Banditentum im Internet

Der Stacheldrahtkönig und "seine recht schwierige Persönlichkeit geprägt von Geltungssucht und Rechthaberei“ (O-Ton Landgericht Osnabrück):
Blog Stacheldrahtkönig schrieb:
Nach mir zugetragenen Informationen und auch laut Wikipedia ist Prof. Thomas Hoeren seit Anfang 2012 nicht mehr Richter am OLG Düsseldorf. Es mag dahin stehen, ob meine Beschwerde dazu beigetragen hat, dass man sich trennte, oder ob er freiwillig das Amt verlassen hat. Ich begrüße das jedenfalls außerordentlich.
Nun, der Professor fand wohl eine bessere berufliche Perspektive:
http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/organisation/prof-dr-thomas-hoeren
 
http://www.recht-hilfreich.de/inkas...-internet-abzocke-und-abo-fallen-im-internet/
Sollte tatsächlich eine Verurteilung erfolgen, stehen den betroffenen Verbrauchern zivilrechtliche Erstattungsansprüche zu. Ob die Erstattungsansprüche zwischenzeitlich verjährt sind, muß einer Einzelfallprüfung vorbehalten bleiben. Allerdings bestehen durchaus berechtigte Chancen, daß eine Verjährung noch nicht eingetreten ist, insbesondere weil erst mit dem nun anstehenden Strafverfahren geklärt wird, ob gewerbsmäßiger Betrug vorliegt oder nicht.
 
http://www.abendblatt.de/hamburg/ar...im-Hamburger-Abofallen-Prozess-gefordert.html
Wenn ein Nutzer für das Herunterladen einer Software bezahlen soll, muss er auf der Internetseite offensichtlich auf diese Kostenpflicht hingewiesen werden. Solche auf den ersten Blick erkennbaren Kostenhinweise fehlten jedoch in den von der mutmaßlichen Bande betriebenen Internetportalen.

+++ Hamburger Landgericht - Internet-Betrug: Angeklagter kommt nicht zum Prozess +++

Das widerspreche nicht nur den Gewohnheiten beim Gebrauch des Internets wie der oberflächlichen und zügigen Aufnahme von Informationen sowie dem schnellen Wechseln zwischen verschiedenen Websites, sagte die Staatsanwältin weiter. Der Nutzer habe ohne einen deutlichen Zahlungshinweis davon ausgehen können, auf ein Gratisangebot zuzugreifen, da ähnliche Softwareprodukte von anderen Anbietern kostenlos zum Download zur Verfügung gestellt wurden.
Daran ändert sich doch nichts, wenn die Drahtzieher von Hessen aus ihre Fallgruben aufstellen.
 
Aus dem Facebook-Profil vom Rodgauer Schreihals.

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Diese Uhr kostet mehr als 30.000 €. Es kann sich jeder selber ausrechnen, wie viele "zufriedene" Kunden dafür her halten mussten.
 
Diese Uhr kostet mehr als 30.000 €. Es kann sich jeder selber ausrechnen, wie viele "zufriedene" Kunden dafür her halten mussten.

Nun, dafür müssten beispielsweise 307 "hochzufriedene" Outlets.de-Kunden jeweils 98 Euronen abdrücken!

Das Landgericht Osnabrück stellte ja fest:
Ein „bemerkenswerte kriminelle Energie“, attestierte das Gericht dem 37-Jährigen, bezeichnete ihn aber auch als eine „recht schwierige Persönlichkeit geprägt von Geltungssucht und Rechthaberei“.
Passt! ;)
 
Das LG München hat die EV gegen die Vz Hamburg wegen dem Aufruf zur Bankenpetzerei bestätigt. Da fühlt sich der Schreihals wieder als der König der Welt.

Der Rodgauer Schreihals auf seinem Blog und als Zusatz noch: "Da nun davon auszugehen ist, dass das Landgericht München auch in den Parallelsachen so entscheidet, sollte Verbraucherschutz.tv nun das Badewasser einlassen und den Fön aus dem Schrank holen."

Internet-Abzocke: Haftstrafe für Hauptangeklagten
Im Hamburger Prozess um einen groß angelegten Internet-Betrug mit sogenannten Abofallen hat das Landgericht den Hauptangeklagten zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Fünf seiner Mitangeklagten erhielten am Mittwoch Bewährungs- oder Geldstrafen, ein weiterer Angeklagter wurde verwarnt.
 
