0190er-Dialer - Wie reagiert die Telekom?

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Re: Kriminelle Vereinigung

Anonymous schrieb:
1. Die DTAG vergibt selbst diese Nummern.
2. Die DTAG profitiert mit von der ganzen Angelegenheit
3. Die Behauptung "wir wissen von nichts" zieht nicht, die zahlreichen
Beschwerden bei der DTAG haben das bequeme Nichtwissen längst
beendet, ausserdem kann man mittlerweile in jeder Tageszeitung
Infos zum Thema erhalten
1. Die Nummern werden von der RegTP vergeben. Die Telekom vermietet nur die zugeteilten weiter.

2. Die DTAG bekommt sowas um die 3 Cent pro Rechnungszeile (IIRC). Von "Verdienen" möchte ich da nicht sprechen. Nur bei den "eigenen" Nummern bekommt die DTAG mehr.

3. Die DTAG ist zur Abrechnung verpflichtet. Die macht sicher nicht gerne den Konkurrenten die Arbeit.

Du darfst eines nicht vergessen: die DTAG hat sich immer noch am fairsten verhalten. Zum Beispiel hat sich die DTAG von Anfang an freiwillig bei 0190-0-Nummern begrenzt. Insofern kann ich die Rumhackerei auf der DTAG nicht ganz verstehen.

Und nein, ich bin weder DTAG-Mitarbeiter, noch Telekom-Fan. Aber was Recht ist muß Recht bleiben...
 
@heiko;
...ja, das ist auch schon leicht polemisch. Anonymous kann sich mal mit diesen Argumenten direkt an die Telekom wenden....wichtig (sorry, ich hab mich da festgebissen, weil es mich echt ärgert) ist aber doch eine Erklärung der DTAG in Sachen Tochter DeTeMedien, Mainpean/Stardialer & Söhne...
wir warten immer noch darauf!
 
....ist aber doch eine Erklärung der DTAG in Sachen Tochter DeTeMedien, Mainpean/Stardialer & Söhne...
wir warten immer noch darauf![/quote]

Hallo Dialerf kannst Du mir sagen, was das für eine Geschichte mit Mainpean ist? Schreib mir mal eine email.
Danke und Grüße von Bettina Schulz
[email protected]
 
Re: Kriminelle Vereinigung

Anonymous schrieb:
Meines Erachtens lieg bei der Dialer/0190-Nummern-Problematik in Zu-
sammenhang mit der DTAG die Bildung einer kriminellen Vereinigung vor.

Die DTAG kann sich nicht darauf hinausreden, sie sei nur Bote und wisse von nichts.

1. Die DTAG vergibt selbst diese Nummern.
2. Die DTAG profitiert mit von der ganzen Angelegenheit
3. Die Behauptung "wir wissen von nichts" zieht nicht, die zahlreichen
Beschwerden bei der DTAG haben das bequeme Nichtwissen längst
beendet, ausserdem kann man mittlerweile in jeder Tageszeitung
Infos zum Thema erhalten

So wie ich das sehe, ist hier schon längst der Tatbestand des fortgesetzten gemeinschaftlichen Betruges zum Nachteil Dritter unter Federführung der DTAG gegeben - zumindest ein Anfangsverdacht liegt vor, so daß eigentlich die Staatsanwaltschaft schon längst ermitteln müßte.


Grüße Mano
4. Die DTAG stellt nicht nur die komplette Infrastruktur, sondern ist oft auch noch Inkassostelle und sperrt dir gegebenenfalls Telefonleitung bei Nichtbezahlung.
Einen kleinen Gauner würde man Hehler nennen.

5. Mir hat eine Telekom-mitarbeiterin (will nicht genannt werden) gesagt, dass sie die Hälfte der 0190-er für Betrüger hält.

6. Auch ein mir bekannter Polizist hat sich vollständig in obigem Sinne geäußert, will natürlich auch nicht genannt werden.

DTAG, Mafia, Katholische Kirche sind halt doch Staat im Staat mit eigenen Gesetzen.
 
Re: Kriminelle Vereinigung

Rahmat schrieb:
4. Die DTAG stellt nicht nur die komplette Infrastruktur, sondern ist oft auch noch Inkassostelle und sperrt dir gegebenenfalls Telefonleitung bei Nichtbezahlung.
Die DTAG darf Dir nicht die Leitung sperren, wenn Du eine fremde Forderung nicht bezahlst, für die die DTAG nur Inkassostelle ist.
Du mußt diesem Posten freilich förmlich widersprechen.
 
