Unzulässige Rechtsberatung?

A

Anonymous

Servus!

Beim Durchlesen der zahlreichen Threads in diesem Forum habe ich festgestellt, dass hier sehr viele hilfreiche Leute den anderen Unterstützung geben. Eine feine Sache.

An vielen Stellen werden aber auch ganz klar juristische Fragen beantwortet und damit für mich Rechtsrat erteilt?

Ist das zulässig? Ich hatte immer anderen Foren gelesen, das sei verboten?

Gruß

J. P.
 
Anonymous schrieb:
Beim Durchlesen der zahlreichen Threads in diesem Forum habe ich festgestellt, dass hier sehr viele hilfreiche Leute den anderen Unterstützung geben. Eine feine Sache.

An vielen Stellen werden aber auch ganz klar juristische Fragen beantwortet und damit für mich Rechtsrat erteilt?

Ist das zulässig? Ich hatte immer anderen Foren gelesen, das sei verboten?
Der Unterschied zu vielen anderen Foren ist, daß dort juristische Laien posten, die schlicht alles nachbeten
was sie irgendwo haben läuten hören. Da hier u.a. Juristen posten, die sehr genau
den Unterschied zwischen allgemeinen juristischen Erläuterungen und konkreter Einzelfallberatung
kennen, kannst du sicher sein , daß diese genau wissen, wo die Grenze zwischen
allgemeiner Rechtsauskunft und persönlicher Rechtsberatung liegt. Wenn du die Threads/Postings mal etwas
gründlicher studierst , nimm dir aber etwas Zeit (ein paar Wochen am Besten) , wirst du feststellen,
daß jedesmal wenn jemand eine Auskunft zur konkreten Einzelvorgehensweise wünscht
darauf hingewiesen wird , daß es sich dabei um unzulässige Rechtsberatung handeln würde
und gebeten wird sich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen. Was hier gepostet wird Fallbeispiele,
und Hinweise auf Urteile und Gesetze, die dem Laien und auch Juristen bei ihrer eigenen Meinungsbildung
helfen sollen. Dies ist keine unzulässige Rechtsberatung.
cp
 
Servus!

Da hier u.a. Juristen posten, die sehr genau
den Unterschied zwischen allgemeinen juristischen Erläuterungen und konkreter Einzelfallberatung kennen, kannst du sicher sein , daß diese genau wissen, wo die Grenze zwischen allgemeiner Rechtsauskunft und persönlicher Rechtsberatung liegt.

Die Antwort finde ich wenig hilfreich, denn den Eindruck habe ich ganz und gar nicht.

[
Wenn du die Threads/Postings mal etwas gründlicher studierst , nimm dir aber etwas Zeit (ein paar Wochen am Besten) , wirst du feststellen, daß jedesmal wenn jemand eine Auskunft zur konkreten Einzelvorgehensweise wünscht darauf hingewiesen wird , daß es sich dabei um unzulässige Rechtsberatung handeln würde
und gebeten wird sich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen. Was hier gepostet wird Fallbeispiele, und Hinweise auf Urteile und Gesetze, die dem Laien und auch Juristen bei ihrer eigenen Meinungsbildung helfen sollen. Dies ist keine unzulässige Rechtsberatung.

Ein paar Beispiele, dass dem so nicht ist, sondern sehr wohl konkret beraten und empfohlen wird:

"Jurist" antwortet wie man am besten reagiert.
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=3440

"Jurist" rät, was zu tuen ist.
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=3227

Raimund erklärt die Rechtslage
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=3297


In praktisch jedem 2. oder 2. Thread ist das der Fall.
Ich will nicht rumärgern, sondern ich möchte nur wissen, ob das in Ordnung ist. In vielen anderen Foren werden derartige Fragen immer mit "Tut mir leid, wäre unzulässige Rechtsberatung" abgelehnt. Hier nicht. Würde gerne wissen, warum das so ist?

J.
 
Anonymous schrieb:
Ein paar Beispiele, dass dem so nicht ist, sondern sehr wohl konkret beraten und empfohlen wird:In praktisch jedem 2. oder 2. Thread ist das der Fall.
Ich will nicht rumärgern, sondern ich möchte nur wissen, ob das in Ordnung ist. In vielen anderen Foren werden derartige Fragen immer mit "Tut mir leid, wäre unzulässige Rechtsberatung" abgelehnt. Hier nicht. Würde gerne wissen, warum das so ist?

