01379-"Probleme" mit Handyrechnung

Reducal schrieb:
...doch zwei Jahre Gewährleistungsanspruch bei einem Mangel. Wieso solltest Du dann für die Fehleranalyse zahlen,...

Der Gewährleistungsanspruch besteht aber erst bei einem Mangel. Wird ein solcher bei einer Analyse festgestellt, tritt ggf. der Gewährleistungsfall ein. Wenn nun kein Mangel festgestellt wird, bleibt man auf den Kosten für die Diagnose sitzen. Nur die reine Behauptung eines Mangels entbindet den Kunden nicht von der Zahlungspflicht, nur eben ein tatsächlicher Mangel.
 
Da hadde wohl Recht, der Hase. ;) Somit dreht sich Matze wahrscheinlich im Kreis, dem Schwanz immer hinterher. Blos dass es hier darum geht, wer die Rechung bezahlen wird. Im glücklichsten Fall sagt T-Mobile: "Kulanz". Aber wenn es dicke kommt, dann ziehen sie ihn wirklich vor ein Gericht und dann muss Matze mMn nachweisen, dass das Handy defekt ist (oder war).

Also dann doch ab zur Polizei und deren Inanspruchnahme als Dritte, unter der Behauptung, dass hier eine Starftat vorliegt, produzieren. Selbst wenn das nicht nachgewiesen werden kann, so hätte Matze dann doch alles unternommen, um den Schaden von sich zu weisen. Allerdins würde ich vorher mit Siemens Kontakt aufnehmen, ob es dort nicht auch noch die Möglichkeit zur Prüfung gibt. Warnen würde ich da allerdings vor Subfirmen, wie z. B. der EMTS - deren Ahnung hält sich mEn in Grenzen.

@ Mathias - und alles gut dokumentieren!
 
Softwarefehler

Reducal schrieb:
Einen Gerätefehler stelle ich mir so vor, dass kein Hängen der Tasten oder sonstwas, mechanisches für das Problem in Frage kommt, sondern ein Softwarefehler die Ursache sein könnte.

Dann müsste die 01379 im Handy abgespeichert sein und nur mal so gefragt :lol: , wer hat denn diese 01379 im Handy abgelegt?
Und nur mal so erwähnt :lol: , wenn schon Softwarefehler, dann bitte schön gleichmassig auf alle im Speicher abgelegte Nummern. :D
Schon etwas merkwürdig dass dieser Softwarefehler nur bei 01379 auftritt. ;)

Nur mal so :lol:
 
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