@Heiko;
...wenn aber DeTeMedien der vorgeschobene Anbieter ist (z.B.: bei mainpean teilweise der Fall) zieht die DTAG nach einer hausinternen Zählerüberprüfung die Gebühren knallhart ein, zumindest wenn man einen Abbuchungsauftrag laufen hat. Sollte man vielleicht wieder zurück zur alten monatlichen Überweisung per Hand ? Nun ja, das wird der DTAG auch nicht so passen....
 
Klar.
Daß die DTAG die Rechnung einziehen darf hast Du ja bei Erteilung der Einzugsermächtigung unterschrieben.
Umstellung auf Rechnung und Überweisung wäre sicher eine Überlegung wert.
Das Heulen und Wehklagen der DTAG kann uns dabei ja egal sein. Allerdings hat man durch einen Bankeinzug keinen wirklichen Nachteil. Man kommt noch bis sechs Wochen nach Abbuchung an sein Geld - sogar für den Kunden kostenfrei.
 
@Heiko;
jetzt aber mal was ganz anderes! ich habe mich schon seit längerem im Forum angemeldet als Hartmut. Passwort vergessen, genervt von dem ständigen Hinweis, kontaktieren sie den Administrator...Du bist ja Admin. könntest du mir mal ein neues Passwort rüberschieben, wäre sehr nett. Ansonsten verbleibe ich mit dem anrüchigen Dialerfucker.
 
Das neue Paßwort ist an die bei "Hartmut" eingetragene Mailadresse raus.

Wegen mir hättest Du Dich auch mit "Dialerfucker" eintragen können. Oder "Hartmut" umbenennen.
 
@Heiko;
...iss ja egal. So klingt es in jedem Fall perverser.
Anyway, Danke!
 
Die Telekom ist kein Osterlamm. Und wenn ja, wäre heute der Tag es zu schlachten!
Mit österlichen Grüßen
Dr. Ron
 
Lieber Dr. Ron, die DTAG ist kein leckeres Osterlämmchen.
Seit der Umstellung vom Staatsmonopolisten auf AG hat sich im Hintergrund wenig geändert. Man arbeitet jetzt in Teams, man trägt Laptops mit sich, man scheint eine AG zu sein. Real: verschiedene BBN's der DTAG agieren schon immer verschieden. In Mannheim werden die Leisten im HVT oben/unten gezählt, im angrenzenden BB von links nach rechts. Und so ist es auch mit den Vorstehern der BBN's. Der eine sieht auf dem rechten Auge, der andere nur auf dem linken. Da hat sich wenig geändert. Ziel ist immer, seit es die AG gibt: Soll erfüllen. Merkwürdige Sache, hat man das nicht schon mal irgendwann, vor vielen Jahren im Osten gehört? Und so gibt es auch verschiedene Reaktionen auf Anfragen in Sache Dialern bei der DTAG. Ich denke, die Firma hat da Probleme, zum Teil verständlich, zum anderen unglaublich....
 
Allerdings wird die Telekom bald eine eindeutige Position beziehen müssen, da sie als Netzbetreiber der Vetragspartner des Verbrauchers ist.
siehe hierzu:
http://www.dialerundrecht.de/rechtslage3.htm
Weiß der Netzanbieter um die Tatsache, daß eine bestimmte Nummer regelmäßig von Dialern angerufen wird, so ist der Vertrag unseres Erachtens sogar ohne weiteres von Anfang wegen Sittenwidrigkeit ( § 138 BGB) nichtig. Selbstinstallierende Dialer oder solche, die die Verbindung nicht wie gewünscht trennen, nutzen die Unerfahrenheit, das Vertrauen und mangelnde EDV-Kenntnisse des Nutzers in unlauterer Art und Weise aus. Ist dies dem Netzbetreiber bewußt, fördert er die sittenwidrige Absicht des Rufnummernbetreibers und muß sich die Sittenwidrigkeit gem. § 138 BGB entgegenhalten lassen.
 
DevilFrank schrieb:
Allerdings wird die Telekom bald eine eindeutige Position beziehen müssen, da sie als Netzbetreiber der Vetragspartner des Verbrauchers ist.
siehe hierzu:
http://www.dialerundrecht.de/rechtslage3.htm
Weiß der Netzanbieter um die Tatsache, daß eine bestimmte Nummer regelmäßig von Dialern angerufen wird, so ist der Vertrag unseres Erachtens sogar ohne weiteres von Anfang wegen Sittenwidrigkeit ( § 138 BGB) nichtig. Selbstinstallierende Dialer oder solche, die die Verbindung nicht wie gewünscht trennen, nutzen die Unerfahrenheit, das Vertrauen und mangelnde EDV-Kenntnisse des Nutzers in unlauterer Art und Weise aus. Ist dies dem Netzbetreiber bewußt, fördert er die sittenwidrige Absicht des Rufnummernbetreibers und muß sich die Sittenwidrigkeit gem. § 138 BGB entgegenhalten lassen.

