WLAN-Funknetz: Einfallstor für Trittbrettsurfer

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Schwarzfahrer in Ihrem W-LAN - Wer haftet für Missbrauch und Urheberrechtsverstöße? - Online lernen bei akademie.de
Schwarzfahrer in Ihrem W-LAN - Wer haftet für Missbrauch und Urheberrechtsverstöße?
Westerwälder Ehepaare werden Opfer von Internet-Betrugsmasche - Lokal F - Rhein-Zeitung
Mindestens drei Ehepaare aus dem Raum Eitelborn und Neuhäusel sind Opfer einer raffinierten Betrugsmasche im Internet geworden. Sie sollen hohe Summen an Rechtsanwaltskanzleien aus ganz Deutschland zahlen, weil über ihren Funk-Anschluss illegal Musiktitel heruntergeladen und anschließend verbreitet wurden.
 
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Paßt hier hin oder auch zu technofreaks Meldung >>> hier <<< die sich auf diesen Artikel im Spiegel bezieht >>> http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,694452,00.html

Da stellt sich mir aber ganz heftig die Frage wie es beurteilt werden wird ob oder ab wann eine Verschlüsselung als "ausreichend" angesehen wird.
Heutzutage ist doch ein WLAN quasi schon Allgemeingut, die Verständlichkeit der Installationsanweisungen aber bei weitem noch nicht.
Oder die alten WEP Verschlüsselungen. Wie weit wird die Pflicht gehen daß sich der Nutzer informieren muß ob sein Anschluß den gesetzlichen Regeln genügt? Muß der Provider dann seine Kunden regelmäßig von gesetzlichen Änderungen in Kenntnis setzen? Oder ist der Kunde verpflichtet sich über Fachzeitungen auf dem Laufenden zu halten ...
Ich meine - das kann noch heiter werden ...
Da stelle ich mir nur jemand wie meinen Senior vor der mit 75 zwar im Internet surft aber von der restlichen Technik keine Ahnung hat. Dem habe ich das Teil zwar eingerichtet, irgendwann hat ihm was nicht funktioniert und er hat sich soweit durch die Menüs gewühlt und das Ding resettet daß es offen war wie ein Scheunentor nur mit einem 4-stelligen PW und WEP gesichert. Jetzt ists wieder dicht (aber für wie lange ...)
 
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Stand der Technik sind WPA/WPA2.
Die neuen Router sind in der Regel schon mit komplexen Schlüsseln grundverschlüsselt (was auch gut so ist).
Ich bin mit den gerichtlichen Entscheidungen nicht ganz glücklich, es scheint aber so festzustehen.
Ich vergleiche das manchmal mit einem Haus, in das jemand einbricht, der dann vom dort installierten Telefon aus jemanden beleidigt und bedroht. Dafür wird dann der Hausbesitzer bestraft, weil er ein altes Schloß installiert hat...
 
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Der Vergleich mit dem Haus ist gut ;)
Bleiben wir dabei. Es renoviert einer das Haus und kauft im Baumarkt einen "Sicherheitsschließzylinder" und erwischt einen leicht knackbaren.
vgl. er will die Standardeinstellungen des Routers "sicherer" machen weil er irgendwo mal gehört hat man soll die Standardeinstellungen modifizieren und macht da einen Fehler.
Wieviel Fachwissen wird da wohl einem unbedarften Nutzer zuzumuten sein?
Da hat sich einer wie mein Vater vor einiger Zeit DSL besorgt und hat noch einen Router mit WEP. Wird er gezwungen den auszutauschen oder besser - woher soll er

a) wissen daß sein Teil WEP und nicht WPA2 hat und
b) daß WEP eben das alte Buntbartschloß ist

Der benutzt das wie eine Waschmaschine bei der ihm auch egal ist wie es innen aussieht und funktioniert
Oder ist einem Autobesitzer von der Kasko zuzumuten eine neue Elektronik einzubauen wenn die Klaumafia das System der Wegfahrsperre geknackt hat?
Oder Hardcorefall: Nachbar von mir, WLAN in Standardeinstellungen, SSID nicht geändert (darüber Hersteller identifizierbar) und Zugangskennung noch auf Werkseinstellungen. Es hat mich gejuckt und tatsächlich ...
Habs ihm dann sofort gesagt und der fiel aus allen Wolken "Ich hab doch ein Paßwort ..."
Das wird noch interessante Urteile geben...
 
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heise online - Freies Netz für Alle [Update]
Mit der bis zum 24. Februar offenen Petition möchte Hauptpetent S. M. Rechtssicherheit für das Betreiben offener WLANs schaffen. In der jetzt freigeschalteten ePetition fordert er, "Der Deutsche Bundestag möge beschließen, mittels eindeutiger Rechtsnorm den Betrieb von ungeschützten unentgeltlichen Zugängen zu kabellosen Netzwerken (nachfolgend WLAN) zu erlauben und damit private Internetzugänge Dritten zur Verfügung zu stellen“.
Wie stellt er sich denn das vor? Der Bundestag und eindeutige Rechtsnorm?
Ein größeren Widerspruch kann ich mir kaum vorstellen...
 
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Spannende Rechtsfälle aus dem Alltag - Mein gutes Recht - WDR Fernsehen
Geknackte W-Lanverbindung
Familie Asbeck hat einen Internetzugang. Den nutzt sie nur zum Surfen und Emailverkeh und nicht für Musik – downloads. Doch plötzlich flattert ein Brief von einer Anwaltskanzlei ins Haus. Der Vorwurf: Familie Asbeck hat Musik zum Herunterladen angeboten. Und das sei verboten! Ein Hacker muss sich in das Netzwerk der Asbecks eingeklinkt und dann die Musikdateien angeboten haben. Laut Gesetz sind die Asbecks damit Hehler. Ihre Ware Musiktitel... Die Mahnung landet bei Asbecks im Briefkasten und es kommt noch schlimmer: Die eigene Unschuld lässt sich kaum beweisen.
 
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