tricky.at - mp3-Player geschenkt?

rolf76

Winkel-Abokat
Neuerdings tauchen im Internet zahlreiche Kleinanzeigen wie diese auf:
MP3-PLAYER GESCHENKT !!!!

Biete : MP3-PLAYER GESCHENKT !!!! Kein Scherz, hier gibt es einen kostenlosen MP3-Player! h**p://www.tricky.at/?ref=16297 Anmelden, an der Umfrage teilnehmen und schon kommt das gute Stück FREI HAUS!

Auf der beworbenen Seite tricky.at heißt es
"Sichern Sie sich jetzt einen kostenlosen S** MP-340 mit 256MB Speicher. Sie müssen lediglich eine Umfrage ausfüllen. Ihre persönlichen Daten werden streng vertraulich behandelt, lediglich die Umfrageergebnisse werden ausgewertet. Ihnen entstehen keine Kosten durch das ausfüllen der Umfrage bzw. für den Versand des MP3-Players. Mit dem Account erhalten Sie ausserdem Zugriff auf Gutscheine im Wert von über 200€. Es ist nur ein Account pro Haushalt erlaubt. Jeder Teilnehmer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben."

Nur wenn man auf der Seite ganz nach unten scrollt, erscheint in sehr kleiner Schriftgröße noch folgender Text:
"Es gibt keine direkte Mitgliedschaft zwischen Tricky.at oder seiner Muttergesellschaft, Mobile Premium Credits LTD., und S***. Die Handelszeichen, Logos und Produkte auf dieser Website sind Eigentum von S***. Mobile Premium Credits behauptet in keiner Hinsicht, S*** Handelszeichen oder Rechte zu repräsentieren oder zu besitzen. Mobile Premium Credits Ltd. und deren Websites sind nicht von S***kantic. bestitzt, unterstützt oder befördert. Durch Bestätigung des Button >>anmelden<< beauftrage ich Tricky.at, mir einen Account einzurichten mit dem ich Zugriff auf Gutscheine im Wert von mindestens 200€ erhalte. Die einmalige Einrichtung eines Accounts kostet hundertzwanzig Euro und wird Ihnen in Rechnung gestellt. Sie können die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Die Sonderaktion gilt nur für Tricky.at Mitglieder."
Das heißt also:
  • [*]Durch das Ausfüllen der Umfrage und für den mp3-Player und dessen Versand sollen dem Kunden keine Kosten entstehen.
    [*]Das kostenlose Angebot soll aber nur für "Tricky.at Mitglieder" gelten.
    [*]Wer noch kein Mitglied ist, der wird es "durch Bestätigung des Button >>anmelden<<". Das ist dann leider nicht kostenlos, sondern "kostet hundertzwanzig Euro und wird Ihnen in Rechnung gestellt".
Für diejenigen, die diese Einschränkung bei ihrer Anmeldung überlesen haben, stellt sich die Frage, ob sie an dieses Online-Abo gebunden sind und ob sie sich gegebenenfalls wieder davon lösen können.

Grundsätzliche Überlegungen zur Bindung an Online-Abos gibt es hier:

http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=13690
 

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Hier ein Screenshot der Anmeldeseite.

Wenn man das Textfeld über dem "anmelden"-Button durchscrollt, kann man folgenden Text lesen:

Kundeninfos:

mit der folgenden Kundeninformationsseite kommen wir unseren gesetzlichen Informations- und Belehrungspflichten nach. Wir informieren Sie hier über alle Umstände im Zusammenhang mit dem Zustandekommen des Vertrages aufgrund Ihrer Registrierung und dessen Durchführung.

1. Informationen zum Anbieter

Diese Internet-Seiten sind ein Angebot von:

Mobile Premium Credits LTD.
69 Great Hampton Street
UK-B18 6EW Birmingham

E-Mail: ***tricky.at

Telefon: +49 (0)151 174 *****
Fax: +49 (0)1805 055 110 ***** (12 Cent / Minute )

Hier können Sie auch Beanstandungen vorbringen.



2. Informationen zum Wiederrufsrecht und Belehrung

2.1 Widerrufsrecht

Der Kunde kann, sofern er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die folgende Adresse, E-Mail oder Fax:

Mobile Premium Credits LTD.
Westerstr. 63
D - 24955 Harrislee

E-Mail: ***tricky.at
Fax: +49 (0)1805 055 110 ***** (12 Cent / Minute )

Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Dienstleister mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat.

