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3.000 Euro Gewinn eingeklagt - Kölner Stadt-Anzeiger
Gewinnzusage durch Anrufbeantworteraufzeichnung? aufrecht.de„Sie haben bis zu 3.000 Euro als Geld- oder Sachpreis gewonnen!“ röhrte die Automatenstimme am Telefon. Ein Kölner wollte es nun wissen und nahm die Bandansage auf CD auf - und verklagte die Anruferfirma erfolgreich auf Zahlung.
Erforderlich soll stets sein, dass die Gewinnzusage durch Brief, Telefax, SMS oder E-Mail übermittelt wird, demgegenüber reicht eine mündliche Erklärung während eines Telefonanrufs nicht aus. Damit räumt nun das Amtsgericht Köln in einer aktuellen Entscheidung (126 C 95/08 ) auf.