Uwe1
Frisch registriert
Begonnen hat die Geschichte mit täglichem unaufgefordertem Einwurf der "Berliner Zeitung" in unserem Briefkasten. Erst später (01.07.03) folgendes Schreiben im Briefkasten:
h**p://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/leserservice/.html/probe.html
Tatsächlich flatterten bereits vorher täglich die Zeitungen in unserem Briefkasten. Erste Gegenmaßnahmen waren ein Verbotszettel am Briefkasten sowie eine fernmündliche Beschwerde bei der BZ, worauf wir den Hinweis erhielten, dass die Bestellung angeblich aus "Berlin-Lichtenberg" getätigt wurde. Außerdem erfolgte eine (formlose) schriftliche Beschwerde.
Trotz Einstellung des Einwurfs und der Beschwerden erhielten wir am 18.07.03 eine auf den 08.07.03 rückdatierte Rechnung über 9,45 Euro. Ohne Poststempel (Deutsche Post, Entgelt bezahlt...).
Natürlich bezahlen wir die Rechnung nicht. Ich finde diesbezüglich einige Analogien zu den in diesem Forum angesprochenen Verfahrensweisen von gewissen Anbietern von Mehrwertnummern.
Meine Frage bezieht sich auf die korrekte weitere Vorgehensweise meinerseits.
Kennt jemand einen ähnlich gelagerten Fall? Sollte man analog zu den hier vielfach beschriebenen Fällen zunächst nur einen korrekt formulierten Widerspruch einlegen und alles weitere abwarten?
Interessanterweise gilt dieser Vorzugspreis nur für Besteller aus Berlin/Brandenburg. Unser Wohnort befindet sich jedoch in S.-Anhalt (siehe PLZ). Dieses Probe-Abo kann also nur aus Berlin oder Brandenburg bestellt worden sein, siehe:Frau
Martina xxxxxxxx
Xxxxx Nr.xx
068xx Xxxxxxxxx
Berlin, den 27.06.03
Ihre Kundennummer: xxxxxxx
Sehr geehrte Frau xxxxxxxxx,
schön, dass Sie die Berliner Zeitung auf die Probe stellen.
Ab dem 30.06.03 finden Sie Ihre Morgenlektüre 4 Wochen lang druckfrisch in Ihrem Briefkasten. Und mit dem Vorzugspreis von 9,45 € sparen sie sogar...
...
Viele interessante Lesestunden... Nils Obxxxxxxxx...
h**p://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/leserservice/.html/probe.html
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Tatsächlich flatterten bereits vorher täglich die Zeitungen in unserem Briefkasten. Erste Gegenmaßnahmen waren ein Verbotszettel am Briefkasten sowie eine fernmündliche Beschwerde bei der BZ, worauf wir den Hinweis erhielten, dass die Bestellung angeblich aus "Berlin-Lichtenberg" getätigt wurde. Außerdem erfolgte eine (formlose) schriftliche Beschwerde.
Trotz Einstellung des Einwurfs und der Beschwerden erhielten wir am 18.07.03 eine auf den 08.07.03 rückdatierte Rechnung über 9,45 Euro. Ohne Poststempel (Deutsche Post, Entgelt bezahlt...).
Natürlich bezahlen wir die Rechnung nicht. Ich finde diesbezüglich einige Analogien zu den in diesem Forum angesprochenen Verfahrensweisen von gewissen Anbietern von Mehrwertnummern.
Meine Frage bezieht sich auf die korrekte weitere Vorgehensweise meinerseits.
Kennt jemand einen ähnlich gelagerten Fall? Sollte man analog zu den hier vielfach beschriebenen Fällen zunächst nur einen korrekt formulierten Widerspruch einlegen und alles weitere abwarten?