wer bekommt wofür mein geld?? 090090000220

cabasse

Frisch registriert
Hallo kann mir jemand helfen :-?
ich bin kein Jurist sondern Handwerker. hab von dtms eine Rechnung bekommen, dann von nex net 1. Mahnung.
Nach aufschl. der verbindungsdaten( ermittelte nr. 09009000220 ach so!! ) will die Intrum Justitia einen Tag später plötzlich das Geld plus Zinsen, Mahnspesen, usw.
Hab denen geschrieben, sie sollen sich und die Forderung erst mal legitimieren.
Da ich keine Rechtschutzversicherung habe und mich mit dem PC nicht gut auskenne, werde ich die Segel streichen und die euros an nex net überweisen, tä tä.
Ist die Sache damit für mich erledigt oder wie oder was?
Hab so ein seltsames Gefühl wegen Intrum.
Wer kann mir was dazu sagen?

:help: Grüße
 
Hast Du eventuell eine 0 vergessen? Wenn ja, mit Sicherheit eine der witzigsten Eintragungen in der Dialerdatenbank der RegTP. Ansonsten mal in den erste Hilfekasten gucken
 

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dotshead schrieb:
Hast Du eventuell eine 0 vergessen? Wenn ja, mit Sicherheit eine der witzigsten Eintragungen in der Dialerdatenbank der RegTP. Ansonsten mal in den erste Hilfekasten gucken

Stimmt, eine Null hab ich vergessen: also speedwork, und warum ist der Eintrag so witzig?
und was bedeutet 13. May 2004?
Laut Verbindungsdaten bin ich im März dringewesen.
 
cabasse schrieb:
Stimmt, eine Null hab ich vergessen: also speedwork, und warum ist der Eintrag so witzig?
Hast Du dir mal das Deutsch angesehen? ;)
cabasse schrieb:
und was bedeutet 13. May 2004?
Registrierungsdatum dieser Dialerversion bei der RegTP
cabasse schrieb:
Laut Verbindungsdaten bin ich im März dringewesen.
Die Orakelfunktion des Forums ist AFAIK noch nicht implementiert.

Spass bei Seite, was in der Registrierung steht ist ein Witz. Dialer runterladen und installieren ohne j und a oder o und k Eingabe ist nicht zulässig. Ein j und a oder o und k nur zum Starten des Dialers ist zu wenig. Aber so steht es in der Datenbank der RegTP.
 
Ohh...hört sich ein bißchen nach made in japan an.
Also: Der Dialer hat sich registrieren lassen, nachdem ich drauf reingefallen bin. Außerdem sind die Einwahl-Bedingungen (?) nicht zulässig. Tja, was soll ich dazu sagen? Das wird wohl kaum reichen, um die Sache hinfällig zu machen. Noch hab ich nicht überwiesen.
Ich bin echt froh, dass du mir diese Hinweise zukommen läßt. :thumb:

Grüße nach Mettmann
 
Der Dialer ist nicht gesetzeskonform. Also braucht auch nicht bezahlt werden. So einfach ist das.

Falls die Telekom eine Einzugsermächtigung von Ihnen hat: sofort der Rechnung widersprechen, mit dem Hinweis das Posten Nr. xy von xy nicht eingezogen werden darf, da unrechtmäßiger Dialer.

Falls die Abbuchung schon erfolgte, der Abbuchung bei der Bank widersprechen und an die Telekom den unstrittigen Betrag zahlen. In einem Brief den Vorgang darstellen und genau erläutern, was Sie nicht zahlen wollen! Das ist wichtig, sonst kürzt die Telekom alle Summen auf der Rechnung prozentual gemäß Ihrem Abzug, also auch die berechtigten Forderungen.

Wenn die entsprechende Firma mahnt, kann man widersprechen, wenn es einem Spaß macht. Ansonsten auf den gerichtlichen Mahnbescheid warten, wenn er denn kommen sollte. Hier muss widersprochen werden, und zwar innerhalb 14 Tagen.

