3.000 Euro Gewinn eingeklagt und gewonnen

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3.000 Euro Gewinn eingeklagt - Kölner Stadt-Anzeiger
„Sie haben bis zu 3.000 Euro als Geld- oder Sachpreis gewonnen!“ röhrte die Automatenstimme am Telefon. Ein Kölner wollte es nun wissen und nahm die Bandansage auf CD auf - und verklagte die Anruferfirma erfolgreich auf Zahlung.
Gewinnzusage durch Anrufbeantworteraufzeichnung? aufrecht.de
Erforderlich soll stets sein, dass die Gewinnzusage durch Brief, Telefax, SMS oder E-Mail übermittelt wird, demgegenüber reicht eine mündliche Erklärung während eines Telefonanrufs nicht aus. Damit räumt nun das Amtsgericht Köln in einer aktuellen Entscheidung (126 C 95/08 ) auf.
 
AW: 3.000 Euro Gewinn eingeklagt und gewonnen

Und auch die Kaffeefahrtenmafia darf zahlen, diesmal hat es Frank C. erwischt, unter dem Pseudonym "Frank von Liechtenstein" mittlerweile bekannt in TV und Presse. Sein Trick mit dem "Rubbellosgewinner" und "nominiert ist" in gelber Schrift auf weißem Grund konnte die Richter nicht beeindrucken.

„Kaffeefahrt”-Anbieter aus Emden droht neue Schlappe (Emder Zeitung v. 10.01.2009)

Nachdem der Geschäftsmann bereits im vergangenen Jahr vom Landgericht Gießen zur Zahlung von 8000 Euro verurteilt worden war (die Emder Zeitung berichtete), wird jetzt aller Wahrscheinlichkeit nach auch sein Einspruch gegen dieses Urteil zurückgewiesen.

Und es droht neues Unbill...

Am 20. Januar steht der Emder Frank C. erneut vor Gericht. Dann vor dem Landgericht in Stuttgart. Und wieder wird es um ein Gewinnversprechen auf einer „Kaffeefahrt” gehen.

Immer feste druff!


Eniac
 
AW: 3.000 Euro Gewinn eingeklagt - und auch bekommen?

Warten wir erst ab, ob der Kläger wirklich Geld bekommt. Mit dem entsprechenden Pech hat er einen 30 Jahre vollstreckbaren Titel ohne Mittel.:wall: Hoffentlich ist sein Prozessgegner alt genug, dass man noch in die Rente hineinpfänden kann...:sun:

Wuschel
 
AW: 3.000 Euro Gewinn eingeklagt und gewonnen

Jedenfalls hat das OLG Frankfurt das Giessener Urteil bestätigt.

OLG bestätigt Gießener Urteil gegen Kaffeefahrt-Verkäufer

Das Landgericht Gießen hatte am 30. September 2009 in einem Grundsatzurteil (Az.: 20 189/09) erstmals den Verkäufer bei einer Kaffeefahrt zur Auszahlung des im Einladungsschreiben versprochenen Gewinns in Höhe von 8000 Euro verurteilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat - wie nun bekannt wurde - in seinem Beschluss vom 30. Dezember 2009 (16 U 204/09) diese Entscheidung bestätigt.

Wahrscheinlich wird jetzt die S.B.B. & F.C. Vitamex Vertrieb aus Emden in Konkurs gehen.


Eniac
 
AW: 3.000 Euro Gewinn eingeklagt und gewonnen

Wahrscheinlich wird jetzt die S.B.B. & F.C. Vitamex Vertrieb aus Emden in Konkurs gehen.
Ziemlich sicher sogar.
Und dann kann sich der Kläger seinen Titel ins Klo hängen und darf auch noch seine Verfahrens- und Anwaltskosten bezahlen.
Das ist eine ganz gefährliche Kiste, irgendwelche Briefkastenfirmen zu verklagen, auch, wenn die in Deutschland sind. Der Durchgriff auf die Inhaber ist ebenfalls nicht immer möglich, zumal die idR. auf dem Papier auch nix haben.
 
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