Vorsicht - Inkassounternehmen "wirbt" mit Urteil des Amtsgerichts Lübeck

dvill

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Viele Personen in Deutschland haben in den letzten Tagen eine Mahnung eines Inkassounternehmens erhalten mit der Aufforderung, eine Forderung einer Internet- Service-Gesellschaft mit Sitz in der Schweiz zu begleichen. Der Mahnung wird die erste Seite eines Originalurteils des Amtsgerichts Lübeck mit Wappen, Namen des Richters und Urteilstenor ( Urteil des AG Lübeck vom 28.09.2007 - 23 C 2423/07 - ) beigefügt.In der Mahnung wird angekündigt, dass die (vermeintliche) Gläubigerin auch gegenüber dem gemahnten (vermeintlichen) Schuldner einen rechtskräftigen Vollstreckungstitel erwirken wird, wie gegen den in dem Urteil erwähnten Schuldner.

Tatsächlich basiert das Urteil auf einem vorgerichtlichen Anerkenntnis der Beklagten und hat mit der Mahnung oder dem Fall, der der Mahnung zugrunde liegt, überhaupt nichts zu tun. Durch das Originalurteil und die Ankündigung gerichtlicher Maßnahmen lassen sich viele Mahnungsempfänger verunsichern. Dabei ist es ein Allgemeinplatz, dass die unterliegende Partei in einem gerichtlichen Verfahren Gerichts- und Anwaltskosten zu zahlen hat. Keinesfalls sollten sich die gemahnten Personen von dem erwähnten Urteil schrecken lassen und nur deshalb Zahlungen leisten, obwohl sie der Auffassung sind, keine Beträge zu schulden.
Aus einer Presseinformation des Amtsgerichtes Lübeck.

Mehr zu dem Thema hier.

Es ist skandalös, wer hier im Lande eine Inkassoerlaubnis bekommt und scheinbar auch behält.
 
AW: Vorsicht - Inkassounternehmen "wirbt" mit Urteil des Amtsgerichts Lübeck

AG Lübeck schrieb:
die Übersendung des von Ihnen erbetenen Urteils 23 C 2423/07 AG Lübeck würde Sie € 12,50 kosten. Diese Kosten können Sie sparen, da das Urteil im Rahmen der von Ihnen erwähnten Mahnung keinerlei Rolle spielt. Offensichtlich soll (möglichen) Schuldnern durch eine solche Urteilskopie Angst eingejagt werden. Das Urteil betrifft einen Fall, in dem die Beklagte die Schuld vorgerichtlich anerkannt hatte, ohne den Betrag zu zahlen.
Es ist ein Allgemeinplatz, dass in einem gerichtlichen Verfahren die unterliegende Partei Gerichts- und Anwaltskosten zu zahlen hat. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern. Im Streitfall muss der Kläger regelmäßig beweisen, dass ein entgeltpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist.
Aus dem ÖKO-TEST Online-Forum
 
AW: Vorsicht - Inkassounternehmen "wirbt" mit Urteil des Amtsgerichts Lübeck

Ich glaube, hier ist schon alles gesagt, was gesagt werden musste.
[...]
Ich danke aber dafür, hier wieder etwas dazugelernt zu haben, und was es doch für Möglichkeiten gibt, an anderer Leute Geld herankommen zu wollen.

[Wegen rechtlicher Bedenken (nicht bewiesene Tatsachenbehauptung) editiert - bitte NUBs beachten!] - modaction.sep
 
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Das Urteil gibt es zwar tatsächlich, aber es ist unter anderen Voraussetzungen entstanden, erläutert H.. Die Beklagte hatte ihre Zahlungspflicht anerkannt, dann aber doch nicht den ausstehenden Betrag beglichen. So war es zu dem Richterspruch gekommen, der mit den angeblichen Forderungen aus dem Brief nicht vergleichbar ist und überhaupt nichts damit zu tun hat.

"Wir stellen fest, dass Internet-Betrügereien immer mehr um sich greifen", sagt Th. H. von der Verbraucherzentrale. Und Richter H. ist so ein Vorgehen noch nicht bekannt gewesen. "Das ist neu, dass jemand ein Originalurteil kopiert und beifügt."
Aus: Lübecker Nachrichten
 
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In dem Artikel wird leider weder der ursprüngliche Forderungssteller, noch das Inkassounternehmen genannt. Betroffene dieser Firmen werden diesen Artikel also nicht so leicht finden. Macht nichts, wir führen die dann schon dorthin, wenn sie hier aufschlagen. Dazu muß man die Namen nicht einmal nennen. Man muß ja auch nicht alles anfassen, stimmt's?
 
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Solche Unternehmen gehören:bang: . Sowas können sie im Ausland versuchen, aber nichts bei uns!!!
 
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Es ist nicht auszuschließen, dass jemand dann was los ist.
Für diesen hintersinnigen Witz brauchst Du eigentlich eine "Hintersinnigkeitserlaubnis". Diese wird erstellt von der "Hintersinnigkeitsüberwachungsabteilung". Ich habe übrigens gehört, dass da irgendwo in Hessen jemand dauernd Papier verschickt mit witzigen Sachen, die nicht alle witzig finden. Die Hintersinnigkeitsüberwachungsabteilung (Unterabteilung für die Abwehr nichtwitziger Witzbolde) hat, so hörte ich, entschieden: So geht das nicht! Wir müssen ja auch die seriösen Hintersinnigkeitsverwender schützen. Aber irgendwie dauert es wohl noch, bis das endgültig entschieden ist. Dann lache ich auch wirklich von ganzem Herzen über Deine Hintersinnigkeit. Man könnte sogar sagen, dass ich wie ein Pferd wiehern werden.
Auf zum Finale, let's go!
 