2.2 Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die von dem Dienstleister empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er dem Dienstleister insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen hat der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Absendung seiner Widerrufserklärung zu erfüllen.

Ende der Widerrufsbelehrung



3. Informationen zu einzelnen Bestimmungen des Vertrages

a) Allgemeine Geschäftsbedingungen
Es gelten unsere jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

b) Merkmale der Dienstleistungen und Preisangaben sind unmittelbar im Zusammenhang mit der angebotenen Dienstleistung beschrieben.

c) Zahlung und Erfüllung
Die Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung können Sie unseren jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen.

d) Technische Schritte zum Zustandekommen des Vertrages/Fehlerkorrektur
Der Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt in folgender Weise zustande:

1. Sie geben in der Registrierungsmaske die erforderlichen Daten (Namen, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum) ein.
2. Die Registrierungsdaten können Sie bis zur Betätigung des Buttons »weiter« jederzeit ändern. Die Änderungen können mittels Maus und/oder Tastatur vorgenommen werden.
3. Nach der Betätigung des Buttons »Registrieren« geben Sie gegenüber dem Dienstleister ein verbindliches Angebot über die kostenpflichtige Nutzung des Gutschein Dienstes ab. Gleichzeitig akzeptieren Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4. Der Eingang Ihres Angebotes auf Registrierung wird Ihnen unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung über unsere Webseite angezeigt. Der Vertragsschluss erfolgt nach Annahme des Registrierungsantrages durch uns per gesonderter E-Mail.
Die unter "2. Informationen zum Wiederrufsrecht und Belehrung" enthaltenen Angaben haben im Gegensatz zum restlichen Text einen grauen Hintergrund.
 

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Ich gebe eine generelle Empfehlung ab,

alle Webseiten, die mit "gratis", "kostenlos", "völlig unverbindlich",
"ohne Risiko" und ähnlichen Schlagwörtern werben, umgehend wieder zu verlassen.


Zweite Empfehlung:

*Alle* Gewinnspiele meiden; da kein Gewinnspielanbieter damit Verlust machen will,
muss dieser das Geld auf anderem Wege wieder reinholen, sei es durch "versteckte"
kostenpflichtige Leistungen und/oder durch Adresshandel bzw. Direktmarketing.


sinnvolle Empfehlungen farblich und durch Schriftgröße hervorgehoben
modaction
 
Damit man mögliche spätere Fassungen der AGB vergleichen kann, hier die AGB nach heutigem Stand (Hervorhebungen von mir):

...
§ 3 Vertragsleistungen

(1) Durch den Vertrag verpflichtet sich der Dienstleister, dem Kunden Zugriff auf eine Liste von Gutscheinen zu gewähren, die Gutscheine haben einen Wert von mindestens 200€. Die Liste wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
...
(3) Die MP3-Player Sonderaktion gilt nur für Mitglieder von Tricky.at

...
§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) Die Kosten belaufen sich auf 120,00 Euro einmalig und berechtigen zum Zugriff auf eine Liste mit Gutscheinen im Wert von mindestens 200,00€ welche in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird. Der Mitgliedsbeitrag wird Ihnen im Voraus in Rechnung gestellt.
...
§ 8 Preisänderungen

(1) Der Dienstleister behält sich insbesondere im Hinblick auf Veränderungen der Marktlage und/oder der Tarifstruktur vor, die vom Kunden zu zahlenden Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes zu ändern, insbesondere zu erhöhen. Die Änderung teilt der Dienstleister dem Kunden innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor der Änderung durch E-Mail oder Brief mit. Erhöhungen der Entgelte geben dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht. Das Kündigungsrecht muss innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. Übt der Kunde sein außerordentliches Kündigungsrecht nicht aus, so gilt die Preiserhöhung als genehmigt.

§ 9 Gewährleistung

(1) Der Dienstleister übernimmt keine Gewährleistung für die Gültigkeit der Gutscheine oder erreichbarkeit der Server.
...
§ 11 Kündigung

(1) Die Kündigung kann entweder nur schriftlich unter § 1 Absatz 1 genannten Adressen erfolgen.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung liegt insbesondere in den Fällen des schuldhaften Verstoßes gegen die in § 4 geregelten Pflichten wie auch im Falle einer Preiserhöhung nach § 8 vor. Im Falle eines Verstoßes gegen eine der in § 4 geregelten Pflichten ist vor der außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung auszusprechen.
...
§ 13 Anwendbares Recht / Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland ...

