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Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) § 18 Kundenvorgabe der Entgelthöhe
Ab dem 1. Januar 2001 kann der Kunde gegenüber dem Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit vorgeben, bis zu welcher monatlichen Entgelthöhe er die Dienstleistung in Anspruch nehmen will. Der Anbieter muß sicherstellen, daß diese Entgelthöhe nicht ohne Zustimmung des Kunden überschritten wird.
Das o.g. Gesetz wird aus meiner Sicht in keinster Weise umgesetzt. Im Gegenteil. Es gibt seitenweise Abhandlungen und Ausführungen über Probleme und Ausnahmen von den sogenannten Experten und Anbietern. Aber fast nirgendwo kann ich etwas darüber finden, wie das Gesetz umgesetzt werden kann und ob es überhaupt im Sinne des Gesetzes umgesetzt wird.
Warum wird ein Gesetz bzw. Paragraf verabschiedet, wenn niemand auf die Umsetzung beharrt, bzw. die gesetzliche Einhaltung überprüft. Gerade in der jetzigen Zeit, in der der Misbrauch in aller Munde ist (s. 0190-Dialer), sollte doch wohl zumindest das gesetzlich notwendige veranlasst werden. Ich frage mich, was der Verbraucherschutz, ein Ministerium für Verbraucherschutz und andere mehr tun, damit die offensichtliche Beugung bzw. Mißachtung des Gesetzes durch die Anbieter überprüft und untersagt wird.
Ich schreibe dies, weil ich folgende Probleme habe:
A. Ich möchte ein Limit für meinen Festnetzanschluß
B. Ich möchte ein Limit für mein Handy
zu A)
ein Limit bei der Telekom bzw. T-Online ist laut Auskunft im T-Punkt nicht möglich, aber man kann sich z.B. einen kostenpflichtigen Gebührenimpuls schalten lassen und dann ein spezielles Telefon so programmieren, dass das Limit eingehalten wird.
Das ist falsch, weil:
1. der Apparat durch einen anderen zeitweise ausgetauscht werden kann (z.B. Urlaub, WG, etc.)
2. in einer Wohnung können mehrere Anschlüsse sein
3. Mißbrauch durch technische Eingriffe in Schaltzentralen z.B. im Keller bei Mietswohnungen
4. technische Fehler im Telefonapparat selbst
5. durch Vorwahl einer Call by Call Nummer
zu B)
Bei D1 und D2 (bei den anderen war ich noch nicht) wurde mir mitgeteilt, dass ein Limit nach dem o.g. Gesetz nicht erlaubt sei. Aber wenn man dies wolle, könne man ein Prepaid Handy nehmen.
Auch das ist falsch, weil:
1. nicht das Gesetz verhindert ein Limit, sondern die Anbieter selbst (bei D2 wird dies sogar vertraglich ausgeschlossen). Ich denke das ist offener Gesetzesbruch und ein Verstoß gegen die guten Sitten. Man kann doch nicht ein Gesetz durch Vertragsklauseln ausschließen. Außerdem finde ich es nicht richtig, dass man einen normalen Handy-Vertrag nur bekommt, wenn man dem Provider eine Einzugsermächtigung erteilt. Ist das schon Nötigung?
2. Ein Prepaid Handy hat eine völlig andere Kostenstruktur und ist z.B. im Ausland eingeschränkt. Desweiteren kann man eine Karte kaufen, die kostet 25 Euro und mehr. Ein Limit von z.B. 10 Euro oder 70 Euro ist gar nicht möglich. Der Verbraucher kann hier kein Limit festsetzen und auch keinen Zeitraum VON EINEM Monat, wie es das Gesetz vorsieht.
Ich denke, es gibt deshalb so viele Problem mit der Umsetzung des Gesetzes, weil ein Gebührenlimit die Einnahmen der Anbieter erheblich schmälern würde. Deshalb haben sie tausend Ausreden und winden sich wie ein Wurm.
Man denke nur an telefonsüchtige Menschen, Jugendliche, Telefonbetrüger mit 0190-Nummern etc. Wenn man ein Gesetz verabschiedet, sollte es für den Normalfall gelten und nicht wie hier nur für Sonderfälle.
