Banditentum im Internet

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tz-Interview mit Münchens Polizeipräsident Prof. Dr. Wilhelm Schmidbauer zum Thema Internetbetrug: ?Staat lässt die Bürger allein? - München - Aktuelles - tz-online.de
Internetbetrug: „Staat lässt die Bürger allein“

München - Die Betrugsfälle im Internet nehmen deutlich zu. Im tz-Interview kritisiert Münchens Polizeipräsident Prof. Dr. Wilhelm Schmidbauer die Politik und die Verfassungsrichter.

Immer frechere Betrügereien bei Online-Geschäften; Tausende von Strafanzeigen gegen dubiose Internet-Anbieter, die wegen mangelnder Ermittlungsmöglichkeiten verpuffen: Die Betrugsfälle im Internet nehmen deutlich zu.
 
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Natürlich gibt es da Möglichkeiten. Wettbewerbs- und markenrechtlich.
Die kleineren Freewarehersteller werden allerdings hier das Prozesskostenrisiko scheuen.
 
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Kann es sein, dass es eben doch auch für die Feewarehersteller Möglichkeiten gibt, den Räubern die Räder vom Karren zu stehlen?
Die Karren werden kostenlos von den Banken gestellt, die den Banditen die Konten zum bequemen Einholen der Golddukaten aushändigen.

Neuerdings scheint etwas Hirn bei den äußerst merkbefreiten Banken zum Denken eingesetzt worden zu sein. Der Dukatenfluss ist aktuell etwas stockend.
 
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Hersteller knöpfen sich Abofallen vor - News Digital: Internet - tagesanzeiger.ch
Schlechte Erfahrungen mit Online-Abzocken haben auch Virenschutzhersteller. Mit ihren kostenlosen Testversionen und teils offiziellen Logos wird versucht, Nutzer zum Download zu bewegen. Davon war auch G Data betroffen. «Die Täter nutzten auf ihrer Website den guten Namen unseres Unternehmen, um bei den Opfern den Anschein einer Kooperation zu erwecken. Diese bestand selbstverständlich nicht», sagt Th. U. von G Data.

Der Virenschutzhersteller leitete rechtliche Schritte ein. Hinter dem Angebot stand zwar eine Briefkastenfirma in Dubai, doch G Data knöpfte sich das Unternehmen vor, das die Seite in Deutschland betreute. Mit Erfolg: «Innerhalb von sieben Tagen hatte der Betreiber unsere Testversionen und das G-Data-Logo von seiner Website genommen.»
 
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So gehts den Abofallen-Abmahnanwälten an den Kragen (NJW-aktuell 39/2009, S. XIV) | beck-community
So gehts den Abofallen-Abmahnanwälten an den Kragen (NJW-aktuell 39/2009, S. XIV)Inhalt abgleichen

Vermeintlich kostenfreie Angebote, die sich für den Nutzer dann als kostenpflichtige Abofallen entpuppen, sind im Internet keine Seltenheit mehr. Ein Kreis von Kollegen auf dem Anwaltsmarkt hat es sich zur Aufgabe gemacht, für diese unseriösen Unternehmen die getäuschten Kunden abzumahnen und die Forderungen einzutreiben.
Nun könnte eine Entscheidung des AG Karlsruhe diesen Abofallen-Abmahnanwälten das Handwerk legen: Das Gericht hat den abmahnenden Rechtsanwalt nach § 823 II BGB i. V. mit § 263 StGB zum Ersatz des Schadens verurteilt, welcher dem getäuschten Nutzer durch das Einschalten seines Rechtsanwalts entstanden war. Die Rechtsanwälte Küster und Klas aus Karlsruhe, die das Urteil erstritten haben, schildern im aktuellen Heft die Umstände des Falles. Sie stehen in der community für Fragen zum Fall gern zur Verfügung...
 
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www.handelsregister.de
HRB 178162 Amtsgericht München
RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH, München, Elisabethenstr.91, 80797 München.Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2009 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geschäftsanschrift: Elisabethstr. 91, 80797 München. Neuer Unternehmensgegenstand: Beitreibung von Forderungen (Inkasso).
Einmal dürft ihr raten, wer dort seit dem 12.08.2009 Geschäftsführerin ist! :unzufrieden:
Und interessant ist auch, wer da vor dem 12.08.2009 Geschäftsführer war! :unzufrieden:
 
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Der eine hat mal mit Minbenz in "fabriken" für den Borsigturmer B. gemacht und die andere ist als Anwältin mit schlechtem Ruf hinlänglich bekannt. Bloß das mit der Elisabethstr. 91 ist blöd, da das dort nur die Weiterleitungsanschrift der Regus ist.
 
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Hmm. Ich habe aber irgendwie nicht verstanden, wie man einen Termin ausmachen soll. Wenn Parteienverkehr nur nach vorheriger Terminabsprache möglich ist und aber keine Kontaktmöglichkeit angegeben ist - hmm. Soll man dann bei Regus warten, bis die Dame vorbei kommt? Oder reicht lautes Rufen in Richtung Karlsfeld? Vielleicht wären so kleine Zettelchen an den S- und U-Bahn-Haltestellen erfolgversprechend "K, ruf mich an, bitte". Nur gut, dass ich gar keinen Termin brauche.
 
