TKG-E, TKNV

Remsen

Frisch registriert
Hallo zusammen!

Ich habe mir mal die Mühe gemacht, und mir den Entwurf des TKG angeschaut. In Verbindung mit der neuen TKNV habe ich feststellen müssen, dass sich bezüglich der Dialerproblematik nichts ändert. Zwar kann die RegTP zukünftig Bussgelder erheben, bezüglich des Registrierungsverfahrens und dessen rechtlicher Bewertung gibt es leider keine Veränderungen. Vielmehr wurde der 43b (5) TKG nahezu wortgleich ausgegliedert und als § 14 in die TKNV eingefügt.

Ist schon ärgerlich, wenn der Gesetzgeber bei einer derartigen Novelle die Dialerproblematik so ausser Acht läßt. Das unzureichende MWDG vom August 2003 reicht in meinen Augen für einen effektiven Verbraucherschutz keineswegs aus.

Beste Grüsse,
Remsen
 
Bedenklich finde ich Dialer, die automatisch die Verbindung nach wenigen Sekunden trennen, anschliessend neu aufbauen und für jede Verbindung den Blocktarif von maximal 30 Euro kassieren. Hier könnte man eine gesetzliche Bestimmung hinzufügen.

Überlegenswert wäre meiner Meinung nach auch ein Inkassoverbot. MWD Anbieter sollten sich stets selbst um ihren Anspruch kümmern müssen und sich nicht hinter den Telefongesellschaften verstecken dürfen.

Nach wie vor (siehe auch anderer Thread) ungeklärt ist zudem die Frage, welche Folgen ein Verstoss gegen die Registrierungspflicht hat. Hier wäre ein klärendes Wort des Gesetzgebers ebenfalls wünschenswert. Gleiches gilt für die Beweislage. Auch wenn die Gerichte inzwischen von einer grundsätzlichen Erschütterung des Anscheinbeweises ausgehen, könnte dies zum Schutz des Verbrauchers ebenfalls geregelt werden.

Beste Grüsse,
Remsen
 
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