Zu den Kosten eines Rechtsbeistandes/Inkassobüros

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LG Augsburg schrieb:
Da ein solcher (Rechtsbeistand) nicht vor Gericht auftreten darf (§ 157 Abs. 1 Satz 1 ZPO) war die Klägerin hier gezwungen, für das streitige Verfahren einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Der Klägerin kann nicht entgegengehalten werden, die zusätzlichen Kosten durch die Einschaltung eines Rechtsbeistandes seien nicht notwendig gewesen ... Der Umstand, dass die Klägerin ihre Forderung zunächst erfolglos durch ein Inkassobüro geltend gemacht hatte, kann nicht zu der Annahme führen, dass die Klägerin mit einem Widerspruch des Beklagten rechnen mußte.
http://www.winfakten.de/lgaugsburg/10T359701.pdf
 
Und was soll uns diese ältere Entscheidung des LG sagen?

Es gilt weiterhin (und grundsätzlich), dass Inkasso-Unternehmens-Kosten nicht erstattungsfähig sind, wenn später ein RA beauftragt wird/werden muss. Dieses Risiko trägt weiterhin jeder, der ein Inkassounternehmen beauftragt.

Nach h.RSp. gilt dies insbesondere dann uneingeschränkt, wenn der angebliche Schuldner dem Inkasso-Unternehmen gegenüber bereits mitgeteilt hat, dass er Einwände gegen die Rechnungsstellung vorbringt. Dann darf das Unternehmen nicht mehr erwarten, dass ein Mahnverfahren ohne Probleme im Interesse des Gläubigers durch geht.

Auch vor diesem Hintergrund erfolgt hier stets der Rat, zumindest einmalig Einwände gegen eine Rechnungsstellung vorzutragen.

Übrigens sind teilweise Beschlüsse/Urteile nie wirklich komplett aussagekräftig ...
 
KatzenHai schrieb:
Und was soll uns diese ältere Entscheidung des LG sagen?
Ganz einfach: Der betreffende Inskassoanwalt der Creditreform Coburg verschickt die Entscheidung heute noch mit seinen Kostenfestsetzungsanträgen. Obwohl er die Entscheidung auch nur teilweise vorlegt, überzeugt er damit Rechtspfleger.
 
Mahngebühren Abzocke von acoreus

Wer hat auch Erfahrungen gemacht mit Mahnkosten[edit] mit dem acoreus colletion service und tele2? Ich musste für zu spät gezahlte Gebühren von 8,56 € sage und schreibe 35,00 € Mahngebühren bezahlen!

Folgende Sachlage lag vor:
Die Telekom stellte mir im November 2004 Verbindungskosten von acoreus (TELE2) in Höhe von 1,48 € und 7,08 € = 8,56 € in Rechnung. Diese Forderungen waren wohl auch berechtigt. (Zumindest gehe ich davon aus.) Meine gesamte Telefonrechnung, die normalerweise im Bankeinzugsverfahren beglichen wird, wurde aber wegen eines Bankenwechsels nicht eingelöst und somit nicht rechtzeitig bezahlt. Dies habe ich aber leider zu spät bemerkt und eine Mahnung von der Telekom erhalten, bei der die Forderung für TELE2 aber nicht mehr aufgeführt war. So habe ich die noch ausstehenden Gebühren für acoreus an die Telekom nicht mitüberwiesen. (Diesen Fehler habe ich zu vertreten, da die Telekom keine Fremdanbietergebühren anmahnt. Ob dies sehr kundenfreundlich ist, sei dahingestellt.) Die Communication SericesTElE2 GmbH hat mir daraufhin ohne mir eine eigene Rechnung zu stellen, mit dem Datum vom 14.12.2004 eine Mahnung über die ausstehende Forderung von 8,56 € zuzüglich Mahnspesen in Höhe von 2,00 € zugesendet. Als Zahlungsfrist wurde darin der 24.12.2004 angegeben. Dieses Schreiben habe ich aber erst später lesen können, da ich über die Feiertage verreist war. Umgehend habe ich dann die Zahlung über 10,56 € geleistet. (Der Zahlungseingang war der 05.01.2005) Ich bin davon ausgegangen, dass sich die Sache nun erledigt hat. Doch weit gefehlt, denn am 17.01.2005 erhielt ich ein Schreiben von der acoreus Collection Service GmbH, die als Inkassounternehmen für die acoreus Communication ServicesTELE2 GmbH (man beachte die Ähnlichkeit der Namensgebung!) mir eine Mahnung über 38,06 € zustellte. Dieser Betrag setzt sich aus der Hauptforderung von TELE2 über 10,56 € und einer Inkassovergütung von sage und schreibe 25,00 € sowie Kosten für Auslagen von 2,50 € zusammen. (Die Mahnkosten betrugen also 27,50 € für eine Forderung von 8,56 €. (Ist ein 3,2 facher Wert der Forderung als Mahnkosten zulässig oder handelt es sich hier um Wucher?)

