TOnline

A

Anonymous

Hi,
ich habe ein Problem mit der Telekom:
Mein Anschluss lief vor ein paar Monaten plötzlich nicht mehr.
Ich rief bei T-Online an, nach einigen Schwierigkeiten kamen dann die neuen Zugansdaten. Ich habe sie eingegeben.

In der nächsten Rechnung kam der Shock. Die Zugangsdaten, die die mir zugesendet haben, waren parallel zu meiner T-DSL Flatrate ein Call-by-Call Tarif, den ich nie bestellt habe.

Ich habe den Betrag gesperrt, und T-Online hat das untersucht.
Jetzt kam die Antwort: Ich habe beide Tarife aktiv genutzt, darum muss ich zahlen. Aber ich habe den Tarif doch nie bestellt!! Den haben die mir einfach ohne meine Einwilligung angedreht! Ich habe eben dieses Flatrate Feeling gehabt, und bin immer online gewesen, wenn ich am PC war, auch wenn ich Online nichts zu tun hatte.

Ich kann mir leider keinen Anwalt leisten, ich weiss auch nicht, ob das was bringen würde. Ich braucht Tipps, wie ich mich da wehren kann.
Es ist doch rechtlich sicher nicht ok, wenn die mir ohne meine Einwilligung etwas geben, das ich nicht will!!

Vielleicht tut es was zur Sache: Auf der Auftragsbestätigung für die DSL Flatrate stehen die Zugangsdaten, sowohl der gewählte Tarif.
Auf dem zweiten Brief -mit dem heimlichen Call-by-Call Tarif- stehen zwar Zugangsdaten, aber statt dem gewählten Tarif nur ein Link, wo ich überprüfen kann, welchen Tarif ich habe. EIne wichtige Frage ist sicherlich, ob man als Angabe zu dem bestellten Produkt ein Link machen darf.

Bitte helft mir in der Sache, XDVD
 
ja, t-online...
schnell und unkompliziert...
schaut allerdings nicht ganz einfach aus:
wie hast du denn die neuen zugangsdaten bekommen? war da nicht irgendwas dabei? wenn ich mich recht entsinne, schicken die ihre daten per einschreiben und berechnen ab zugang. warum hast du überhaupt neue zugangsdaten bekommen? was war denn der genaue grund dafür? der/die sachbearbeiter/in muss das doch irgendwie erklärt haben.
du hast also auf deiner telefonrechnung für ein und denselben anschlussinhaber und ein und denselben dsl-zugang gleichzeitig einen call-by-call-tarif und eine dsl-flatrate berechnet bekommen? das ist bei t-online sicherlich an der tagesordnung. da muss es zig leute geben, die so surfen....
so wie du es erklärt hast, kann zumindest eine sache ja nicht stimmen: du kannst beide tarife nicht gleichzeitig benutzt haben. du solltest dich also erst mal hinsetzen und ganz scharf nachdenken: wann hat es probleme mit der dsl-flatrate gegeben? wo hast du angerufen? kannst du dich entfernt an deinen telefonischen ansprechpartner erinnern (name)?
bei dieser schwammigen erklärung "beide tarife aktiv genutzt zu haben" würde ich noch mal nachhaken. wahrscheinlich bezieht sich das lediglich auf den abrechnungszeitraum von einem monat - es wäre also wichtig, die einwahlzeitpunkte genauer unter die lupe nehmen zu können. die sollte t-online also schonmal rausrücken. und dann ist es wieder wichtig, wann du die störung gemeldet hast. findet sich dazu was auf deiner telefonrechnung?

mit dem link ist das so eine sache:
man könnte das schreiben mit diesem link als angebot verstehen, dass t-online dir machen wollte - wenn allerdings nicht drin steht, was für einem tarif du zustimmst, würde ich annehmen, dass dem angebot eine eigenschaft fehlt, die für den verkehr als wesentlich anzusehen ist. (schaust du unter der verbindung im internet nach, was es ist, hast du ja schon die grundgebühr für den call-by-call-tarif an der backe - du müsstest annehmen um rauszufinden was du eigentlich annimmst und das kann kaum sein.) stimmt das, kann schonmal kein neuer vertrag über eine call-by-call-verbindung zustande gekommen sein (weder durch die einwahl, noch durch die annahme des einschreibens). dann wäre zu überlegen, ob das im telefonat geschehen sein könnte und das ist deiner erklärung nach ohnehin auszuschließen. der link kann also nur zulässig sein, wenn der vertrag bereits telefonisch zustande gekommen ist oder auf diese weise (mit dem schreiben) ein angebot von dir angenommen wird.
grob schaut es wohl so aus: da es kein reiner call-by-call-tarif ist und du zuvor einen vertrag abschließen müsstest (was nicht geschehen ist), um überhaupt zugangsdaten zu bekommen, sollte sich das ganze mit den einzelverbindungsdaten aufklären lassen. ob du allerdings um einen anwalt herumkommst, kann ich dir nicht sagen (meine schreiben an t-online sind alle im sand versickert und obwohl ich im oktober letzten jahres fristgerecht per einschreiben rückschein den vertrag aufkündigte und auch eine telefonische bestätigung bekam, zahle ich immer noch t-dsl-flat, nutze es allerdings auch immer noch...)


am besten du packst deinen papierkram ein und machst dich zur nächsten t-online-filiale auf: schaden kann t-online ja keiner entstanden sein, weil du dich ja nicht 2x gleichzeitig einwählen kannst. außerdem reagieren die leutchen etwas anders, wenn man denen ins gesicht schaut. so wird dir am ehesten geholfen werden, denke ich.



:3d:
 
Vor kurzem hatten wir ein ähnliches Problem mit Telekom. Telefonisch zu reklamieren brachte gar nichts, die/der eine sagte "hüh", die/der andere "hott". 2 Widersprüche wurden nur mit Mahnungen beantwortet, keine Reaktion auf die eingereichten Widersprüche. Erst der letzte Widerspruch eingereicht an die Geschäftsleitung der Abteilung nutzte etwas. Hier wurde der Widerspruch bearbeitet mit dem Ergebnis, dass die nichtgerechtfertigten Kosten + entstandener Telefonkosten + Portokosten für Widersprüche erstattet werden.
Vielleicht hilft dir dieser Weg.
 
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