Warez Razzia bei Münchner Rechtsanwalt B. S. Teil 2

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Antidialer schrieb:
Andere Frage: Wann ist eigentlich der FTP Welt Prozess?

Hierzu eine "Breaking News":;)
Staatsanwaltschaft Mühlhausen
06. Dez. 2005
Pressemitteilung: www.ftp-welt.c**
- Anklage erhoben -
Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen - Schwerpunkt für Wirtschaftsstrafsachen - hat in dem bislang bundesweit spektakulärsten und umfangreichsten Verfahren wegen des Vertriebes von Raubkopien im Internet Anklage gegen 4 Männer im Alter von 21 bis 47 Jahren zu der großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Mühlhausen erhoben.
(...)
Verlockende Köder hatten die Angeklagten ausgelegt, um im großen weltweiten Netz "dicke Fische" an Land zu ziehen.
Fette Beute hatten sie schon gemacht, als ihnen GVU, Staatsanwaltschaft und Polizei auf die Schliche kamen.
(...)
Den Angeklagten Daniel R., Thomas R. und Bernhard S. wird gemeinschaftliche gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke, gemeinschaftliche Verbreitung pornografischer Schriften (...) und darüber hinaus dem Angeklagten Daniel R. Anstiftung zur Ausspähung von Daten, Computersabotage und Kennzeichenverletzung vorgeworfen.
(...)
Über die Zulassung der 117 starken Anklage hat das Landgericht Mühlhausen noch nicht entschieden.
Quelle: Fax-Mitteilung der StA
 
Thread sinnvoll aufgesplittet und hier als "Teil 2" des ehemaligen Threads gestartet.

In der Sache: Na fein, da kann ja noch einiges Interessante passieren ...
 
Hat gerade jemand im Heise-Forum gepostet:
§ 14 II Nr. 2 BRAO:
Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist zu widerrufen, wenn der
Rechtsanwalt infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit
zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat.

§ 45 I StGB:

Wer wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem
Jahr verurteilt wird, verliert für die Dauer von fünf Jahren die
Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden.
Ist das so korrekt? Im Falle einer Verurteilung darf B.S. nicht mehr als Rechtsanwalt arbeiten?

Gruß
Matthias
 
hallo tuxedo,

grundsätzlich hat der Widerruf gem. § 14 Abs. 2 Nr. 3 BRAO aufschiebende Wirkung, d.h. der Anwalt kann bis zur Rechtskraft der Widerrufsverfügung weiter arbeiten. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass dies u.U. bis zu 3 Jahren dauern kann.

Es besteht natürlich die Möglichkeit die sofortige Vollziehung anzuordnen. Ob der Sofortvollzug angeordnet wird, liegt aber meistens bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer, da Voraussetzungen dafür sehr schwierig sind und vom Einzelfall abhängen.

mfg
specht
 
tuxedo schrieb:
Ist das so korrekt?
Ja, das stimmt, aber ...
tuxedo schrieb:
Im Falle einer Verurteilung darf B.S. nicht mehr als Rechtsanwalt arbeiten?
... das stimmt so nicht, da die bei Heise genannten Strafvorwürfe "nur" Vergehen sind (keine Verbrechen, Freiheitsstrafe darf auch unter einem Jahr verhängt werden bzw. Geldbuße), also nicht unter die o.a. Normen fallen.

Wegen dieser Vorschrift der BRAO fällt die Zulassung jedenfalls nicht ...
 
Wenn jetzt - angenommen - ein Rechtsanwalt Kunde bei FTPW war und es gibt gegen den ein Ermittlungsverfahren und evtl. sogar eine Strafe, könnte der dann seine Zulassung verlieren und der Rechtsanwalt, der einen wie auch immer zu bewertenden Anteil an der ganzen Konstruktion hatte, darf weiter seinen Beruf ausüben? Im TV hörte man doch immer von drohenden Freiheitsstrafen bei diesen *** Spots der Industrie...
Wird das also qua lege von heftigerer Strafe bedroht als die Konstruktion FTPW? Das wäre doch absurd.
 
