Abmahnung U+C Regensburg

Dieses Thema im Forum 'Allgemeines' wurde von Vermeer76 gestartet, 7 Juli 2010.

Heiko

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  1. Hippo Moderator

    Also wenn ich das juristische Geschwurbel richtig lese erlaubt das Bundesverfassungsgericht nur die Nennung von juristischen Personen und verneint diesen gegenüber das Schutzrecht der Persönlichkeit das eine natürliche Person genießt.
    Man korrigiere mich wenn ich das falsch interpretiere ...
  2. Vermeer76 Frisch registriert

    Also doch nur eine leere Drohung....denn die wollen bestimmt keine 70.000 Gegenklagen inkl. Schadensersatz bekommen.... ;)

    Gibt es eigendlich schon jemanden, die Sie verklagt haben?
  3. dvill Sehr aktiv

    http://www.it-recht-deutschland.de/?p=278845
  4. Hippo Moderator

    Thread im Wartungsmodus
    Wird gleich wieder aufgesperrt

    Erledigt
    Die Diskussion der gewerblichen Abmahnungen wurde abgetrennt und ist jetzt >>> hier <<< zu finden
  5. Vermeer76 Frisch registriert

  6. dvill Sehr aktiv

  7. jupp11 Mitglied

    http://www.spiegel.de/netzwelt/netz...pranger-von-urmann-und-collegen-a-853196.html
  8. Vermeer76 Frisch registriert

  9. nönönö Mitglied

    Was muss in einem einzelnen Leben eigentlich alles schief laufen, damit man derart pathologisch tickt??? :confused:
  10. dvill Sehr aktiv

    Bei den Nutzlosen gab es die Bedrohung der "Zechpreller" unter den unfreiwilligen "Kunden" mit dem Schufa-Eintrag.

    Es war nur die Drohung zur Unterstützung der Erpressung einer "freiwilligen", konkret nicht durchsetzbaren Geldforderung, aber einzelne Opfer nahmen das ernst. Die erwirkten einstweilige Verfügungen gegen die Drohenden. Der Schufa-Eintrag wäre ohne das aber auch nicht erfolgt.

    Bei Porno-Pranger sieht es zunächst so aus, dass die Anwälte die Namensveröffentlichung ohne Ankündigung und ohne "Erlaubnis" der Genannten machen könnten, wenn die Rechtslage das wirklich hergäbe.

    Sie sind angeblich sicher hierüber. Warum veröffentlichen die nicht einfach?

    Wenn man dies den Zahlungsunwilligen unter den Abgemahnten als empfindliches Übel androht und gegen Zahlung der geforderten Abmahngebühr davon absehen will, das empfindliche Übel in die Welt zu setzen, dann ist man nicht an dem Übel, sondern an dem Geld interessiert.

    Im herangezogenen Urteil (1 BvR 1625/06), welches die Veröffentlichung von Gegnerlisten unter irgendwelchen Randbedigungen zulässt, wird nach meiner Kenntnis und Lesart das Recht zur Veröffentlichung unabhängig von Ausgang der Auseinandersetzung und von Bezahlstatus der Anwaltsrechnungen gewährt. Die Gegner werden z.B. nicht nach Gewinner und Verlierer unterschieden.
    Wenn die Liste die Interpretation zulässt, diese Personen haben die Anwaltsrechnung noch nicht bezahlt und die Namen stehen hier, solange sie die Zahlung verweigern, ist die Funktion der Liste eine ganz andere.

    Es ist ungewöhnlich, wenn Anwälte Informationen zu offenen Streitigkeiten aus betreuten Mandaten außerhalb der gerichtlichen Klärung in die Öffentlichkeit bringen wollen, um den Verlauf der Streitigkeit günstig in eigenen Geldinteresse zu beeinflussen.

    Man kennt das Problem bei Gastronomen, dass die Pizzeria abbrennen könnte oder auch nicht. Manche bezahlen privatorganisierte Sicherheitsdienste, um die Wahrscheinlichkeit des Abbrennens zu verkleinern.

    Da weiß man nie so richtig, wie viel das wirklich hilft und wie der Sicherheitsdienst arbeitet.
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  11. dvill Sehr aktiv

    http://www.antispam-ev.de/news/inde...delsgesellschaft-Kanzlei-Urmann-Collegen.html
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  12. Dickerhals Frisch registriert

  13. jupp11 Mitglied

    Man gibt sich noch nicht geschlagen : http://www.urmann.com/gegnerliste.htm

    Von demokratisch/grundgesetzlichen Grundrechten scheint der Laden nur homöpathische Kenntnisse zu besitzen.
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  14. dvill Sehr aktiv

    http://www.damm-legal.de/lg-essen-s...zlei-uc-im-internet-ist-rechtswidrig-volltext
  15. Vermeer76 Frisch registriert

  16. dvill Sehr aktiv

    http://petringlegal.blogspot.de/201...s-geschaft-mit.html?showComment=1348076948658
    http://www.urmann.com/FAQ.htm
  17. Hippo Moderator

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  18. dvill Sehr aktiv

    http://www.regensburg-digital.de/in...orno-anwalte-blitzen-vor-gericht-ab/26092012/
    http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=3166282
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  19. Goblin Mitglied

    Warum klagen die nicht einfach wenn jemand nicht zahlt ? Is man sich selber nicht sicher was dabei rauskommt ? Komische Sache
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  20. Vermeer76 Frisch registriert

    Ganz mein Reden... wenn die sich doch so sicher sind das sie im Recht sind, warum dann nach der ersten Abmahnung, die vielen Drohungen... dann Verdopplung der Forderung.... dann die Versteigerung... dann Drohungen vom Inkasso mit Schufa.... dann das letzte "Billigangebot"...dann die Bitte eines freiwilligen Angebots was man bereit ist zu zahlen... dann die Ankündigung vom Pranger... warum klagen Sie nicht einfach?
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  1. klage gegen u&c