Es scheint sehr wohl der Fall zu sein , daß hier jemand provozieren will, aber dann sollte er sich gedulden,
bis die von ihm Zitierten dazu Stellung nehmen. Dieses Rumnölen, woanders ist das aber so, hilft genau so wenig.

Nur als Vermutung, die wahrscheinlich auch als "wenig hilfreich" eingestuft werden wird:

Wenn die "lieben" Kollegen von der "anderen" Seite auch nur die kleinste Chance gesehen hätten
hier Knüppel zwischen die Beine zu werfen, hätten sie das höchstwahrscheinlich schon längst getan.
(Aber wer weiß , vielleicht handelt es sich ja hier um einen "lieben" Kollegen....)

S.
 
Warum es sich nicht um unerlaubte Rechtsberatung handelt, mag ich Dir eigentlich nicht erklären. Absurd ist es, so etwas zu vermuten und dann tatsächlich noch eine formaljuristische Diskussion hier anfangen zu wollen. Schließlich könntest Du ja einen Anwalt aufsuchen. Du könntest allerdings auch nach Deinen beiden Schlüsselwörtern googeln. Es mag sich nur um Tage handeln, bis man auch hier in den ersten Treffern mit Dialern zugeschissen wird, aber just in diesem Moment gibt die erste Seite richtig wertvolles her...
 
Selbst wenn Rechtsberatung vorläge:

Es gibt gewichtige Zweifel, ob das Verbot altruistischer Beratung mit EMRK vereinbar ist. Beim EuGH sind da Beschwerden anhängig.

Counselor
 
Anonymous schrieb:
....
Ein paar Beispiele, dass dem so nicht ist, sondern sehr wohl konkret beraten und empfohlen wird:

"Jurist" antwortet wie man am besten reagiert.
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=3440

"Jurist" rät, was zu tuen ist.
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=3227


Einspruch Euer Ehren.

Zunächst der Blick ins Gesetz erhöht die Rechtskenntnis.
Rechtsberatungsgesetz (RBerG) schrieb:
Artikel 1
§ 1 Erlaubnis

(1) Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung und der Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen, darf geschäftsmäßig - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit - nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist. ....
Rechtsberatung ist gegeben, wenn die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung übernommen wird.

Das habe ich gerade hoch peinlich vermieden. Ich übernehme nicht die Besorgung fremder Angelegenheiten. Ich verweise auf eigene Erfahrungen, die ich niedergeschrieben habe. Dabei geht und ging es immer um meinen Fall. Die daraus zu ziehenenden Verallgemeinerungen habe ich gemacht. Die Übetragung auf einen anderen Fall muss der Betroffene selber machen. Verlangt er mehr, bekommt er den Rat sich einen Rechtsanwalt zu nehmen. Der kann dann übrigens mit mir dann auch weitergehend diskutieren, weil er die Rechtsberatung übernommen hat.

Im übrigen ist die Diskussion teilweise ähnlich absurd, wie wenn ich den Verfasser eines juristischen Lehrbuches fragen, ob seine Beispielsfälle und rechtlichen Darstellungen Rechtsberatung im Einzelfall sind.
 
Anonymous schrieb:
Servus!

Beim Durchlesen der zahlreichen Threads in diesem Forum habe ich festgestellt, dass hier sehr viele hilfreiche Leute den anderen Unterstützung geben. Eine feine Sache.

An vielen Stellen werden aber auch ganz klar juristische Fragen beantwortet und damit für mich Rechtsrat erteilt?

Ist das zulässig? Ich hatte immer anderen Foren gelesen, das sei verboten?

Gruß

J. P.

Wenn jeder gutgemeinte Ratschlag, der Deinen Wissenshorizont bezüglich rechtlicher Hintergründe erweitert, sogleich eine unzulässige Rechtsberatung wäre, dann wäre dieses Forum sicher schon von diversen Anwälten aus dem Netz gefegt worden.
 
Mo Ping schrieb:
Anonymous schrieb:
Servus!

Beim Durchlesen der zahlreichen Threads in diesem Forum habe ich festgestellt, dass hier sehr viele hilfreiche Leute den anderen Unterstützung geben. Eine feine Sache.

An vielen Stellen werden aber auch ganz klar juristische Fragen beantwortet und damit für mich Rechtsrat erteilt?

Ist das zulässig? Ich hatte immer anderen Foren gelesen, das sei verboten?

