Amtsgericht Talkline>Intrum>A.

Ich sage es mal ganz brutal. Wenn ich an einem Punkt bin, wo eine gegen mich eingereichte Klage wieder zurückgezogen wird, dann würde ich (sofern die Beweislage das nicht grundsätzlich ausschließe), meinerseits negative Feststellungsklage erheben. In diesem Fall dürften die Erfolgsaussichten so hoch wie sonst nirgens sein, denn selbst dem senilsten Amtsrichter dürfte klar sein, das mit einer Forderung, die selbst ein Inkassobüro für so stichhaltig hält, das sie die Klage zurückziehen, etwas ganz gewaltig nicht in Ordnung ist. Denn bei einer regulären Forderung (Handwerkerrechnung zb) geht alles sehr schnell. 1. Mahnung, 2. Mahnung, Mahnbescheid, Verhandlung! Da wird kein Theater wie bei Intrum gemacht!
 
Antidialer schrieb:
Ich sage es mal ganz brutal. Wenn ich an einem Punkt bin, wo eine gegen mich eingereichte Klage wieder zurückgezogen wird, dann würde ich (sofern die Beweislage das nicht grundsätzlich ausschließe), meinerseits negative Feststellungsklage erheben. In diesem Fall dürften die Erfolgsaussichten so hoch wie sonst nirgens sein, denn selbst dem senilsten Amtsrichter dürfte klar sein, das mit einer Forderung, die selbst ein Inkassobüro für so stichhaltig hält, das sie die Klage zurückziehen, etwas ganz gewaltig nicht in Ordnung ist. Denn bei einer regulären Forderung (Handwerkerrechnung zb) geht alles sehr schnell. 1. Mahnung, 2. Mahnung, Mahnbescheid, Verhandlung! Da wird kein Theater wie bei Intrum gemacht!


Das Dumme dabei, dass es unterschiedliche Gerichte sind, es sei denn Du hast nicht nur Abweisung der Klage beantragt, sondern auch Feststellung. Dazu benötigst Du aber dann ein besonderes Rechtsschutzinteresse.


Aber viel wichtiger ist die Problematik mit den verschiedenen Gerichten.
Feststellungklage wird am Ort des Firmensitze erhoben (nexnet Sitz in Tegel im Bezirk Reinickendorf von Berlin. Das Gericht ist AG Wedding - ich wohne im Süden von Berlin. Das Gericht ist AG Schöneberg.)
 
Macht es so einen großen Unterschied, welches Gericht dafür zuständig ist?

Ich meinte eigendlich eher folgendes: Wenn die Forderung eines Inkassounternehmens so begründet ist, das eine eingereichte Klage wiederrufen wird, dann sollte dies doch jedem Richter zu denken geben. Wenn ich also nach Klagerücknehme meinerseits eine negative Feststellungsklage beim zuständigen Gericht einreiche, dann sollten meine Erfolgschancen recht groß sein, allein die Klagerücknahme durch das Inkassounternehmen sollte das Pendel schon deutlich in meine Richtung schwingen lassen. Immerhin dürfte die Klagerücknahme der beste Beweis für jeden Richter sein, für wie stichhaltig selbst die Klägerin die vermeintliche Forderung hält. Dort würde ich ansetzen, um die Sache ein für alle mal zu klären. Den gerade bei einem so "seriösen" Inkassounternehmen wie Intrum muss man immer damit rechnen, das die die Angelegenheit kurz vor Ende der Verjährungsfrist noch mal rauskramen und wieder von vorne beginnen.
 
@ Antidialer


Das Gericht, das für die negative Feststellungsklage zuständigt ist, hat keine Kenntnis von der Klagerücknahme.

Wenn nexnet mich verklagen will, muss sie zum AG Schöneberg. Nimmt sie beim AG Schöneberg die Klage zurück´, dann hat das AG Wedding keine Ahnung. Dort muss geklagt werden, wenn man auf die nexnet losgeht.

Deshalb sind die unterschiedlichen Gerichtstandort so entscheidend.
Du hättest Recht, wenn es in einem Verfahren abliefe. Erst der vergebliche Versuch mit Rückzieher und dann die Fliegenklatsche hinterher.
 
JA! JA! JA! JA! JA! JA! JA! JA! JA! JA!
:D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D

Heute das Urteil im Postkasten gefunden,
das die Klage abweist :)))

In den nächsten Tagen trage ich Auszüge
nach!

:D Jetzt fliegt gerade der erste Korken! :D

Vielen Dank an alle, die sich hier rege
beteiligen!!!

Schönen Abend noch, und lasst Euch nicht
unterkriegen!

Ciao :D :D :D :eek:
 
@ ForBi

Herzlichen Glückwunsch. Es scheint das bezüglich der strahlenden Zeiten als (...) noch Dialer-Prozesse gewonnen hat, die finstere Winternacht angebrochen ist.

