Auf Forderungen von Inkassounternehmen reagieren...

Aka-Aka

Chaostheoretiker
http://www.bbv-net.de/public/article/ratgeber/geld+recht/95284
Oft ist Vorsicht geboten, bevor man ungeprüft zahlt: Wenn zum Beispiel jemand die Identität eines anderen benutzt hat, um im Internet auf Shoppingtour zu gehen, oder ein Unternehmen versucht, mittels Einwahlprogramm - einem so genannten Dialer - an den Geldbeutel der Verbraucher zu kommen. Gerade die Dialer hätten dazu geführt, dass in den vergangenen Jahren mehr Verbraucher Post von Inkassounternehmen bekamen, sagt Evelin V* von der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig.

Dialer sind Einwahlprogramme, die oft auf Internetseiten abrufbar sind und es auf die Telefonrechnung des Kunden abgesehen haben. Die Programm wählen teilweise kostenpflichtige Dienste an, ohne dass die Verbraucher es merken. Hohe Telefonrechnungen sind die Folge und auch der Brief eines Inkassounternehmens lässt in vielen Fällen nicht lange auf sich warten.
Anmerkung: Selbiges gilt selbstverständlich auch für Dialer, die sich nicht unbemerkt einwählen, nämlich dann z.B., wenn sie die Mindestkriterien der RegTP nicht erfüllen!!!

Ganz gleich, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht, in jedem Fall sollte man sich mit dem Inkassobüro in Verbindung setzen ...
"Folgt ein gerichtlicher Mahnbescheid, muss man in jedem Fall widersprechen." Ansonsten könne das Ignorieren als Schuldanerkenntnis angesehen werden. (...)
 
Nur der Vollständigkeit halber: Das gilt so auch, wenn Anwälte solche Forderungen mahnen ... da besteht dann nicht wirklich ein Unterschied.

Allerdings ist die Darstellung oben nicht ganz lückenlos ...
 
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