0190 und 0900-Nummern: Preisansage jetzt auch im Mobilfunk

sascha

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0190 und 0900-Nummern: Preisansage jetzt auch im Mobilfunk


Auch Handynutzer sollen künftig besser vor bösen Überraschungen bei Mehrwertnummern geschützt werden. Vom 1. August an muss bei der Anwahl von teuren 0190- und 0900-Nummern zwingend eine Tarifansage erfolgen. Darauf macht jetzt die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) aufmerksam. Bisher galt die Preisansagepflicht für die 0190- und 0900-Nummern nur aus dem Festnetz.

„Diese Verbesserung ermöglicht dem mündigen Mobilfunkkunden endlich die gleiche Kostentransparenz, wie sie der Festnetzkunde schon seit langem besitzt“, erklärten die Regulierer am Donnerstag. Die Ansage bei 0190-er- und 0900-Nummern muss nach den Angaben der Regulierungsbehörde kostenlos sein und drei Sekunden vor Beginn der Entgeltpflicht erfolgt sein. Auf deren Beginn muss hingewiesen werden. Aus der Ansage soll hervorgehen, ob sich der Preis auf jede angefangene Minute oder auf jede Einwahl (Pauschaltarif) bezieht. Der angesagte Preis muss außerdem die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten. Ändert sich der Preis während der Inanspruchnahme des Mehrwertdienstes, so ist vor Beginn des neuen Tarifabschnitts der neue Preis anzusagen. Nach dem Telekommunikationsgesetz müssten Telefonkunden die Leistungen der teuren Telefonnummern nur bezahlen, wenn sie zu Beginn über den Preis informiert worden seien, erklärte die Behörde.

Mit der Ansagepflicht im Mobilfunk tritt die letzte Regelung in Kraft, die im Mehrwertdienste-Gesetz vom Sommer 2003 festgeschrieben wurde. Verbraucherschützer bemängeln freilich, dass es damit noch längst nicht getan ist. Wie vielfach auch bei Dialerschutz.de berichtet, geht der Missbrauch bei den teuren Nummern längst über die 0190- und 0900-Nummern hinaus. So wurden in den vergangenen Monaten vor allem die 0137-Nummern vielfach missbraucht, um arglose Verbraucher etwa durch Spamming oder Lockanrufe um ihr Geld zu bringen. Im Bereich der Dialer machten zudem teure Satelliten- und Auslandsanwahlen Schlagzeilen. Verbraucherministerin Renate Künast hatte im Sommer 2003 erklärt, genau zu beobachten, ob die Regelungen des Mehrwertdienste-Gesetzes ausreichen, den Missbrauch tatsächlich einzudämmen. Erst vor kurzem hatten auch die Unionsparteien im Bundestag genau diese Frage in einer so genannten Großen Anfrage thematisiert. Eine Antwort der Bundesregierung wird es allerdings frühestens im Herbst geben.

cu,

Sascha

http://www.dialerschutz.de/home/Aktuelles/aktuelles.html
 
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