Alte Abzoxxe oder Kennen sie Mag. Roman Neubauer ? ODV Online Content Ltd. www.routenplaner-24.info

Die Firma ODV Online Content ist bekannt dafür, dass sie ihre Ansprüche vor Gericht sehr aggressiv durchsetzt und jeden Kunden, der nicht bezahlt AUSNAHMSLOS verklagt.

:rofl::rofl:

Außer Versuchsraketen ist da nichts passiert. Warum kann sich jeder selber ausmalen
 
Die Gier hat eine Größenordnung, dass eigentlich niemand mehr auf den Gedanken kommen könnte, sich für 576€ Ruhe vor den Betrügern zu erkaufen. Mehr als unbeholfene E-Mails wird man eh nicht erhalten und die kann man per Filter aussortieren.
 
Lustig:

ODV Online Content Ltd. Bulgarien, IBAN: BG92RZBB91551006210650, BIC: RZBBBGSF

ODV Online Content Ltd.
Development & Distribution
Maximilianstraße 13
80539 München

Telefon: 01805 / 99 60 44 0 14Cent/Min. aus dem Festnetz
Telefax: 01805 / 99 60 44 9 14Cent/Min. aus dem Festnetz

Und bei welchen Bürodienstleister hängt mal wieder der Briefkasten? http://www.excellent-bc.de/de/muenchen-maximilianstrasse.php

VZHH schrieb:
Zahlen Sie nicht!

Bleiben Sie stur!

Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!
mir schrieb:
Wer nicht bezahlt, kann sein Geld behalten!
 
Ob das ein echter Anwalt ist, der hier : rechtshilfe-im-internet.net/index.php/Thread/20-ODV-Online-Content-München-www-routenplaner-24-info/ einen derartigen Stuss verbreitet? Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen!

Natürlich nicht!

- völlig falsche Beratung mit Betonung des überhöhten Kostenriskos ohne Hinweis auf die nicht umgesetzte "Buttonlösung"
- fehlerhaftes und schlechtes Deutsch
- geklautes Bild
- gefakte Identität

Burat & Co. hatten sich wenigstens noch um "echte" Trophäenurteile bemüht, dieser Trittbrett-Abzocker probiert es halt mit "Schlechtberatung". Dabei hat dieser Möchtegern-Abzocker das Wesentliche nicht kapiert. Nämlich dass er ohne ein entsprechendes Werbebudget bzw. die Möglichkeit seine Werbung schalten zu können, keine Opfer finden wird. Von daher wird sein Projekt von vornherein dazu verurteilt, eine Totgeburt zu werden. Muahaha!
 
Die Masche erinnert mich an

http://forum.computerbetrug.de/thre...ds-net-premiumloads-net-auf-kundenfang.33194/

Das war seinerzeit ganz erfolgreich

https://www.antispam-ev.de/forum/sh...ngshilfe-Blue-180-Verm%F6gensverwaltungs-GmbH

In München ist nichts als eine Postweiterleitung.

Das Konto wird ein ahnungsloser Strohmann organisiert haben.

Eine Firma in Bulgarien ist keine "ltd." oder limited. Es wird auch egal sein, ob in einer Ecke dieser Welt ein Postkasten mit Firmenschildchen versehen ist.

Geld wird fließen und irgend jemand saugt es auf. Der sagt nicht einmal "danke"
 
Der Drahtzieher setzt jeden Tag einen neuen Haufen ab:

http://www.lyrical-lao.com/message-board/#/discussion/320239/odv-online-content-x
 
http://www.verbraucherzentrale-nied...ersachsen.de/abzockalarm-routenplaner-24-info
Die gute Nachricht

Sie müssen den Betrag nicht bezahlen!


Der "Registrieren"-Button verstößt gegen die seit Mitte 2012 geltenden Regeln zur Buttonlösung. Der Anbieter muss deutlich machen, dass bei der Registrierung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande kommt. Nur wenn Sie als Verbraucher ausdrücklich bestätigen, sich zu einer Zahlung zu verpflichten, beginnt ein Vertragsverhältnis. Das bedeutet für Sie: Sie haben keinen Vertrag geschlossen! Überweisen Sie das Geld nicht!
 
Frage an die Mods: könnte man den Threadtitel umbenennen, zumindest so, dass "ODV Online Content Ltd." darin erwähnt wird?
 
Die Dreistigkeit der Betreiber besteht darin, ein Betrugsmodell aus den Tiefen des Internet hervorzuzerren, für das in Deutschland bereits hinreichend Rechtsprechung existiert und dem auch der Gesetzgeber in dieser Form schon lange einen Riegel vorgeschoben hatte.

Den Problemen der Strafverfolgung und der damit verbundenen Gewinnabschöpfung treten die Täter aus der Anonymität entgegen und erwarten von ihren Opfern tatsächlich, dass sie bei der Beutesicherung Hilfestellung geben, indem sie die Überweisung ins europäische Ausland veranlassen.

Mich würde echt interessieren, ob da ein einziger € auf diesem Konto eingeht.
 
