Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat verfügt, dass es nicht strafbar ist, einen Faxabruf auf 4.800 Baud einzustellen. Ebenso muss in der Werbung für einen 0900 Fax-Abruf-Dienst nichts über die Geschwindigkeit genannt werden, da auch im Telekommunikationsgesetz keine Rede davon ist.
(Aktenzeichen Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt: Az. 3 Zs 859/02)
Tipp: Bei Faxabrufen am Faxgerät stehen bleiben und schauen, wie schnell die Seiten rauskommen.
(Aktenzeichen Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt: Az. 3 Zs 859/02)
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