Telekom akzeptiert Kündigung nicht

Da die Forderung aus 2009 ist, werden also noch ein paar Briefchen kommen, bis das Verjährtsein eintritt. Oder ein gerichtlicher Mahnbescheid. Ach bitte bitte, lieber Forderungssteller, probier es doch mit nem gerichtlichen Mahnbescheid! Feigling! Trau dich doch ...nenenene

Ich hab mir gerade mein erstes Post in der Angelegenheit nochmal durchgelesen, und mir wurde klar, wie herrlich aburd das ganze damals war. Mama kündigt bei Tele2 und Telekom. Tele2 akzeptiert die Kündigung und schickt Endabrechnung. Telekom akzeptiert einerseits Künigung nicht, kündigt andererseits von sich aus und behauptet den Auftrag von Mama zu haben, die Tele2 zukünftig mit der Bereitstellung eines Anschlusses zu beauftragen. WTF? Wahrscheinlich ist diese Fehlleistung der Telekom die Ursache für die nachträglichen Forderungen der Tele2.
Das alles kann aber meiner Mutter herzlich egal sein.
Solln sie doch klagen. Den Vortrag, der diese Forderung belegen soll, möchte ich gerne hören. Wird bestimmt lustig.
 
So, jetzt ist es soweit: die Telekom klagt. Das wäre an sich ja löblich, damit man die ganze Angelegenheit mal klären könnte, nur komme ich dadurch jetzt etwas in Stress:
Meine Mutter weilt gerade wieder in Spanien weil Marokko ihr zu heiß ist. Ich selbst hab mir 4 Wochen Urlaub am Stück genommen um in Hohenlohe mit meinem Sohn Robin eine alte Ente (2CV) zu restaurieren. In der Mitte meiner Ferien wollte ich kurz nach Stuttgart fahren um Blumen zu gießen.

Dort angekommen fand ich einen Brief an meine Mutter vor, vom Amtsgericht Stuttgart. Zugestellt am 08.08.2012.
Darin eine Verfügung des Amtsgerichts, dass dein schriftliches Verfahren durchgeführt wird und dass meine Mutter eine
Notfrist von 2 Wochen ab Zustellung hat, die"Absicht der Verteidigung" schriftlich anzuzeigen.

Seither telefoniere ich wie ein Irrer in der Weltgeschichte herum, um a meine Mutter zu erreichen und b den zuständigen Sachbearbeiter beim Amtsgericht.
Meine Mutter ist seit heute morgen informiert und bleibt in der Nähe eines Telefons, die Sachbearbeiterin hat mich nach einer Stunde Warteschlange beruhigt, es würde vorerst genügen, dem Amtsgericht ein Fax mit dem Aktenzeichen und folgendem Inhalt zukommen zu lasse:
"Hiermit möchte ich mich gegen die Klage verteiligen."
Dann hätten wir weitere 2 Wochen Zeit, uns schriftlich zu verteidigen....
Außerdem hat sie gesagt, Faxen wäre besser als Mailen und falls von Spanien aus dasFaxen schwierig wäre, könne auch ich das von Deutschland aus für sie übernehmen. Soweit, so gut. Wie schätzt ihr das ein?
Müsste es nicht eher heißen:
"Hiermit zeige ich an, mich gegen die Klage verteidigen zu wollen" oder ist da eine genaue Formulierung egal?


Die Klageschrift selbst ist übrigens völlig Banane. Unter anderem wird da was von Beweislastumkehr gefaselt, wie wenn es um eine strittige Abrechnung von Gesprächen ginge. Dass es um das behauptete Zustandekommen eines 2-Jahresvertrages für "Call&Surf", dass wir bestreiten, geht, hat der Telekomanwalt Sailer wohl überhaupt nicht gerafft. Die Klageschrift hat ca. 20 Seiten, von denen ca 20 Seiten Textbausteine sind...
Wenn euch das interessiert, scane ich das gerne ein. Ich glaube aber, diese Ergüsse würden euch eher langweilen.

Lustig ist aber der erste Abschnitt der Begründung:

