Zuschlag für call by call?

Reducal

Forenveteran
Die monatliche Telefonrechnung ist für viele nicht immer einfach zu entziffern. Wer meint, dass er im "offenen call by call" die T-Com (zum Beispiel) austrickst, macht die Rechnung ohne den Wirt. Im Anhang findet sich die Abbildung einer kleinen, unbedeutenden Rechungsposition, die sich Zuschlag für Verbindungen zu anderen Netzbetreibern nennt. Dieser zusätzliche Aufschlag ist natürlich völlig legitim, nachzulesen in den Geschäfts- und Preisbedingungen des Netzbetreibers.
 

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Was mich mal interessieren würde , ob LCR ( Least Coast Router) das berücksichtigen können.
Der Rufnummer kann man nicht ansehen, zu welchem Provider eine Festnetznummer gehört

(so wild ist das ohnehin nicht, in aller Regel sind die Verbindungskosten mit
CbC plus Aufschlag
noch immer deutlich niedriger als die "Orginalgebühren"...)
 
das sind keine Zuschläge für CbC (was sicher nicht zulässig wäre, da es den Wettbewerb aushebelt), sondern wenn die angerufene Nummer in einem Netz liegt ...

Die T-Com erhebt keine Zuschläge für die Nutzung von Call-by-Call-Vorwahlen bzw. Pre-Selection. Allerdings berechnen einige Anbieter von Call-by-Call selbst Zuschläge für Verbindungen zu Nicht-Telekom-Anschlüssen, schlagen hierbei aber teilweise zusätzlich noch weitere (unseriös) überhöhte Kosten auf.
 
Counselor schrieb:
Es handelt sich um von der BNA genehmigte (erhöhte) Durchleitungsgebühren von Stadtnetzbetreibern:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/51314
Was es nicht alles gibt! Und die BNA genehmigt das mit dem Argument:
Mit dieser Entscheidung erhalten die alternativen Teilnehmernetzbetreiber einen Ausgleich für den späteren Start und für die zunächst geringere Kundenzahl im Vergleich zum Marktbeherrscher.
Der Kunde zahlt (i. d. R.) nichtsahnend den Ausgleich - das nenne ich mal wirklich "ausgleichende Gerechtigkeit", auf Kosten der Endkunden versteht sich!
 
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