(2) Der Dienstleister ist zu einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu jeder Zeit berechtigt. Der Dienstleister wird Änderungen mit einer angemessenen Frist ankündigen. Der Kunde hat das Recht, der Änderung zu widersprechen. Widerspricht er den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, so werden diese Vertragsbestandteil. Im Falle des Widerspruchs ist der Dienstleister berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, in dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
...
 

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Auf der Startseite hat T.O. mittlerweile etwas hinzugefügt:

- optimiert für Auflösung 1280x1024
Daran erkennt man ja den Super-Designer, wenn der User offenbar bei anderen Auflösungen Abstriche machen muss. Er hätte vielleicht noch den "optimalen" Browser + Version angeben können. Bald wird man hören, dass der User selber schuld ist, weil er sich keinen "ordentlichen" Bildschirm leistet.

Es gibt keine direkte Mitgliedschaft zwischen Tricky.at oder seiner Muttergesellschaft, Mobile Premium Credits LTD., und S*****.
???? Was soll denn das heißen? Gut, den User werden die Zwischenmitgliedschaften diverser Firmen nicht interessieren. Dafür schon eher der Preis:

Die einmalige Einrichtung eines Accounts kostet hundertzwanzig Euro und wird Ihnen in Rechnung gestellt.
Ist ja klar, warum der Preis in Worten angegeben wird und nicht in Zahlen. Der User soll nicht durch einen Bruch im Textfluss, den Zahlen nun einmal darstellen, irritiert werden. Allerdings wenn es um den Wert der Gutscheine geht, steht auf einmal eine Zahl da:

Mit dem Account erhalten Sie ausserdem Zugriff auf Gutscheine im Wert von über 200€.
Wobei leider viele User diesen Bereich ohnehin nicht bemerken werden.

Gruß
Wembley
 
Wembley schrieb:
Es gibt keine direkte Mitgliedschaft zwischen Tricky.at oder seiner Muttergesellschaft, Mobile Premium Credits LTD., und S*****.
???? Was soll denn das heißen? Gut, den User werden die Zwischenmitgliedschaften diverser Firmen nicht interessieren.
S**** ist der Hersteller des mp3-Players. Der Hinweis soll wohl einer Abmahnung durch den Hersteller vorbeugen. Im Interesse des Herstellers habe ich den Namen hier anonymisiert.

Wembley schrieb:
Auf der Startseite hat T.O. mittlerweile etwas hinzugefügt:
- optimiert für Auflösung 1280x1024
Statt diesem Hinweis hätte der Anbieter doch auch folgenden Hinweis anbringen können:
Code:
- die wichtigsten Informationen stehen ganz unten im Kleingedruckten
 
rolf76 schrieb:
S**** ist der Hersteller des mp3-Players. Der Hinweis soll wohl einer Abmahnung durch den Hersteller vorbeugen. Im Interesse des Herstellers habe ich den Namen hier anonymisiert.
Das weiß ich. Mir ging es da um die Formulierung "...Mitgliedschaft zwischen....", die von den Betreibern verwendet wird. Hat mich halt gejuckt, das noch einzustreuen, obwohl es für angehende "Kunden" irrelevant ist.

rolf76 schrieb:
Statt diesem Hinweis hätte der Anbieter doch auch folgenden Hinweis anbringen können:
Code:
- die wichtigsten Informationen stehen ganz unten im Kleingedruckten

Und/oder sich folgende Argumentation aneignen:

http://verbraucherrecht.blogspot.com/2006/01/kleine-schrift-ganz-gro.html

Verbrauchern ist die Bedeutung des fast schon sprichwörtlichen „Kleingedruckten“ schon so in Fleisch und Blut übergegangen, dass alleine die kleinere Schriftgröße dazu führt, dass ein Text als wichtig und lesenswert eingestuft wird. Letztlich führt daher die Verwendung einer kleineren Schriftgrößere unseres Erachtens – mehr noch als größere Lettern – zur Einhaltung des Deutlichkeitsgebot.

Gruß
Wembley
 
- optimiert für Auflösung 1280x1024
Bedeutsam ist vor allem dieser Aspekt: Durch diesen nachträglich eingefügten Hinweis dokumentiert der Anbieter, dass ihm bewusst ist, dass viele Besucher die Seite mit einer anderen Auflösung anschauen.