Also alles hab ich nicht verstanden ;)
Hört sich zum einen unheimlich kompliziert an, zum anderen gehts ja aber viellewicht doch noch in die richtige Richtung.

Rahmat :D
 
@Rahmat;
es gibt zum einen das Problem, dass der User Ok! angeklickt hat. Das ist eine blöde Sache: die "Dialerkunden" berufen sich selbstredend auf die Einverständniserklärung. Um Missverständnisse auszuschliessen: "Dialerkunden" sind z.B.: piratos.de, die haben ihren Dialer von mainpean gemietet, geleast, gekauft, oder was auch immer....
Damit ist der User quasi platt. Die Kohle wird kassiert. Bis dahin kann man der Telekom wenig vorwerfen, die Regeln sind festgelegt.
(Ins Zwielicht gerät in diesem Fall die Telekom nur, weil ihre 100%ige Tochter DeTeMedien die Leitungen stellt, und genau weiss, was da so für Kunden dranhängen.)
Das andere Problem ist generell die Weiter-und Untervermieterei von Rufnummernblöcken.
Hier ist das Gesamtprinzip der Telekommunikations-Regulierung in Frage zu stellen. Ist das so sinnvoll?
Adäquat zum Netznepp findet seit langer Zeit konstant Woche für Woche der "Stellenangebotsnepp" - z.B.: Testpersonen gesucht, 2000.-€, 0190xxxxx, 1,86.-€/min statt (Infoansage/Warteschleife inclusive). Die der Regulierungsbehörde bekannten Anbieter sind dann Firmen wie, naja xy.
Eine Sache, die ich persönlich sehr ärgerlich finde. Aber auch da, das Ziel: Kohle auf Deibel komm raus, sogar von jemandem, der sicher nicht viel drauf hat. Hat bis jetzt nicht so viel Staub aufgewirbelt, leider!
Eine klare gesetzliche Regelung ist Sache.
Die DTAG würde sich zwar über ein bisschen Wenigereinnahmen ärgern, dafür wäre sie aber aus dem Zwielicht und die Inkassogeschichte los. Eigentlich sollte die DTAG von sich aus dieses Ziel im eigenen Interesse vehement ansteuern..
 
Hi Dialer,
du hast den Punkt genau erwischt. Die DTAG ist als Netzbetreiber der Vertragspartner des Endverbrauchers und somit dazu verdammt, die entstandenen Kosten aus der Nutzung der überlassenen Netzverbindung zu kassieren und entsprechend der Weitervermietung an den jeweiligen Anbieter weiterzureichen. De facto hat die DTAG bei diesem "Dialerspiel" die A-Karte, da sie nicht mehr kontrollieren kann, was mit den weitervermieteten Nummern geschieht (wer ist letztendlich der tatsächliche Anbieter usw.). Durch dieses Gestrüpp durchzusteigen wird immer komplizierter. Hier den Beweis anzutreten, dass die DTAG wusste, wer ganz am Ende dieses Irrgartens war, wird wohl unmöglich sein, so dass effektive Vorhaltungen wegen Sittenwidrigkeit gegen die DTAG wohl nicht durchzusetzen sind.
Es bleibt also wie bisher: Der Geschädigte muss den tatsächlichen Verursacher benennen und gegen ihn vorgehen. :-(
 
DevilFrank schrieb:
Es bleibt also wie bisher: Der Geschädigte muss den tatsächlichen Verursacher benennen und gegen ihn vorgehen. :-(

Und das ist der Ansatz zur Umkehr des Rechtsprinzips. Plötzlich ist nämlich der Betroffene der, der die Beweispflicht hat. Es sollte jedoch gerade anders herum sein.

Grüße
Florian
 
@ DevilFrank;
.... das hat mir gut gefallen, man sollte sie vielleicht in "A-Karten-AG" umbenennen! Yeah!!! :D
@Florian;
...das ist leider der status quo. Mit etwas Pech kriegste die Brieftasche geklaut und kannst keine Anzeige erstatten.

:oops:
 
@Florian

Plötzlich ist nämlich der Betroffene der, der die Beweispflicht hat. Es sollte jedoch gerade anders herum sein.

Beispiel: XY zeigt Dich an, weil Du angeblich sein Auto beschädigt hast. Beweis Du nun mal, dass Du es nicht warst :cry: . In Amerika ist es IMHO so, dass Du selbst dafür verantwortlich bist, Deine Unschuld zu beweisen. Also ich will das nicht unbedingt. Auch wenn es im Falle der Dialer nicht schlecht wäre :p
 
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