Gute Frage. War eigentlich der Meinung, der ist unter den Angeklagten Personen gewesen.
 
http://www.focus.de/digital/interne...nbetrueger-kommt-in-den-knast_aid_726400.html
In Chat-Protokollen des Hauptangeklagten, der bereits einschlägig vorbestraft ist, heißt es: „Ich will die Dummen und die Angstzahler haben“. Weiter schreibt der 28-Jährige seinem Chat-Gegenüber, dass ein Geschäftsführer gesucht werden müsse, der es in Kauf nehmen würde, im Ernstfall auch in Untersuchungshaft zu wandern. Dazu räumt er noch ein: „Klar, das ist Poker.“
Im Hessischen besteht diesbezüglich dringender Handlungsbedarf. Die dortigen Pokerspieler schreien regelrecht danach ...
 
Gericht: VG Gießen 8. Kammer

Entscheidungsdatum: 31.05.2011

Aktenzeichen: 8 K 1139/10.GI

Dokumenttyp: Urteil

http://www.lareda.hessenrecht.hesse...E110002501:juris-r01&showdoccase=1&doc.part=L
Leitsatz

1. Eine Sparkasse muss einem Unternehmen, bei dem der Verdacht eines unseriösen Geschäftsgebarens besteht, kein Girokonto zur Verfügung stellen.
2. Ein begründeter Verdacht besteht, wenn es im Zusammenhang mit geschäftlichen Aktivitäten des Unternehmens oder der darin an verantwortlichen Stelle handelnden Personen bereits zu nachhaltigen Verbraucherbeschwerden oder strafgerichtlichen Verfahren gekommen ist.
Der Geschäftsführer der Klägerin, Herr E., ist zugleich auch in anderen Firmen und Gesellschaften, die im Bereich des Internetabonnements gewerblich aktiv sind, an verantwortlicher Stelle tätig und hat in diesem Zusammenhang eine Vielzahl von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren auf sich gezogen. Beispielhaft ist hier die Firma H. GmbH zu nennen. Bezogen auf die geschäftlichen Aktivitäten dieser Firma sind gegenüber E. als verantwortlichem Betreiber (vgl. Bl. 134 k d. GA) strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen Betrugsverdacht durchgeführt worden. Diesen Sachverhalt hat die Klägerin selbst in das vorliegende Verfahren eingeführt. Nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft Mühlhausen empfinden alle Anzeigenerstatter das Geschäftsmodell der Firma H. GmbH als betrügerisch und fühlen sich durch die Rechnungen und Mahnungen der Firma genötigt und erpresst (Bl. 134 m d. GA). Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen ist zwar zu dem Ergebnis gelangt, dass die Geschäftspraktiken dieser Firma einen hinreichenden Tatverdacht für eine strafbare Handlung nicht begründen. Dies belegt aber nicht, dass das einschlägige Geschäftsmodell rechtlich bedenkenfrei ist. Bezogen auf die Aktivitäten der Firma H. GmbH kommt die Staatsanwaltschaft Mühlhausen vielmehr zu dem Ergebnis, dass der Beschuldigte - der Geschäftsführer der Klägerin - sich in einer Grauzone bewege und ihm unterstellt werden könne, bestehende rechtliche Unsicherheiten, insbesondere vieler Seitenbesucher, bewusst auszunutzen und seine Internetseiten stets so zu gestalten, dass sie „gerade noch so“ nicht angreifbar seien.
 
Theorie: http://computer.t-online.de/gesetz-gegen-abofallen-verabschiedet/id_55233046/index?news
Der Bundesrat hat das neue Gesetz gegen Abofallen im Internet verabschiedet. Verbraucher werden künftig besser vor Kostenfallen im Internet geschützt.
und Praxis: http://www.kanzlei-thomas-meier.de/software-und-tools-tour-1
Der Preishinweis ist so verklausuliert, dass man ihn kaum wahrnimmt.
Die Moral von der Geschicht': Die Banditen sind der Politik immer den entscheidenden Schritt voraus.
 
Entweder wurde es bereits wieder geändert oder man muss Glück haben es so zu sehen wie auf der Kanzleihomepage dokumentiert?
 
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