Dass der Anbieter diesem - ihm bekannten - Umstand nur durch diesen Hinweis Rechnung trägt und nicht durch einen mit jeder Auflösung sichtbaren Hinweis auf die Kerninformationen des Angebots (kostenpflichtige Mitgliedschaft), finde ich bemerkenswert...

Noch was zum Rätseln:
Die Kündigung kann entweder nur schriftlich unter § 1 Absatz 1 genannten Adressen erfolgen.
Die Kosten belaufen sich auf 120,00 Euro einmalig
Der Dienstleister behält sich insbesondere im Hinblick auf Veränderungen der Marktlage und/oder der Tarifstruktur vor, die vom Kunden zu zahlenden Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes zu ändern, insbesondere zu erhöhen.
Erhöhung der einmaligen Kosten "zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums", sofern man nicht "entweder nur schriftlich" kündigt? Wie lange ist denn ein Abrechnungszeitraum?

________________________________________________________________________________________
Grundsätzliches zur Bindung an Online-Abos siehe >HIER< (blaue Schrift anklicken)
 
Im Moment scheint "das große Erwachen" zu beginnen. Ich habe mehrere PN wie z.B. diese erhalten:

Lieber rolf76,

gestern bin ich auf das "Gratisangebot" von www.tricky.at [...]. Ich dachte, ein gratis MP3-Player für meine Jungs, das wär doch was. Ich suchte nach einem Haken, fand diesen aber in den "Vertragsbestimmungen" nicht, weil der eben fein säuberlich auf der ersten Seite ganz unten versteckt war - und so weit habe ich nicht geskrollt.

Ich ärgere mich, weil ich das - wie viele andere sicher auch - übersehen habe. Ich ärgere mich, weil ich mich getäuscht fühle und eigentlich auf so etwas nie eingegangen wäre, hätte ich es gesehen. Ich ärgere mich ferner, weil ich nicht auf ein komisches Gefühl geachtet habe.

Heute Morgen bin ich dann auf diese Seite gestossen und ich wusste dann, woher das komische Gefühl herrührte.

Ihre Beiträge fand ich sehr hilfreich - ich bedanke mich ganz herzlich.

Wenn ich diesen [edit] jetzt emaile/faxe, dass ich von ihrem "Gratisangebot" zurücktrete, weil ich irrtümlicherweise davon ausging, das es gratis sei, werden sie behaupten ein Vertrag sei zustande gekommen.

Was raten Sie mir?

Über das Lob freue ich mich natürlich, danke schön! :) Ansonsten gilt: In diesem Forum darf keine Rechtsberatung zum konkreten Vorgehen im Einzelfall erfolgen. :stumm:

Zu der Frage, ob man an Online-Abos gebunden ist und ob man sich davon wieder lösen kann, gibt es hier (blaue Schrift anklicken)

http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=137363#137363

grundlegende Informationen und auch grundsätzliche Überlegungen zu den Handlungsmöglichkeiten (unter "Und was mache ich jetzt?").

Diese Ausführungen können nur einen Überblick geben, eine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall aber nicht ersetzen. Rechtsberatung erhält man bei den Verbraucherzentralen und bei Anwälten.

Aber es ist erfahrungsgemäß sehr hilfreich, wenn Betroffene hier schildern, was ihnen widerfährt und was sie unternehmen.
 
neffe vom Donald

Was für ein Getexte, Mann! Du sollst doch blos sagen was wir tun solln.
Ich glaub ich schick dem vom Donald-Neffe ein Einschreiben und schreib da alles rein, was du da sagst, Wiederuf und Anfechtung und so

rolf76 schrieb:
rundsätzliche Überlegungen zu den Handlungsmöglichkeiten (unter "Und was mache ich jetzt?").

Danach bin ich cool und wart mal ab ob der mich verklagt oder was... Der kriegt meine Kohle net!!! :bandit
 
herler schrieb:
Was für ein Getexte, Mann! Du sollst doch blos sagen was wir tun solln.
Und genau das ist das Problem. Auf konkrete Einzelfallfragen zum rechtlichen Vorgehen darf und wird hier keine Antwort gegeben werden.
Es wird anheim gestellt, rechtliche Hilfe bei zugelassenen Beratungsstellen gem. Rechtsberatungsgesetz zu suchen, z.B. bei Anwälten oder Verbraucherzentralen. Oder natürlich hier lesen - die meisten Grundinformationen sind ja bereits allgemein mitgeteilt worden.
Auf die Nutzungsbedingungen (NUBs) wird ergänzend hingewiesen.
:stumm:
 
hallo ich habe heute mit schrecken eine rechnung von dene mit den besagten 120€ bekommen

was kann ich tun

anmeldung: 10.2
 
Gib uns doch mehr Infos:

Warum hast Du Dich angemeldet?
Wolltest Du einen Vertrag schließen?
Hast Du Deinen Account freigeschaltet?
Hast Du die Umfrage ausgefüllt?
Hast Du die Gutscheine eingesehen oder benutzt?
Hast Du den mp3-Player erhalten?