Ich bin ja nun kein Jurist, aber der Strafrahmen reicht doch anscheinend gemäß §108a des UrhG in derartigen Fällen noch etwas weiter:
Handelt der Täter in den Fällen der §§ 106 bis 108 gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
Auch in einer dpa-Meldung von vorhin, die von der Anklage handelt, ist dieser Strafrahmen erwähnt.

Falls jemand übrigens die Pressemitteilung im O-Ton haben möchte (pdf vom Fax, 5 Seiten), kann er/sie mir eine PM schicken. Ggf. bitte mit E-Mailadresse, ich möchte damit nicht das PM-System belasten.
 
Die Glosse: Schräge Vögel

Während hierzulande keine Krähe der anderen ein Auge aushackt, werden am Viktualienmarkt immer noch jeden Tag die Tauben säckeweise gefüttert, wider aller Vernunft.

Und ach, da ist ja auch noch das ehemals hässliche Entlein aus dem Thal des Schwanes, das als Kükenschutzbeauftragte die sauer verdienten Eier aus den Gelegen requiriert und - kunstvoll bemalt - als teure Kuckuckseier anderen ahnungslosen Vögeln wieder unterschieben lässt.

Dabei aber alle grundlegenden Hygienemassnahmen beachtend - mit Nestbeschmutzern will man nichts zu tun haben!

Während die erbosten Hühner immer noch zornig in allen Nestern gackern, hat zwischenzeitlich die Vogelgrippe nicht erst heuer sondern schon letztes Jahr zugeschlagen, als der Bundeshabicht kurzzeitig die Stallpflicht für obig erwähntes Entlein erwirkte.

Nun - als ihm die Gelegeinhalte als Omelette serviert werden - wendet er sich schnabelrümpfend ab - solche Dinge seien ihm unbekannt.

Man wird sehen. Die Gefiederabdrücke auf den Schalen werden schon beweisen, wer's gewesen ist...


Reinhard :p :bandit
 
AW: Warez Razzia bei Münchner Rechtsanwalt B. S. Teil 2

Ein Jahr nach Erhebung der Anklage gegen die vier Verdächtigen im Fall FTPWelt hat das Landgericht Mühlhausen die Anklage nun (endlich) in vollem Umfang zugelassen - und damit das Verfahren eröffnet.
Der Termin des Prozessbeginns hängt allerdings laut der Gerichtssprecherin noch davon ab, wie schnell die 6. Große Wirtschaftsstrafkammer mit einem derzeit laufenden, anderen "großen Verfahren" fertig wird. Näheres könne man Anfang Januar sagen.

Soviel zu Mutmaßungen (in anderen Foren), die Sache sei stillschweigend beigelegt worden... ;)

Quelle: eigene telefonische Anfrage beim Landgericht Mühlhausen
 
AW: Warez Razzia bei Münchner Rechtsanwalt B. S. Teil 2

Ein Jahr nach Erhebung der Anklage gegen die vier Verdächtigen im Fall FTPWelt hat das Landgericht Mühlhausen die Anklage nun (endlich) in vollem Umfang zugelassen - und damit das Verfahren eröffnet.
Erstmal danke für die Info.
Sollte das Verfahren irgendwann in der fernen Zukunft mit einer rechtskräftigen Verurteilung enden, wird das heutige FTP im Internet wohl genauso exotisch sein, wie 2006 die Braunsche Röhre in einem PC. :confused:

Gruß A. John
 
AW: Warez Razzia bei Münchner Rechtsanwalt B. S. Teil 2

Tagesschau und alle Dritten sind auch fleißig am Berichten. Ob user Spezi mit seiner Strategie durchkommt?
 
AW: Warez Razzia bei Münchner Rechtsanwalt B. S. Teil 2

Bernie ist offenbar genauso gestrickt, wie sein fast nur von ihm geschätzter Kollege. Volles Risiko, mit dem Kopf durch die Wand. Alles oder nichts.
Wenn er es schafft, das Ding 7-8 Jahre am laufen zu halten, kommt er wahrscheinlich ebenfalls mit einem blauen Auge davon. Die Zeit spielt immer für den Angeklagten.

Gruß A. John
 
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