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Inkasso-Stalking. Jetzt sollte mal die Politik 'ran - Augsblog - Augsburger Allgemeine Community
Inkasso-Stalking. Jetzt sollte mal die Politik 'ran
Weil man mit dieser fiesen Masche vor keinem Gericht der Welt durchkäme, holen sich die Abzocker ihr Geld außergerichtlich durch Inkasso-Stalking herein. Sprich: Sie setzen ihre Opfer so lange mit Drohbriefen oder -Mails unter Druck, bis diese die nicht bestehenden Forderungen bezahlen.

Das funktioniert auch. Leider. Die Zahl der Opfer dürfte inzwischen in die Millionen gehen. Der volkswirtschaftliche Schaden ebenso.

Damit das Ganze auch wirklich funktioniert, haben die Internet-Abzocker tatkräftige Helfer. Nämlich Rechtsanwälte, die für sie - natürlich gegen Beteiligung an der Beute - das Inkasso übernehmen.
 
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http://www.agrar-presseportal.de/Nachrichten/agrar_presseportal_nachricht.php?id_S=2997
"Zur Bekämpfung der lästigen Abo-Fallen im Internet muss der Verbraucher beim Online-Handel besser geschützt werden", forderte Hauk. Verträge mit Verbrauchern sollten nach der Vorstellung Baden-Württembergs demnach nur wirksam sein, wenn die Verbraucher über die tatsächlich entstehenden Kosten eines Angebots eindeutig informiert wurden und diese Information gegenüber dem Unternehmen auch ausdrücklich bestätigt haben. Dies könne nach Vorstellung des Minister beispielsweise durch eine separate Bestätigung in einer neuen Ebene mit einer zusätzlichen 'OK-Taste' erfolgen.
Das hat schon einmal gewirkt: http://forum.computerbetrug.de/nach...r-wird-ab-17-maerz-pflicht-10.html#post102594

Die Anbieter von Einschüchterungsfallen werden sich erinnern. Ist weitgehend der gleiche Personenkreis.

Und die Kosten der Registrierung werden wieder den Verbrauchern aufgelastet ...
 
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kLAWtext: Recht, lesenswert: Internetvertragsfallen wissenschaftlich betrachtet
Sie stellen sich auf den Standpunkt, dass es zwar richtig ist, auf Anspruchschreiben und Mahnungen der Anbieter wie Content Service Ltd. oder Belleros nicht zu reagieren - dass dies aber oft nicht ausreicht. Sie sehen die Gefahr darin, dass der Verbraucher sich durch die Drohgebärden einschüchtern lassen und irgendwann doch bezahlen.
Juristendeutsch ist umständlich.

Mahndrohmüll wegschmeißen. Fertig.
 
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Alles in allem ist es erfreulich, dass auch die Rechtswissenschaft sich auf die Seite des Verbrauchers stellt und ihm Rückendeckung gibt.

Dem Verbraucher kann man nur zurufen: Nicht einschüchtern lassen. Nicht zahlen. Kämpfen lohnt sich in dieser Sache durchaus!
Was um Himmels wille heißt hier kämpfen? Ignorieren heißt die Devise
Nach über vier Jahren Nutzlosbranchenabzocke diese geradezu überwältigend
neuen Erkenntnisse. Es liest sich, als ob es erst gestern der Groschen gefallen sei.
Das noch nie jemand hat zahlen müssen, der den Mahndrohmüll einfach in die virtuelle
oder echte Tonnen getreten hat, hat sich anscheinend noch immer nicht unter Juristen
rumgesprochen und dass die Handvoll Prozesse mit Pauken und Trompeten für die
Nutzlosen verloren gingen anscheinend auch nicht.
Was um Himmels willen muß ein Jurist als Beweis für die zwar nervige aber völlige
Harmlosigkeit des Nutzlosbranchendrohkasperletheater bekommen?

Vermutlich möchte man das ja auch gar nicht....
 
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SZON - Mahnschreiben ist Betrugsmasche
Die Ermittlungen ergaben, dass gegen die Gesellschaft, die sich als Onlineanbieter ausgibt, wegen Betruges bereits bundesweit ermittelt wird. Die Täter, die sich hinter der Firmenbezeichnung verstecken, agieren aus der Slowakei und arbeiten mit einem in Deutschland ansässigen Inkassobüro zusammen. Sie verschicken ungerechtfertigte "Fantasie- Mahnschreiben" und drohen mit einem Inkassobüro, sollte das geforderte Geld nicht pünktlich eingehen. Die Polizei befürchtet, dass die Täter mit dieser Abzocke weitere Menschen auch im Kreis hereingelegt haben.
 
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Trickdiebe im Netz (Kultur, Literatur und Kunst, NZZ Online)
«Die Rechnungen und Mahnungen einfach ignorieren, wenn man nicht klar einem Preis zugestimmt hat.» Vor einer Betreibung braucht man keine Angst zu haben. Bis jetzt ist kein Fall bekannt, bei dem ein Website-Anbieter tatsächlich ein Betreibungsverfahren eingeleitet hat. «Die Anbieter werden den Rechtsweg im eigenen Interesse nicht beschreiten. Dazu müssten sie nämlich den Vertragsabschluss einschliesslich des Preises belegen, und dieser Nachweis wird misslingen»
 
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