Grundsätzliches zur Bindung an Online-Abos siehe >HIER< (blaue Schrift anklicken). Wenn Du aus den Ausführungen dort nicht schlau wirst und Dir nicht sicher bist, was in Deinem Fall gilt und was Du tun sollst, empfiehlt sich der Gang zu einer Beratungsstelle der Verbraucherzentralen oder zu einem Anwalt.
 
ich war auch so blöd :bigcry: habe aber eben per mail gleich den vertrag wiederrufen, warte jetzt noch auf antwort, weiß denn jemand wie er reagiert ????? ich werde morgen noch ein einschreiben mit rückschein nachschicken und dannach sollte er mir ja eigentlich nichts mehr können, oder sehe ich das falsch ?
 
wiederruf bei tricky.at

Anonymous schrieb:
eben per mail gleich den vertrag wiederrufen, warte jetzt noch auf antwort, weiß denn jemand wie er reagiert ?????
Ich hatte mich Mitte Februar angemeldet und einen Tag danach meinen Wiederruf per eMail geschickt und einen Tag später folgende Antwort erhalten

Guten Tag,

hiermit bestätigen wir das Ihre mitgliedschaft auf Tricky.at wiederrufen
wurde.

Mit freundlichen Grüßen,
O#####, T###
 
na oki, dann warte ich heute mal ab, wenn ich morgen den Wiederspruch per einschreiben nocheinmal losschicke reicht das ja auch
 
Für den Fall, dass neben dem Widerspruch noch weitere Erklärungen in Betracht kommen, ist es grundsätzlich sinnvoll, alle Erklärungen auf einmal zu verschicken. Dazu näher >HIER< (blaue Schrift anklicken).

Ob im konkreten Einzelfall neben dem Widerspruch noch das Bestreiten des Abschlusses eines entgeltlichen Vertrags, eine Verweigerung der Genehmigung durch die Eltern oder eine Anfechtung (z.B. wegen Irrtums) in Betracht kommen, kann und darf im Rahmen dieses Forums nicht beantwortet werden. Grundsätzliches zur Bindung an Online-Abos kann man >HIER< (blaue Schrift anklicken) nachlesen.
 
aber sobald ich eine widerrufsmail schicke, wissen sie ja dass ich die mail bekommen habe und können dann ihre rechnung damit untermauern, sollte normalerweise eine rechnung nicht per post kommen??? oder irre ich mich da???
ich bin leider auch einer dieser welcher die sich da leider angemeledet haben, und ich weiß jetzt nicht was ich machen soll
 
Rechnungen können auch per E-Mail verschickt werden. Die Frage der Beweisbarkeit des Zugangs stellt sich natürlich immer, auch bei Briefen.

Da der Anbieter ohnehin Deine Adresse haben dürfte (oder hast Du am Gewinnspiel mit falscher Adresse teilgenommen?), wirst Du Dich früher oder später ohnehin der Auseinandersetzung stellen müssen.

Ich persönlich halte von wahrheitswidrigen Schutzbehauptungen jedenfalls nichts.
 
hat es dann jetzt noch einen sinn einen widerruf zu schicken da ich bereits die rechnung bekommen habe? laut agb gibt es ja nur eine 14 tägige einspruchsfrist ...

er hat meine adresse, jedoch steht unter der adresse deutschland und nicht österreich, jetzt weiß ich nicht ob mich der brief überhaupt erreichen würde wenn er ihn denn schicken würde, denn es gibt ja weit über 180 staaten auf dieser erde ...

sollte es sich rausstellen dass ich wirklich zu einer zahlung verpflichtet bin, kann ich mir eh nicht helfen, jedoch möchte ich eine frühzeitige zahlung vermeiden, denn dann hab ich vermutlich nie mehr eine chance das geld wiederzusehn
was mich am ganzen stutzig macht ist, jene aussage dass dies meine einzige chance sei vor hohen inkasso bzw anwaltskosten bewahrt zu sein
 
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