Zahlungspflicht?

A

Anonymous

Zitat aus der RegTP-Homepage:

"Wenn Sie sicher sind, dass Sie keine Dialer anwählen möchten, können Sie die Rufnummerngasse (0)900-9 bei Ihrem Netzbetreiber sperren lassen. Sollte sich dann trotzdem ein Dialer einwählen, so kann sich dieser nur illegal aus einer anderen Rufnummerngasse eingewählt haben und es besteht somit keine Zahlungsverpflichtung."

Weshalb sollte keine Zahlungsverpflichtung bestehen, wenn ein Vertragsschluß iSd BGB zustande gekommen ist?
 
Gast schrieb:
Weshalb sollte keine Zahlungsverpflichtung bestehen, wenn ein Vertragsschluß iSd BGB zustande gekommen ist?
Kurzantwort auch gerne hier: Weil's so im Telekommunikationsgesetz (TKG) steht, Fassung gem. Mehrwertdienstegesetz (MWD-Gesetz).

Und der Bundesgesetzgeber kann/darf durchaus in Bundesgesetzen Regelungen treffen, die als Spezialgesetz das BGB relativieren oder gar aushebeln.

Ok?

Danke.
 
Gast schrieb:
Weshalb sollte keine Zahlungsverpflichtung bestehen, wenn ein Vertragsschluß iSd BGB zustande gekommen ist?
Diesen sinnarmen Denkansatz haben z. B. auch dänische Firmen, wie z. B. die Tele Team Work ApS mit ihrer Speed Work GmbH und Media Work GmbH, beide (offiziell) in Hamburg.
 
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