Es konnte sich doch wohl nur um ein Versehen handeln oder? Angegeben war eine kostenpflichtige 0180- Nummer (12 Cent/Minute) bei der man Unstimmigkeiten abklären könne. Diese habe ich dann auch wiederwillig angerufen, (da ich auf einen zeitraubenden Schriftwechsel keine Lust hatte) und acoreus ... mitgeteilt, dass ich die Zahlung bereits geleistet habe. Als Antwort bekam ich die freundliche Auskunft, dass sich da wohl etwas überschnitten hätte und sie die Angelegenheit überprüfen wollen. Dies haben Sie auch anscheinend gemacht und mir am 11.02.2005 (fast einen Monat später) eine Restforderung von 30,00 € zugesendet haben. Meine geleistete Zahlung über 10,56 € haben sie in diesem Schreiben bestätigt. Dennoch bestanden Sie weiterhin auf die Zahlung der Mahnkosten und waren so freundlich Ihre Auslagen um weitere 2,50 € zu erhöhen. Vermutlich für den Blick in ihren Computer, der ihnen meine Zahlung bestätigte. Wieder sah ich mich genötigt, wegen dieses Schreibens bei der kostenpflichtigen 0180- Nummer anzurufen um eine entgültige Klärung zu erreichen. Ich war natürlich der Meinung, dass diese völlig überzogenen Mahnkosten nicht rechtmäßig seien. Nun teilte man mir mit, dass nicht Sie diese Forderung stellten, sondern ihr Mandant die acoreus Communication ServicesTELE2 GmbH, da ich ja die Zahlung ja erst nach der in der ersten Mahnung gestellten Zahlungsfrist (24.12.2004) überwiesen hätte. Also wollte TELE 2 nun zu den Telefongebühren, zusätzlich diese hohen Mahnkosten haben. (Ein stolzer „Zinssatz“ von 320 % wie ich meine.) Des weiteren versuchten sie mich fernmündlich und im Schreiben mit Hinweisen obergerichtlicher Rechtsprechung, auf meine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung dieser „Wucher-„ Kosten, einzuschüchtern. Wieder teilte ich Ihnen mit, dass ich diese Kosten für weit überzogen hielt und nicht bereit bin sie zu zahlen, da ich der Auffassung bin, dass Ihr Mandant rechtlich gesehen verpflichtet wäre, mir zumindest eine Rechnung und eine zweite Mahnung zukommen zu lassen, bevor sie mir Gebühren eines Inkassobüros, (was anscheinend zum selben Konzern gehört) berechnen dürfen. (Dies habe ich wenigstens in verschiedenen Rechtsberatungsschriften gelesen. Aber leider bin ich kein Jurist und kenne nicht die genaue Rechtslage.) Daraufhin entgegnete man mir erneut, dass man mit Ihrem Mandanten reden wolle, aber sie selber nur in dessen Auftrag handele.
Als ernüchterndes Ergebnis dieses Gespräches erhielt ich dann am 31.03.2005 eine Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens, wenn ich nicht umgehend den Betrag von mittlerweile 35,00 € für die entstandenen Gebühren bezahle. Woher nun die weitere Erhöhung der Kosten um 5,-- € kommt, ist dem Schreiben nicht zu entnehmen. Neben massiven Drohungen einer Titulierung des Anspruches mit Zwangsvollstreckung und der Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung und dem Eintrag in das gerichtliche Schuldnerverzeichnis, das zu einer Verschlechterung meiner Bonität führe, wurde mir auch angeboten eine angemessene Ratenzahlung mit ihnen zu vereinbaren. Bei einem erneuten Anruf, aufgrund dieses Schreibens, wurde mir unmissverständlich klar gemacht, dass wenn ich mich weiter weigern würde diese Forderung zu begleichen, sie unverzüglich gerichtliche Maßnahmen gegen mich einleiten würden, die dann zu erheblichen Mehrkosten führen würden. Natürlich haben die mich mit ihren Drohgebärden nicht einschüchtern können und ich gehe immer noch davon aus, diese Kosten im Grunde nicht zahlen zu müssen. Dennoch habe ich die 35,-- € vorbehaltlich der Rückforderung gezahlt, um diesem Wahnsinn zunächst einmal ein Ende zu setzen und ihnen keine Rechtsgrundlage mehr zu bieten weiter ihre unverschämte Mahngebührenerhöhungen fortzusetzen.

Nun will ich den Spieß umdrehen und gegen diese [edit] angehen. Dazu wäre mir aber ähnliche Erfahrungen anderer Kunden von acoreus sehr hilfreich. Vielleicht weiß ja auch jemand, der sich juristisch besser auskennt als ich, welche rechtlichen Möglichkeiten ich habe und ob es gültige Gerichtsurteile in ähnlich gelagerten Fällen gibt. Ich bin für jeden Hinweis dankbar und werde natürlich nie wieder die Call by Call –Nummer von TELE2 (01013) benutzen.
Übrigens vertritt die acoreus Collection Services GmbH noch weitere Call by Call Anbieter bei Zahlungsunstimmigkeiten. Natürlich bin ich auch an diesen Fällen interessiert. Also bitte sagt mir Eure Meinung und passt auf, dass Ihr nie die Zahlungsfristen versäumt....
Gruß Walli
 
Rechtsberatung darf ich hier freilich nicht leisten, habe aber schon ähnlich nette Erfahrungen mit dieser Firma machen dürfen. 01013 ist derzeit in meinem LCR gesperrt.
 
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