BGH bejaht Auskunftsanspruch bei SMS-Spam

dvill

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http://www.heise.de/newsticker/meldung/98951
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist ein Mobilfunkprovider verpflichtet, Namen und Anschrift von SMS-Spammern herauszugeben (Az. I ZR 191/04). Fühlt sich demnach ein Handynutzer durch unverlangt zugesandte SMS-Nachrichten belästigt, kann er vom Provider, der die Absendernummer hält, Auskunft verlangen, falls er den Absender zivilrechtlich zur Unterlassung auffordern möchte.
 
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