Ab dem 1. Januar 2001 kann der Kunde gegenüber dem Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit vorgeben, bis zu welcher monatlichen Entgelthöhe er die Dienstleistung in Anspruch nehmen will. Der Anbieter muß sicherstellen, daß diese Entgelthöhe nicht ohne Zustimmung des Kunden überschritten wird.
Das o.g. Gesetz wird aus meiner Sicht in keinster Weise umgesetzt. Im Gegenteil. Es gibt seitenweise Abhandlungen und Ausführungen über Probleme und Ausnahmen von den sogenannten Experten und Anbietern. Aber fast nirgendwo kann ich etwas darüber finden, wie das Gesetz umgesetzt werden kann und ob es überhaupt im Sinne des Gesetzes umgesetzt wird.
Warum wird ein Gesetz bzw. Paragraf verabschiedet, wenn niemand auf die Umsetzung beharrt, bzw. die gesetzliche Einhaltung überprüft. Gerade in der jetzigen Zeit, in der der Misbrauch in aller Munde ist (s. 0190-Dialer), sollte doch wohl zumindest das gesetzlich notwendige veranlasst werden. Ich frage mich, was der Verbraucherschutz, ein Ministerium für Verbraucherschutz und andere mehr tun, damit die offensichtliche Beugung bzw. Mißachtung des Gesetzes durch die Anbieter überprüft und untersagt wird.
Ich schreibe dies, weil ich folgende Probleme habe:
A. Ich möchte ein Limit für meinen Festnetzanschluß
B. Ich möchte ein Limit für mein Handy
zu A)
ein Limit bei der Telekom bzw. T-Online ist laut Auskunft im T-Punkt nicht möglich, aber man kann sich z.B. einen kostenpflichtigen Gebührenimpuls schalten lassen und dann ein spezielles Telefon so programmieren, dass das Limit eingehalten wird.
Das ist falsch, weil:
1. der Apparat durch einen anderen zeitweise ausgetauscht werden kann (z.B. Urlaub, WG, etc.)
2. in einer Wohnung können mehrere Anschlüsse sein
3. Mißbrauch durch technische Eingriffe in Schaltzentralen z.B. im Keller bei Mietswohnungen
4. technische Fehler im Telefonapparat selbst
5. durch Vorwahl einer Call by Call Nummer
zu B)
Bei D1 und D2 (bei den anderen war ich noch nicht) wurde mir mitgeteilt, dass ein Limit nach dem o.g. Gesetz nicht erlaubt sei. Aber wenn man dies wolle, könne man ein Prepaid Handy nehmen.
Auch das ist falsch, weil:
1. nicht das Gesetz verhindert ein Limit, sondern die Anbieter selbst (bei D2 wird dies sogar vertraglich ausgeschlossen). Ich denke das ist offener Gesetzesbruch und ein Verstoß gegen die guten Sitten. Man kann doch nicht ein Gesetz durch Vertragsklauseln ausschließen. Außerdem finde ich es nicht richtig, dass man einen normalen Handy-Vertrag nur bekommt, wenn man dem Provider eine Einzugsermächtigung erteilt. Ist das schon Nötigung?
2. Ein Prepaid Handy hat eine völlig andere Kostenstruktur und ist z.B. im Ausland eingeschränkt. Desweiteren kann man eine Karte kaufen, die kostet 25 Euro und mehr. Ein Limit von z.B. 10 Euro oder 70 Euro ist gar nicht möglich. Der Verbraucher kann hier kein Limit festsetzen und auch keinen Zeitraum VON EINEM Monat, wie es das Gesetz vorsieht.
Ich denke, es gibt deshalb so viele Problem mit der Umsetzung des Gesetzes, weil ein Gebührenlimit die Einnahmen der Anbieter erheblich schmälern würde. Deshalb haben sie tausend Ausreden und winden sich wie ein Wurm.
Man denke nur an telefonsüchtige Menschen, Jugendliche, Telefonbetrüger mit 0190-Nummern etc. Wenn man ein Gesetz verabschiedet, sollte es für den Normalfall gelten und nicht wie hier nur für Sonderfälle.