Jetzt müsste die Gegenseite sie verklagen. Das wird sie aber nicht tun, da die Forderung vor Gericht kein Bestand hätte.

Schönen Abend noch!
 
cabasse schrieb:
Ohh...hört sich ein bißchen nach made in japan an.
Also: Der Dialer hat sich registrieren lassen, nachdem ich drauf reingefallen bin.
Das habe ich so nicht gesagt. Diese Dialer-Version ist auf alle fälle am 13.05. registriert worden.

cabasse schrieb:
Außerdem sind die Einwahl-Bedingungen (?) nicht zulässig. Tja, was soll ich dazu sagen?
Die Beschreibung der Einwahlbedingungen ist jedenfalls nicht korrekt. Wie sich der Dialer verhält, kann ich nicht testen. Vielleicht ist auch nur die Beschreibung in der RegTP-Datenbank mangels korrekter Deutsch-Kenntnissen nicht einwandfrei,
cabasse schrieb:
Das wird wohl kaum reichen, um die Sache hinfällig zu machen. Noch hab ich nicht überwiesen.
Ich bin echt froh, dass du mir diese Hinweise zukommen läßt. :thumb:
Grüße nach Mettmann

Lies dir den Erste-Hilfe-Kasten durch und entscheide dann.
 
Darth Wader schrieb:
Der Dialer ist nicht gesetzeskonform. Also braucht auch nicht bezahlt werden. So einfach ist das.

Falsch. Ich habe nur von dem Dialer geschrieben, der aktuell in der Datenbank der RegTP verzeichnet ist. Ich weiss nicht, wie die Beschreibung vor dem 13.05. ausgesehen hat und habe keine Erkenntnisse über die wirkungsweise zum Zeitpunkt des Betroffenen die vor dem 13.05. liegt. Ich kann den Dialer nicht testen und meine Ausführungen beziehen sich nur auf die bei der
RegTP angeführten Text. Dieser lässt Lücken offen, die ich aber auch eventuell auf mangelnde Deutschkenntnisse zurückführe.
 
dotshead schrieb:
Darth Wader schrieb:
Der Dialer ist nicht gesetzeskonform. Also braucht auch nicht bezahlt werden. So einfach ist das.

Falsch. Ich habe nur von dem Dialer geschrieben, der aktuell in der Datenbank der RegTP verzeichnet ist. Ich weiss nicht, wie die Beschreibung vor dem 13.05. ausgesehen hat und habe keine Erkenntnisse über die wirkungsweise zum Zeitpunkt des Betroffenen die vor dem 13.05. liegt. Ich kann den Dialer nicht testen und meine Ausführungen beziehen sich nur auf die bei der
RegTP angeführten Text. Dieser lässt Lücken offen, die ich aber auch eventuell auf mangelnde Deutschkenntnisse zurückführe.


Somit kannst Du nicht einfach "Falsch." schreiben. Ziemlich wahrscheinlich verhält sich der Dialer nicht korrekt.
 
Full Quote ist doof. Ich behaupte lediglich, dass die Beschreibung des Dialers in der RegTP-Datenbank nicht registrierungsfähig ist. Wie gesagt, ich kann den Dialer nicht testen. Hat Du ihn getestet?
 
dotshead schrieb:
Full Quote ist doof. Ich behaupte lediglich, dass die Beschreibung des Dialers in der RegTP-Datenbank nicht registrierungsfähig ist. Wie gesagt, ich kann den Dialer nicht testen. Hat Du ihn getestet?
Also kommt es nur darauf an, wie der Dialer in der Praxis funktioniert und nicht wie das bei RegTP beschrieben ist? Außerdem ist tatsächlich nicht klar, wer am 28.3. unter besagter Nummer registriert war.
Ich hab in meinem PC am 28.3. keine Einwahl verzeichnet. :magic:
grüße
 
cabasse schrieb:
Außerdem ist tatsächlich nicht klar, wer am 28.3. unter besagter Nummer registriert war.
Wenn die Datenbank de RegTP das Registrierungsdatum Mai angibt und eine Nummer bereits zwei Monate zuvor funzte, dann könnte es die Testphase für die Anwendung gewesen sein - vor dem offiziellen Registrierungsdatum besteht kein Zahlungsanspruch. Die Nummern werden sicherlich nicht einfach so weiter gereicht und alte Einträge gelöscht oder überschrieben. Der Dialer war schlichtweg zur Einwahl "noch nicht" registriert.
 