Gruß

J. P.


Wenn jeder gutgemeinte Ratschlag, der Deinen Wissenshorizont bezüglich rechtlicher Hintergründe erweitert, sogleich eine unzulässige Rechtsberatung wäre, dann wäre dieses Forum sicher schon von diversen Anwälten aus dem Netz gefegt worden.

Schöne Beweisführung. Frage hat einer konkrete Erkenntnisse, ob dies schon einmal geprüft wurde - von der anderen Seite?
 
Der Jurist schrieb:
Wenn jeder gutgemeinte Ratschlag, der Deinen Wissenshorizont bezüglich rechtlicher Hintergründe erweitert, sogleich eine unzulässige Rechtsberatung wäre, dann wäre dieses Forum sicher schon von diversen Anwälten aus dem Netz gefegt worden.

Schöne Beweisführung. Frage hat einer konkrete Erkenntnisse, ob dies schon einmal geprüft wurde - von der anderen Seite?

Nur nicht ganz neu , das hatte schon ein anderer Gast in genau dem gleichen Sinne gepostet.
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=34941#34941
Wenn die "lieben" Kollegen von der "anderen" Seite auch nur die kleinste Chance gesehen hätten
hier Knüppel zwischen die Beine zu werfen, hätten sie das höchstwahrscheinlich schon längst getan.
(Aber wer weiß , vielleicht handelt es sich ja hier um einen "lieben" Kollegen....)

S.
 
Schaun wir uns mal die konkreten Links an:

http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=3440
Hier empfiehlt der Jurist gleich als erstes http://www.dialerschutz.de/home/Geschadigte/geschadigte.html.
Und hier wiederrum finden wir u.a. ganz klar die Aussage:
"Im Fall, dass es tatsächlich zu einem Prozess kommt, empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Bei geringem Einkommen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine weitgehend kostenfreie Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Nähere Auskünfte dazu erteilt die Rechtsantragstelle Ihres zuständigen Amtsgerichts."

http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=3227
Siehe oben, da aus Vereinfachungsgründen identisch.

http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=3297
Zitat:
"Ebay-Käufe sind niemals ganz ohne Risiko.
Falls es Hehlerware war, hast Du natürlich den Schwarzen Peter. Nach deutschem Recht kann man an einem gestohlenen Gegenstand niemals Eigentum erwerben.
Dass die Seriennummer fehlt, könnte eher daran liegen, dass das Gerät ein Grauimport ist. Sie würde auch das Eigentumsrecht des Verkäufers nicht nachweisen.
Ich lasse mir bei höheren Beträgen bei Ebay-Käufen immer über die "Frage an den Verkäufer" das Eigentumsrecht zusichern. Wenn das der Verkäufer nicht macht, dann Finger weg! Ob dieses Verfahren allerdings juristisch "wasserdicht" ist, kann ich nicht sagen.

Gruß
Raimund"

Auch hier handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung, sondern um eine Handlungsbeschreibung von Raimund, die auch noch dahingehend eingeschränkt wird, dass die rechtliche Wirksamkeit unklar und noch zu prüfen sei.


Stellt sich also die Frage, wo diese Diskussion hinführen soll.

Um das nochmal ganz klar zu sagen: In diesem Forum werden lediglich Hinweise und Tipps bzw. Ablauf- und Verfahrensbeschreibungen veröffentlicht.
Das Moderatorenteam achtet gewissenhaft darauf, dass diese Grundsätze nicht unterlaufen werden. Aber es kann sicherlich nicht überall sein.

Wenn es also konkrete und vor allem nachvollziehbare Postings mit Rechtsberatung hier geben sollte, dann bitte an die Moderatoren melden.
 
Nur soviel: Vertreter von Anwaltskammern lesen hier seit einigen Wochen mit. Sie prüfen im Moment sehr genau. Besonders bei entsprechenden Benutzernamen. Es sollten mal die Forumsinhaber befragt werden, ob es schon entsprechende Anfragen in Hinsicht der Identität gab. Es gibt wohl von "Kollegen" viele Hinweise auf dieses Forum.

MfG H. B.

Persönliche Daten editiert , siehe NUB , es ist für uns nicht nachvollziehbar,
ob der genannte Name authorisiert ist tf/moderator
 
Anonymous schrieb:
Es sollten mal die Forumsinhaber befragt werden, ob es schon entsprechende Anfragen in Hinsicht der Identität gab.