In ewiger Finsterniss sollen sie bleiben.
 
@ Jurist :

Es scheint das bezüglich der strahlenden Zeiten als (...) noch Dialer-Prozesse gewonnen hat, die finstere Winternacht angebrochen ist.

In ewiger Finsterniss sollen sie bleiben.

Einverstanden mit dem letzten Satz! 8)
Aber schau(t ) mal auf die (...)-website: die haben "Nachwuchs" - 2 neue Kolleginnen, eine für inkasso-Recht, folgerichtig in der Pallaswiesenstraße :eek:
(und (...) hat sich seinen Vokuhila-Haarschnitt abdrechseln lassen...)

Sooo mies geht's denen wohl doch nicht . (?)
oder gerade ? :roll:
 
Anonymous schrieb:
Sooo mies geht's denen wohl doch nicht . (?)
oder gerade ? :roll:

Bezahlung geht in Deutschland bei Juristen nicht nach Erfolg (zumindest offiziell).
A. ist also kurzfristig immer auf der Gewinnerseite... :santa2:
Aber langfristig was Dialer-Klagen angeht: :steinigung:


Grüßle Torian :D

Aber mal ernsthaft: 'Bequeme' Ratenzahlung und die hohe Arbeitslosigkeit treiben immer mehr Menschen in die Schuldenfalle. Deshalb wird (...) wohl nicht die Arbeit ausgehen :-(
 
Torian schrieb:
Aber mal ernsthaft: 'Bequeme' Ratenzahlung und die hohe Arbeitslosigkeit treiben immer mehr Menschen in die Schuldenfalle. Deshalb wird (...) wohl nicht die Arbeit ausgehen :-(

Grundsätzlich hast du Recht. Aber Anwälte sind auch nur am freien Markt im Wettbewerb um Mandanten unterwegs, ohne staatliche Zuweisung von Fällen. Eine Kanzlei, die sich in aufdrängender Erfolglosigkeit sonnt, verliert irgendwann auch die Mandanten ...
Oder auch anders herum: Kanzleien, die sich in ganz besonderer Weise erfolgreich positionieren, werden irgendwann für Gegner interessant 0:)
 
KatzenHai schrieb:
Oder auch anders herum: Kanzleien, die sich in ganz besonderer Weise erfolgreich positionieren, werden irgendwann für Gegner interessant 0:)
Ach so, das könnte dann also so aussehen:
Sehr geehrter Herr KatzenHai, gerne stellen wir das zivilrechtliche Verfahren gegen Sie ein. Als reine formalität müssen sie lediglich den beigelegten Arbeitsvertrag unterschreiben.
;) ;) :banned: ;) ;)

Torian
 
Torian schrieb:
Sehr geehrter Herr KatzenHai, gerne stellen wir das zivilrechtliche Verfahren gegen Sie ein. Als reine formalität müssen sie lediglich den beigelegten Arbeitsvertrag unterschreiben.
;) ;) :banned: ;) ;)
Torian
Gibt es demnächst Verhandlungen über die Gründung einer neuen überörtlichen Sozietät mit Büros in Ober-Ramstadt, Darmstadt und Köln?

Counselor
 
@ Rechenknecht

Einmal die Dialerbetreiber mit einer richtig fetten Honorar-Rechnung rechtmäßig abzocken - gut, dass ich nicht als Anwalt tätig bin, der Gedanke könnte verführerisch sein. ;)
 
Rechenknecht schrieb:
:roll: Wer begibt sich leichtfertig auf die Seite der Verlierer?

Axmanns Geldbeutel ist jedenfalls auf der Gewinnerseite. Die Tatsache, daß die Zahl der Sachbearbeiter aufgestockt wurde, zeugt von ehr hohem Arbeitsanfall. Und der Kanzleichef kann sich seine Hobbies leisten (Notariatsvorbereitung, Vorbereitung zum FA für Arbeitsrecht).

Counselor
 
@Der Jurist @ Counselor @Katzenhai

Ich hatte schon immer den Eindruck, dass beim Jurastudium ein guter Teil der persönlichen Skrupel beseitigt werden.

Wahrscheinlich muss man sich ein dickes Fell zulegen um einige Fälle emotionslos bearbeiten zu können.

Und dann ist da noch die BRAGebO. Egal wie man sich für seinen Klienten einsetzt, es kommt kein anderes Honorar raus und die Knete ist meistens sicher.

Was haltet ihr von diesem Ansatz. Gebühren nach BRAGebO können nur bei Erfolg zu 100% angesetzt werden, sonst nur zu 60%. Meinetwegen können dann die Werte um 20 % angehoben werden.

Das garantiert wenigstens vollen Einsatz für den Klienten.
 
@ Rechenknecht

Ist eine Idee. Abwer was machst Du, wenn Du einen hoffnungslosen Falls hast. Dann findest Du kaum noch einen Rechtsanwalt, der die Sache übernimmt.
 
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