"(...) Seitens der Klägerin wurde der Beklagten ein Telefonanschluss betriebsbereit zur Verfügung gestellt. Die Beklagte erhielt die Rufnummer xxx
Dieser Anschluss wurde in der Folgezeit von der Beklagten benutzt. Die in den Rechnungen ersichtlichen Entgelte wurden hierbei gemäß den vertraglich vereinbarten Tarifen fakturiert (...)
Witzig dabei ist: die Bereitstellung erfolgte tatsächlich. Soweit ist der Vortrag der Klägerin ja noch richtig. Dieses, fast biblisch zu nennende Ereignis erfolgte vor 20 bis 30 Jahren. Ich weiß nicht mehr so genau, wann meine Mutter damals nach Vaihingen gezogen ist. Lang ist her...
Auch die Telekom scheint sich an das genauen Datum des Vertragsabschlusses nicht entsinnen zu können, nennt sie ihn doch in der Klageschrift nicht, was ja wichtig für ihren Vortrag wäre.
Auch das die Beklagte den Anschluss genutzt hat, stimmt, eben aber mit Ausnahme der Zeit, als sie die Wohnung gekündigt und aufgegeben hat, weshalb sie ja den Vertrag mit der Bundespost, bezeihungsweise deren Rechtsnachfolgerin Telekom 3 Monate vor Auszug mit Frist zum Auszug gekündigt hat.
Als "Beweis" liegen ein paar Kopien von Rechnungen ab dem Datum des Auszuges bei, die meine Mutter logischer Weise nicht mehr bezahlt hat. Der größte Rechnungsbetrag dabei ist ein Posten namens "Schadensersatz". Lustig, oder?
Das Ganze, weil die Telekom behauptette, meine Mutter hätte kurz vor ihrem Südtrip telefonisch der Umstellung ihres Vertrages auf DSL mit zwei Jahren Laufzeit zugestimmt. Was sie nie getan hat. Wäre ja auch bescheuert gewesen: Meine Mutter besitzt keinen Computer und wollte eh die Wohnung aufgeben.
 
Um dem Amtsgericht die Absicht, sich verteidigen zu wollen, anzuzeigen, brauchts meiner Meinung nach noch keinen Anwalt. Da gehts jetzt einfach darum, die Notfrist, die am 22.08.2012 abläuft, einzuhalten.
Fürs Schreiben der Verteidigungsschrift könnte dann ein Anwalt hilfreich sein.

Ich hoffe blos, meine Mutter kommt auf diesem Campingplatz da unten irgendwie an ein Faxgerät....
 
Mit der Notfrist zur Verteidigungsanzeige sollen nur diejenigen aussortiert werden, die den Kopf in den Sand stecken, da kann das Gericht dann flott Versäumnisurteil rausjagen.Text ist halbwegs egal solange die Verteidigungsbereitschaft und Aktenzeichen erkennbar ist. Die zweite Frist zur Begründung kann man dann auch verlängern lassen.
Verteidigungsanzeige -vorab- per Fax, nicht per Mail. Campingplatz ohne Fax wird es wohl auch in Spanien kaum geben.

Der Text der Klage ist immer fast wortgleich, bei 10.000den Klagen im Jahr erfinden die keinen eigenen Text nur für Deine Mutter.

Auch wenn beim AG kein Anwaltszwang besteht ist der Moment für einen Anwalt gekommen.
 
Tja, meine Mutter wollte partout keinen Anwalt nehmen....
Und war dann aber mächtig stinkig, als ich ihr sagte, keine Zeit dafür zu haben, ihr ne Klageerwiderung zu basteln. Nachdem sie einen Tag vor Fristende immer noch nicht in die Gänge gekommen ist, nen Anwalt zu haben, habe ich mich breit schlagen lassen, ihr doch noch eine zu schreiben.
Bis nachts um vier bin ich am Rechner gesessen. Das ganze ist richtige Literatur geworden...

Nun ist der Schrieb beim Gericht und es bleibt abzuwarten, wie das weiter geht.

Falls jemand neugierig auf den Kurzroman ist, lade ich ihn gerne anonymisiert hier hoch, falls das nicht auf irgend eine Art illegal oder gegen die Forumsregeln ist.
 
So, es gibt schon wieder eine förmliche Zustellung vom Amtsgericht:
eine Einladung (kicher) zur Güteverhandlung und anschließendem Haupttermin.
Das, obwohl die Gegenseite Antrag auf schriftliche Verhandlung gestellt hat und darauf hingewiesen hat, dass dem Kollegen der Anwaltskanzlei S. eine Reise nach S. nicht zuzumuten sei, zumal er eh von den Details der Strittigkeit nix wüsste, vorgerichtlicher Schriftverkehr zur Genüge stattgefunden hätte und ein Gütetermin keine Aussicht auf Erfolg häbe.
Einer der wenigen Punkte, wo die Klägerin echt mal sowas von Recht hat. Gütetermin ist nogo und persönlich Erscheinen ist nicht nur dem Herrn Advokat unangenehm, sondern auch meiner Mutter, die ja dazu aus Spanien anreisen müsste.

Was ich da tun soll, weiß ich noch nicht so exakt. Eventuell, wie die Klägerin Antrag auf schriftliche Verhandlung, mit Hinweis auf den Antrag der Klägerin. Könnte ja sein, dass der Amstsrichter das auch gut findet....

Aber, bevor es weitergeht, die Klageerwiderung im Anhang.