AW: Vorsicht - Inkassounternehmen "wirbt" mit Urteil des Amtsgerichts Lübeck

Inkassobüros haben es gut.

Es gibt zwar Verhaltensnormen wie
Die entsprechende Verordnung besagt, dass es unzulässig ist, wenn Inkassofirmen mitwirken "...in Angelegenheiten, bei denen erkennbar unerlaubte oder unlautere Zwecke verfolgt werden..."
aber wen juckt das, wenn die Aufsichtsbehörde Schiss hat
"Ich kann ja nicht frei von der Leber weg hier irgend etwas verbieten, sondern ich muss ja immer vor dem Hintergrund handeln, dass das gerichtlich überprüft wird. Und der Steuerzahler würde wahrscheinlich wenig Verständnis haben, wenn ich hier eine Untersagungsverfügung machen würde bei der [...], die ja immerhin ich glaube über 70 Arbeitsplätze hat, ein Riesenausfall entstünde
Der brave Bürger, der immer pünktlich seine Knöllchen für falsches Parken bezahlt, bleibt ratlos zurück. Ihn darf jeder beliebig mit Inkassodrohungen traktieren, auch außerhalb gesetzlicher Normen, wenn die Aufsichtsbehörde vornehm wegsieht.

Man würde meinen, dass die Erkenntnis, das Problem sei riesengroß, würde eher dazu führen, dass die Behörde pflichtgemäß handelt. Dass gerade das als Begründung für Tatenlosigkeit herangezogen wird, ist atemberaubend kreativ.

Warum wird dieses besondere Pflichtverständnis nicht ausgeweitet?

Der Steuerzahler wird sich auch bedanken, dass arbeitsfähige Taschendiebe verfolgt und an der Erzielung auskömmlicher Einnahmen gehindert werden. Die kassieren am Ende staatliche Unterstützung, weil nicht genug durch die Haupttätigkeit zusammen kommt.
 
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Die DIS Deutsche Inkassostelle GmbH hat ihre EV gegen ein Verbraucherschutzforum durchbekommen.

Darf man hier auf rotglut.org verlinken? Wenn Nein, dann den Link löschen.

http://rotglut.org/nachricht,869,
 
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Offenbar beruft sich die DIS Deutsche Inkassostelle GmbH Eschborn immer noch auf das Lübecker Urteil:

http://www.augsblog.de/2007/12/07/d...jagt-schwarzfahrer-im-internet/#comment-79965
Heute kam die Antwort von DIS dass durch ein Urteil vom AG Lübeck die Forderung berechtigt sei.
Außerdem erhalten wohl in den letzten Tagen alte IFPF/IfK-"Kunden" massenweise Post aus Eschborn mit den üblichen Drohungen:
Die von unserer Auftraggeberin nunmehr anwaltlich in Auftrag gegebene Klage vor dem zuständigen Amtsgericht wird Ihnen jetzt erheblich höhere Kosten bescheren.
:unzufrieden:
 
AW: Vorsicht - Inkassounternehmen "wirbt" mit Urteil des Amtsgerichts Lübeck

Es gibt eine neue unglaubliche Eskalation des Inkassostalkings.
In jedem Fall wird hierdurch zu Gunsten unserer Auftraggeberin ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel gegen sie persönlich erwirkt, so wie im aktuellen Urteil AG Lübeck vom 28.9.07 (23 c 2423/07) gegen einen anderen Schuldner.
Ich halte das in jedem Fall für eine Steigerung des Verbalbanditentums, welche bisherige Drohschreiben weit in den Schatten stellt.

Die Beutebeduinen drohen ohne wenn und aber ein Übel an, welches unabwendbar auf Zahlungsverweigerer zukommt. Ich verstehe das als eine moderne Form von Schutzgelderpressung, die zu allem Überfluss noch mit einer staatlichen Inkassolizenz betrieben wird.
 
AW: Vorsicht - Inkassounternehmen "wirbt" mit Urteil des Amtsgerichts Lübeck

Ich halte das in jedem Fall für eine Steigerung des Verbalbanditentums, welche bisherige Drohschreiben weit in den Schatten stellt...

Das ist es auch. Und dem Brief an mich, der heute einging, war ein Muster eines Mahnbescheids gegen mich beigefügt. Wie originell! :roll:

Na dann dürfen wir ja mal gespannt sein, wann ein Echter ins Haus flattert. Ich lass es euch wissen .... :rolleyes:

Akdeniz
 
AW: Vorsicht - Inkassounternehmen "wirbt" mit Urteil des Amtsgerichts Lübeck

Und dem Brief an mich, der heute einging, war ein Muster eines Mahnbescheids gegen mich beigefügt. Wie originell! :roll:
Dieser Schmäh ist nicht neu. Dies betraf vor ein paar Monaten zwar einen anderen Anbieter und ein ein anderes Inkassobüro bzw. Anwalt.
Siehe hier:
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=210263&highlight=mahnbescheid+muster#post210263

http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=207721&highlight=mahnbescheid+muster#post207721

Nur echte Mahnbescheide kamen bzw. kommen bei denen keine.
BTW: Was wurde eigentlich aus jenem Anwalt? Von dem hört man nicht mehr viel. ;)
 
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