Unterlassungserklärung / 2500 € Strafe wegen Urheberrechtsverletzung

karati77

Frisch registriert
Hallo Ihr ,
Ich hoffe dass mir einige von euch ein paar Tipps geben können…

Ich bin seit 2 Jahren selbstständig. (kleine Reinigungsfirma)
Im Dezember 2011 habe ich mich entschlossen eine Internetseite erstellen zu lassen. Aus Kostengründen griff ich auf eine Firma (Einzelunternehmer) bei eBay Kleinanzeigen zurück.
Es lief alles ganz gut…er stellte uns einige entwürfe vor…wir entschieden uns. Es gab einen Vertrag/ Auftrag und er legte los.
Im Zuge seine arbeiten mussten einige Collagen erstellt werden. Er stellte uns seine Ideen vor. Wir fragten gleich nach den Rechten an den Bilder. Er sagte dass wir die Rechte an Collagen und den Bilder erwerben oder Mieten könnten. Da es preislich günstiger war die Bilder käuflich zu erwerben entschieden wir uns auch dafür.

Die Summe für die Erstellung der Collagen ist Bestandteil der Rechnung . Ebenfalls die Freie Verfügung über alle Bilder .Im Anhang der Rechnung ist ein Schreiben aus dem Hervorgeht das alle Rechte an Bildern bis zur Bezahlung bei der Firma….. liegen.( Auch die Bilder die wier erworben haben sind klar benannt . Wir waren sehr zufrieden mit der Arbeit….Die Rechnung wurde in paar bezahlt gegen Quittung mit seinem Firmenstempel.

Alles war in Ordnung……..

Am Montag bekam ich Post von einem Anwalt.
Darin eine Unterlassungserklärung …..Straff Androhung von 23000 €
Wenn ich 2500,-€ zahle und die Bilder entferne sowie eine Unterlassung Erklärungen unterschreibe gilt die Sache als erledigt…..Ich bin echt baff.

Es kommt noch dicker ….

Nun wollte ich die den Mann zu rede stellten der die Seite erstellt hat . Wir konnten niemanden erreichen . Wir sind zu der Adresse Hingefahren die auf den Rechnungen angeben ist . Dort kennt Ihn keiner . Ich habe versucht über das Finanzamt /Gewebeamt an die Firma heranzukommen. Man Sagte mir das Steuernummer / und den Name den wir haben nicht zueinander gehören. Beim Gewerbeamt teilte man uns mit, das es Kein Gewerbe mit diesem Name unter der Adresse gibt…………

Was soll ich nun machen …. Hat einer eine Idee

Danke schon mal
 
Ja - ab zum Anwalt aber ganz schnell!
Das hat eine Dimension die Du alleine ohne anwaltliche Hilfe nicht auf die Reihe kriegen dürftest.
 
Unbedingt und dann stellt sich die Frage, ob in bar oder per Überweisung bezahlt wurde. Bei letzterem sehe ich eine winzige Chance den Webmaster doch noch ermitteln zu können. Wenn der Anwalt die Kontodaten nicht abrufen kann, dann aber eine StA im Rahmen einer Anzeige.

...die Rechnung wurde in Bar bezahlt... Gegen Quittung .
das ist nicht unüblich ...
 
Kurios ist die Strafandrohung. Wie soll denn bezahlt werden?

Western Union oder so?
Mein.
Ist ein Anwalt aus Kiel. Den haben wir überprüft....ist alles so wie es sein sollte. die Adresse seines Mandant auch. Um die Bilder die es geht sind tatsächlich auf der Seite seiner Mandanten zu finden.
( ich bin echt baff....und da haben wir uns schon eine Firma zum erstellen der Seite genommen....und doch echt in die Kacke gefasst )
 
Um die Bilder die es geht sind tatsächlich auf der Seite seiner Mandanten zu finden.
Wie wurden die Rechte der Mandantin eigentlich begründet? Es könnte ja auch genau anders herum sein, nämlich dass ihr die Rechte habt und die Mandantin des Anwalts sie nur beansprucht. Es könnte ja außerdem sein, dass der Webmaster die Rechte an den Bildern unrechtmäßig mehrfach verkauft hat.