An welcher Stelle wird eigentlich die Umsetzung der s. g. Buttonlösung eingehalten? Hier jedenfalls nicht:


Screenshot (1).png


Außerdem, seit wann ist es erlaubt, mit einer Anmeldung ein vermeintliches Gewinnspiel zu verbinden?

Screenshot (2).png
 
An welcher Stelle wird eigentlich die Umsetzung der s. g. Buttonlösung eingehalten? Hier jedenfalls nicht:
Da ist so viel faul dran, dass man eigentlich gar nicht weiß, wo man anfangen soll:
Es gibt keine Gegenleistung. Der Betreiber stellt Dir das kostenfreie Angebot von Google Maps zur Verfügung.

Es gibt nach deutschem Recht auch keinen Vertrag, weil die Buttonlösung nicht umgesetzt ist.

Es gibt keine ordentliche Widerrufsbelehrung. Unter anderem, weil die dem Verbraucher in Textform zur Verfügung gestellt werden müsste. Die in den Nutzungsbedingungen versteckte Widerrufsklausel ist völlig falsch und unzutreffend, weil der Gesetzgeber die Regelungen seit dem 13.06.2014 in § 312g BGB untergebracht hat.

Worin auch immer die Leistung jetzt bestehen soll: Der Betreiber geht in seiner Forderung von einem Abo über 24 Monate á 24€ aus - Er erbringt also nichts in einem Mal und von daher greift der gewünschte Ausschluss sowieso nicht.

Der Betreiber müsste dem Verbraucher ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen oder eine andere Möglichkeit auf der Webseite schaffen, dem Verbraucher das Ausfüllen und Übermitteln einer Erklärung über die Webseite zu ermöglichen.

Es gibt keine ordentliche Rechnung. Die Betroffenen erhalten lediglich ein einheitliches PDF mit der Aufstellung offener Forderungen, dem wirklich alle Merkmale einer ordentlichen Rechnung fehlen. Es fehlen notwendige Angaben zum Rechnungssteller, Rechnungsempfänger, eine Rechnungsnummer, Angaben zur Umsatzsteuer...
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Die Liste lässt sich beinahe beliebig erweitern.

Betrüger, die sich anonym hinter einem Briefkasten verstecken, klagen nicht. Die erwirken auch keine Mahnbescheide, weil sie dann Farbe bekennen müssten.
 
... in der Überzeugung, dass der Betreiber hier gespannt mitliest, wähle ich mal die direkte Anrede....

Unwerter Abzocker,

der Du wirklich zu glauben scheinst, mit Deiner einfältig dahingerotzten Abofalle tatsächlich abzocken zu können, Dir gehören mal die Augen geöffnet, weshalb dir der "Erfolg" von Anbeginn versagt bleiben wird.

Unabhängig davon, dass Du so anonym wie piratig möglich diese Abofalle und Deine Applausseiten eröffnet hast - BTW ... Deine Darstellung, dass ein OLG sich mit der Berufung von Urteilen eines AG's und das auch noch außerhalb seines Zuständigkeitbereichs beschäftigen würde, lassen wir mal als brutalen Anfängerfehler so stehen... - Du hast das Wesentliche der Abzocke gar nicht erkannt....

Ich empfehle dringend Nachhilfestunden in den Lehrinhalten von "Abzocken 1.0 die Grundvoraussetzungen, um überhaupt abzocken zu können" (Hrsg. "Der Unsyndikatische Abzockpate").

Dort steht nämlich, dass das A & O jeder Abzocke, egal welcher, die "Kunden"-Gewinnung ist. Wie Du diese dank wesentlich geänderter Werberichtlinien von Google, Facebook & Co. zu schaffen gedenkst, wird wie auch immer, der Hauptgrund für Dein Scheitern sein.

So, Du hast Deine Abofalle eröffnet, wir haben sie gesehen, je nach Auslegung den Kopf geschüttelt bis laut schlappgelacht und vor allem Dein Konto gleich geklatscht, jetzt wäre es an der Zeit, das totgeborene Ding wieder zu zumachen.

Ein fröhliches Muahaha...
 
Zuletzt bearbeitet:
Wo soll denn diese ODV Online Content Ltd. registriert sein?
Im britischen Handelsregister jedenfalls nicht.

Falls in Übersee (Seychellen oder sonst wo): dann liegt der Verdacht auf Steuerhinterziehung und Geldwäsche nahe, speziell wenn das Geld über ein bulgarisches Konto läuft.

Es gibt in Bulgarien eine "Direktion „Finanzermittlungen" bei der bulgarischen Staatsagentur „Nationale Sicherheit".

www.dans.bg/en

Die Webseite ist momentan allerdings nicht erreichbar. Und wir wissen ja auch, mit welchem "Engagement" (hust...) in Bulgarien die Geldwäsche verfolgt wird. Trotzdem könnte man die ja mal informieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wollte übrigens mal eine Route berechnen lassen und habe mich zu dem Zweck registriert. Das war vor einem Tag, doch bis jetzt habe ich noch keine Zugangsdaten per eMail erhalten.
 
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