrist...
Eine Reihe von Anbietern wurden (u.a. wegen Nichtzahlung von Strafen) vom britischen Regulierer ICSTIS gesperrt, darunter:
In-Telegence GMBH, of Koeln (Germany)
(Quelle: ICSTIS quarterly, October 2004, page 5)
@qoppa: Kuck Dir mal C*P*'s openbc-Seite an ;)
 
"Es ist wichtig, dass die VNB auch weiterhin für das Zahlungsmanagement zuständig sind, da sonst jeder einzelne Diensteanbieter das Inkasso selbst übernehmen müsste. Dies wäre zum Nachteil für Diensteanbieter und Verbraucher:
Wo ist der Nachteil für die Verbraucher?
Zum Einen wären Tür und Tor für private, oftmals unseriöse Inkassobüros geöffnet.
Solche werden beireits heute von den sog. VNBs beauftragt.
Zum Anderen hätten Unternehmen, die Dienste über 0900 anbieten, zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
Tja, dann ist es wohl endlich vorbei mit dem schnellen Euro, der nur über völlig unzulängliche und zum größtenteil verbraucherunfreundliche Zahlungsmethoden generiert wird. Ich wiederhole meine bislang nicht widerlegte Behauptung, dass die Mehrwertbranche, die einzige ist, die nicht vom Angebot qualitativer Inhalte lebt, sondern von der Art und Weise der Zahlungsmethode, die idealerweise so gestrickt ist, dass Verbraucher in die Kostenfalle stolpern.
Das sind sicher Kosten, die an die Verbraucher weiter gegeben würden.
Wieso glauben die eigentlich, dass die Verbraucher Mehrwertdienste dieser Art wollen? Und seit wann nehmen Mehrwertdiensteanbieter Rücksicht darauf, dass dem Verbraucher nicht zu hohe Kosten entstehen? Das haben sie bislang ja auch nicht. Im Gegenteil...
Fakturierung und Inkasso von 0900 sind bei uns Verbindungsnetzbetreibern auch in Zukunft gut aufgehoben. Wir wickeln das Zahlungsmanagement seriös und professionell ab", erklärt C.P. [...], Geschäftsführer der IN-telegence GmbH & Co. KG.
Aber nur aus Sicht der Mehrwertdienste-Anbieter. Der Endverbraucher wird nach wie vor mit allen möglichen legalen und illegalen Tricks zur Zahlung genötigt.

Alles in allem:
Es ist verdammt gut, dass Firmen wie IN-Telegance durch das BGH-Urteil einen dicken Dämpfer bekommen haben. BGH, Weiter so!

Gruß
Matthias

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Irgendwie teile ich die Freude über dieses Urteil noch nicht so ganz.

Dann lassen sich die Inkassobüros aco**** und Konsorten eben Abtretungserklärungen geben. Als Abtretender steht dann darauf die Firma xyz von den nierderländischen Antillen. Dann ist aco**** Forderungsinhaber und der Nutzer weiß, dass er mit einer Briefkastenfirma am anderen Ende der Welt einen Vertrag geschlossen hat.

Im übrigens könnte sich das Inkassounternehmen die Abtretungserklärung doch auch selbst schreiben. Es kann ja nie einer nachprüfen, wer die Abtretungserklärung geschrieben hat.
 
Der Unterschied zur zuvor behaupteten Rechtslage besteht aber darin, dass sich die Netzbetreiber gegen das abgetretene Recht alle Einwände gefallen lassen müssen.

Vorher haben die Netzbetreiber behauptet, einen eigenen einredefreien Anspruch zu haben. Die Einwände gegen die Dialerbetreiber wollten sie nicht gelten lassen.

Das ist jetzt nicht mehr möglich. Jetzt steht fest, dass die Netzbetreiber keinen "besseren" Anspruch als die Dialerbetreiber haben (=nämlich nach Abtretung gerade den Anspruch der Dialerbetreiber).
 
xyz schrieb:
Es kann ja nie einer nachprüfen, wer die Abtretungserklärung geschrieben hat.
Wenn bestritten wird das der Unterzeichner der Urkunde dazu berechtigt war (oder überhaupt existiert) wird die Dialerklitsche in Ganzweitwech m.E. entsprechende Belege (HAndelregisterauszüge o.ä.) vorlegen müssen.
Und das grössere Inkassobüros auf die Idee kommen die Dinger selbst zu fabrizieren halte ich eher für unwahrscheinlich dafür steht das Risiko (Prozessbetrug) in keiner Relation zum Gewinn. Es geht ja nur um den kleinen Anteil von endgültigen Zahlungsverweigerern.

Vorher haben die Netzbetreiber behauptet, einen eigenen einredefreien Anspruch zu haben. Die Einwände gegen die Dialerbetreiber wollten sie nicht gelten lassen.
Das ist jetzt nicht mehr möglich. Jetzt steht fest, dass die Netzbetreiber keinen "besseren" Anspruch als die Dialerbetreiber haben (=nämlich nach Abtretung gerade den Anspruch der Dialerbetreiber).
Sehe ich genauso. Auf dieser absurden Trennung zwischen Anspruch aus Verbindungsleistung nach Preisliste und Mehrwertforderung beruht ja das ganze Dialergeschäft.
Problematisch bleiben nur noch Fälle in denen der Teilnehmernetzbetreiber (z.B. DTAG) die Verbindungsleistung erbracht hat.
 
Reducal schrieb:
Toll, jetzt wo es kaum noch Dialer gibt
Warum gibt es die nicht mehr? Dialer wird es immer geben, so wie Diebstahl, Nepp, Betrug usw., nur eben manchmal in neuer Gestalt.

Bis zum 16.6.05 gab es "Kochdialer", "Referatedialer" usw.. Genaugenommen gibt es die heute noch, nur da fallen nicht mehr viele darauf hinein. "Kochdialer" hat sich als Begriff vom technischen Hintergrund des Modem-Anwählens völlig gelöst. Es heißt einfach "krasses Neppangebot für Kochinteressierte".

Den Handydialer hat "das Gewerbe" innerhalb von 6 Wochen selbst totgeritten. Der IP-Dialer ist Hoffnungsträger, kommt zum diesjährigen Weihnachtsgeschäft aber LEIDER zu spät.

Manche träumen vom Abo-Dialer über die Festnetzrechnung. Na ja, wenn es über das verlorene Dialer-Paradies hinwegtröstet.

Dietmar Vill
 
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