Nein, die würden auch von einem (echten) Anwalt auf einen entsprechenden Hintergrund geprüft werden.

Anonymous schrieb:
Es gibt wohl von "Kollegen" viele Hinweise auf dieses Forum.

Das ist schön. Wir freuen uns über jeden Besucher.
Um es aber mal klar zu sagen: Rechtsberatung wird hier weder per Postings, noch in Mails geleistet. Diesbezügliche Anfragen wurden bislang immer negativ beschieden.

Zum Beispiel:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=33646&highlight=rechtsberatung#33646
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=33661&highlight=rechtsberatung#33661
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=19250&highlight=rechtsberatung#19250

Nur mal so als Beispiele (derer es dutzende mehr gibt).

Dazu kommen noch etliche Anfragen von Leuten (sicher auch von einigen Anwälten), die sehr deutlich nach Einzelfallberatungen fragten. Alle haben mit Hinweis auf das Rechtsberatungsgesetz den Rat bekommen, sich eines Anwalts zu bedienen. Insofern bringen wir den Anwälten auch Umsatz.

Rechtsberatung wird hier jedenfalls nicht geduldet. Und da können die Kammern prüfen so lange sie wollen.
 
Servus!

Scheine ja in ein Wespen-Nest gestochen zu haben, bei den vielen aggressiven Antworten.

Warum es sich nicht um unerlaubte Rechtsberatung handelt, mag ich Dir eigentlich nicht erklären
Mögen oder nicht können?

Interessant finde ich auch die Ansicht, dass plötzlich geltendes Recht nicht mehr gelten soll:

Es gibt gewichtige Zweifel, ob das Verbot altruistischer Beratung mit EMRK vereinbar ist. Beim EuGH sind da Beschwerden anhängig.

Können das dann auch die Dialer-Betreiber geltend machen, dass die dt. Regeln evtl. gegen EU-Regeln verstossen, weil die doch im Ausland nicht geltend? :D

Im übrigen ist die Diskussion teilweise ähnlich absurd, wie wenn ich den Verfasser eines juristischen Lehrbuches fragen, ob seine Beispielsfälle und rechtlichen Darstellungen Rechtsberatung im Einzelfall sind.

Was daran absurd, verstehe ich nicht. Bislang konnte mir ja keiner eine klare Antwort geben.

Vielleicht solltest Du beispielsweise auch mal hier nachfragen, ob das Rechtsberatung ist: ttp://www.recht.de/index.php3?menue=Foren
..und poste doch bitte dann hier die Antwort, falls es eine gibt!

Was ist das denn für eine Argumentation? Nur weil evtl. auch woanders gegen geltendes Recht verstoßen wird, wird daraus mein eigenes Handeln rechtmäßig?

Was für ne Logik ist das denn? Wenn man das auf die Dialer überträgen würde....

Das habe ich gerade hoch peinlich vermieden. Ich übernehme nicht die Besorgung fremder Angelegenheiten. Ich verweise auf eigene Erfahrungen, die ich niedergeschrieben habe. Dabei geht und ging es immer um meinen Fall. Die daraus zu ziehenenden Verallgemeinerungen habe ich gemacht. Die Übetragung auf einen anderen Fall muss der Betroffene selber machen. Verlangt er mehr, bekommt er den Rat sich einen Rechtsanwalt zu nehmen. Der kann dann übrigens mit mir dann auch weitergehend diskutieren, weil er die Rechtsberatung übernommen hat.

Das verstehe ich nicht. Du schilderst hier doch nicht nur deine Erfahrungen, sondern gibst doch auch Ratschläge wie er konkret vorgehen sollte.

Unter
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=3440

schreibst Du

"Dort vor allem der Rechnung widersprechen und genau angeben welcher Betrag gezahlt (...)"

und

"Den Widerspruch nicht nur dem Rechnungssteller (Telekom, Arcor usw.) sondern auch den Dienstanbieter übermitteln, wenn deren Anschrift aus der Rechnung hervorgeht."


Der Unterschied ist der, dass immer wenn ein konkreter praktischer Fall dahintersteht, es grundsätzlich unzulässige Rechtsberatung ist. Abstrakte theoretische Ausführungen wie in Lehrbüchern (wurde mir in der Form gesagt.

Joachim (ohne Nachname, damit ich nicht wieder gegen die NUB verstoße)
 
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