Beim Patent-, Marken- und Namensrecht ist es jedenfalls immer so, dass die den Anspruch erhebende Partei nachweisen muss, dass sie Inhaberin des Streitgegenstandes ist.
 
Wie wurden die Rechte der Mandantin eigentlich begründet? Es könnte ja auch genau anders herum sein, nämlich dass ihr die Rechte habt und die Mandantin des Anwalts sie nur beansprucht. Es könnte ja außerdem sein, dass der Webmaster die Rechte an den Bildern unrechtmäßig mehrfach verkauft hat.

Beim Patent-, Marken- und Namensrecht ist es jedenfalls immer so, dass die den Anspruch erhebende Partei nachweisen muss, dass sie Inhaberin des Streitgegenstandes ist.

Derzeit gehe ich davon aus das die Bilder tatsächlich einen anderen Rechteinhaber haben. Die Orginalen Bilder wurden uns zugesendet ...als Kopie ...! es sind 6 Bilder ...ein Objekt vorher / nacher. Wir haben einen Collage auf unsrer Netseite...diese zeigt alle 6 Bilder allerdings als ein Bild eben eine Collage . Unsere Seite wurde vor ca. 11 Monaten erstellt ...die des Ansprüche stellten vor ca. 3 Jahren. Man hat uns geschrieben mit welcher Kamera...Datensatz ...! Und wenn man bedenkt das wir den beauftragten Webmaster nicht ausfindig machen können ...es gibt noch nicht mal ne Steuernnummer...die auf der Rechnung ist falsch....der Firmenname ist auch nirgendswo registriert (auch nicht beim örtlichen Gewerbeamt)

Es passt also alles.
 
Nur mal ein Denkansatz ...
Wenn ich heute z.B. ein günstiges Navi auf dem Flohmarkt kaufe und es stellt sich hinterher raus daß es "vom LKW gefallen ist" dann bin ich es los und das Geld das ich dem Dieb gezahlt habe auch. Aber ich muß dem Bestohlenen nicht noch eine Nutzungsgebühr bezahlen.
Du kannst mehr oder weniger nachweisen daß Du die Bilder (bzw die Rechte) gutgläubig erworben hast.
Der Denkansatz wäre also der, daß der tatsächliche Rechteinhaber sich nicht an Dich wenden soll, sondern den Dieb verfolgt - und Du natürlich die Hehlerware von Deiner Seite entfernst.
Aber ich wiederhole mich - keine Laienaktionen! Nur mit Anwalt. Du kannst Dich in der Materie mit einem einzigen Satz sowas von ins Aus schießen daß Du nicht mehr rauskommst.
Woher stammen die Bilder überhaupt? Eine Bildagentur, ein Fotograf? oder was?
 
kurz Erklärt ..
Die Bilder stellen die ein Messi Haus da Vorher /Nachher. Die Bilder wurden aus einigen Bildern von uns ausgesucht .Uns erzählte der Webmaster diese Bilder könne man auf jeden Fall erwerben....die Recht kann man sich gleich mit sichern .Er zeigte uns Referenz Seiten die von Ihm erstellt wurden .Ein Rechnungsposten ist u.a. vorher/nachher Collage inkl.Bearbeitung und Nutzungsrechte zur freien Verfügung .

Ich hoffe das man das irgendwie hinbekommt. Im Nachhinein betrachtet Angebot , Rechnung ,Quittung und auftreten des Herren .....sogar die Arbeit ....alles war in Ordnung. Ich sehe das auch so wie Hippo. Letztlich gehe ich erst mal davon aus das wenn ich wenn ich einen Auftrag erteile alles rechtens ist.Da ich eine Rechnung auch über Bilder+Bildrechten habe. Es lief alles auch professionell ab.
Naja um einen Anwalt werde ich wohl nicht drumrum kommen.
 
Auf jeden Fall hat das einen Umfang erreicht, der ohne Anwalt wahrscheinlich nicht mehr sinnvoll zu lösen ist.

Also: ab zu einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz!
 
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