Laut angeforderter Aufschlüsselung der Verbindungsdaten geht es um Internetverbindungen vom 28.3.04. Produkt :premium Interneteinwahl 5015. Damit wäre ich aus dem Schneider und bin doch irgendwie froh, dass ich noch nicht gezahlt habe. :D auch wenn das Spiel noch nicht vorbei ist

schönen Dank schon mal für eure Infos :wave:

Grüße aus Köln
 
da haben wie jetzt wohl einen neuen weg entdeckt. vielleicht sogar legal. der registrierungsverpflichtete o. ä. in deutschland für diese nummer ist der geschäftsführer der tele-hansa gmbh.

aber anscheinend geht man nun legal vor (siehe anhang)
 

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Heißt das, die Nummer ist doch an einen anderen Dienstanbieter weitergegeben worden? :gruebel: Wer auf dieser Seite sein ok gibt sollte sich auch nicht über Inhalt oder Kosten beklagen.
 
Hallo,
ich habe Post bekommen. Inkasso Intrum hat seine Forderung erklärt. ...dtms ist nur Provider.... durch Nutzung der Nr. kommt der Vertrag zusteande.....der Dienstanbieter ist für alles verantwortlich, kann aber nicht ermittelt werden...Zahlungsfrist gesetzt...Die beigefügte Vollmacht v. dtms sieht allerdings selbstgemacht aus. Dennoch werden die, so denke ich, mein Ansprrechpartner sein. Ansonsten würde ich mich direkt an dtms wenden. Es ist jedenfalls Zeit Stellung zu beziehen. "ICH ZAHLE NICHT"! Für mich steht hinter all dem betrügerische Absicht.
Frage: Soll ich meine Ablehnung begründen??
1.Ich habe zu keiner Zeit bei den besuchten Seiten einen Hinweis auf anfallende Kosten gesehen, d.h. ich war niemals bewußt auf einer Seite, die diese Kosten verursacht haben.
2. Der (von dotshead ermittelte) Dienstanbieter (laut Intrum kann der nicht ermittelt werden, da die Zielrufnummer verkürzt dargestellt wird) war am 28.03.04 noch nicht registriert.
3.Die Registrierung vom 23.05.04 ist nicht gestzeskonform. :schreiben:
Bin dankbar für jeden Hinweis
Grüße aus Köln
 
cabasse schrieb:
...dtms ist nur Provider.... durch Nutzung der Nr. kommt der Vertrag zusteande.....der Dienstanbieter ist für alles verantwortlich, kann aber nicht ermittelt werden...Zahlungsfrist gesetzt...

Sieht doch prima aus. Damit erklärt die Intrum oder DTMS bereits, dass sie nicht wissen, wofür sie Geld haben wollen. So lange das so ist, würde ich mich ruhig zurück lehnen und nach einem ersten, ordentlichen Widerspruch jeden weiteren Schriftverkehr von denen ignorieren. Aber aufpassen, falls dann doch mal ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrudelt. Das Prozessausfallrisiko erscheint mir hier für die DTMS doch ziemlich hoch und diese Vorahnung dürfte denen auch nicht entgehen.
 
Die werden doch auch bei RegTP nachgesehen haben. Die Aussage mit der verkürzten Darstellung der Zielrufnummer ist eine faule Ausrede. Also, ich werde widersprechen. Ich glaube langsam, die haben gar nichts in der Hand. Woher auch.
Gehört zu einem ordentlichen Widerspruch eine Begründung?
In meinem Fall würde ich anführen, daß der Dienstanbieter nicht ermittelt worden ist. Und das ich keinen Hinweis auf anfallende Kosten gesehen habe..... s.o. Pkt.1.
 
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