Ich bin ja mal gespannt auf eure Kritik
 

Anhänge

  • Klageerwiderung-fuer-cb.pdf
    43,8 KB · Aufrufe: 1.302
Ich bin ja mal gespannt auf eure Kritik
Ich würde den Schriftsatz sachlich halten. Z. B. unter 8. von "faseln" zu schreiben ist unnötig. Außerdem scheint mir die Geschichte von der Deutschen Bundespost hier fehl am Platze, das wissen auch Richter heut zu Tage. Der letzte Satz ist entscheidend, den würde ich absetzen und fett schreiben, da womöglich auch nur der gelesen wird.
 
Na, so wenig Kritik ist ja fast schon ein Lob. :) Danke für die Rückmeldung.
Leider kann ich an der Klageerwiderung nichts mehr ändern, die musste ja zum 19ten September schon ans Gericht.
Das "faseln" und "Textbaustein" ist reingerutscht, weil die Klageschrift dutzende Seiten lang ist und genau nix gehaltvolles zum Thema beinhaltet. Da war ich einfach sauer, als ich das las. Ich hoffe aber, im großen ganzen doch einen sachlichen Ton getroffen zu haben....

Das neue Schreiben vom Gericht wundert mich immer mehr, je länger ich darüber nachdenke:
Klägerin hat Gütetermin nicht gewollt und schriftliche Verhandlung beantragt.
Beklagte hat schriftlich die Klage erwidert.

Warum gehts jetzt nicht einfach schriftlich weiter?
 
Für die erste Runde gut gelungen.

Etwas zu ausführlich, Richter/Richterinnen lesen nicht gerne insbesondere wenn 500 andere Sachen auf dem Tisch liegen. Die Klage mit den Textbausteinen kennt das Gericht aus dutzenden von Verfahren, meist mit Beklagten die einfach nicht gezahlt haben. Hier muß der Unterschied zum "Normalfall" klar gemacht werden.
Eigentlich reicht: Es gab alten Vertrag, der wurde mit Monatsfrist gekündigt, Kündigung ist zugegangen. Den Rest hätte dann die Telekom vortragen müssen.
Man könnte noch rügen, dass die Gegenseite trotz außergerichtlichem Streit über den Tarif dazu nichts geschrieben hat (Verstoß gegen die Prozeßförderungspflicht?).

Die Gegenseite wird nunmehr wie folgt argumentieren:
Der Auftrag sei sehr wohl erteilt worden, schließlich habe man ja eine Bestätigung über die Vertragsänderung übermittelt (btw. was ist eigentlich mit der Widerrufsbelehrung wurde eine erteilt?) der nicht rechtzeitig widersprochen oder widerrufen wurde. Dazu sei man aber verpflichtet insbesondere auch weil man die zukünftigen Rechnungen ohne Einwendung in der 8-Wochenfrist hingenommen und damit anerkannt habe.
 
Die nicht zugegangene Widerrufsbelehrung ist ein guter Tipp. Eine Bestätigung der angeblichen Vertragsänderung hat meine Mutter ihrer Erinnerung nach auch nie im Briefkasten gehabt. Und Rechnungen kamen nach der "Umstellung" auf Call&Surf nicht mehr, weil meine Mutter angeblich Zustellung der Rechnung an ihre Emailadresse beantragt hat. Zwar hat sich meine Mutter irgendwann gewundert, dass keine Rechnungen mehr kamen, ist der Sache aber nie nachgegangen, weil sie sich gedacht hat, die werden sich schon melden, wenn ich ihnen Geld schulde. Da die Telekom Einzugsermächtigung hatte, hat sie natürlich fleißig abgebucht. Erst hinterher, als das Theater mit der Kündigung anfing, hat meine Mutter die Kontoauszüge überprüft. Sie war eben etwas naiv.
 
Tja, meine liebe Mama will nicht von ihrem Campingplatz runter. Sie sagt, nicht ganz zu unrecht, dass die Kosten für nen Flug plus Rückflug nach dem sonnigen Stuttgart mehr kosten würde, als der Streitwert des Prozesses.
Jetzt ist sie auf die glorreiche Idee gekommen, mir ne Vollmacht auszustellen, damit ich zu dem Termin gehe und sie "vertrete".
Anwalt will sie nicht. Tja, ich tippe auf Alterssturheit.
Aber egal, gehe ich eben hin.
Frage: Wie muss den so ne Vollmacht von ihr für mich getextet sein und muss sie die ans Gericht faxen oder reicht es, wenn ich die am Termin vorzeige?

@teleton: Ich fand ja meinen Text (Klageerwiderung) ganz gut lesbar. Vielleicht nicht ganz so unterhaltsam wie "Vom Winde verweht", dafür aber auch deutlich kürzer. Außerdem ist das Lesen von sowas das tägliche Brot eines Richters...
 
Hier z.B.: kann man Vollmachten kaufen:
http://www.soldan.de/shop/Allgemein...ormulare/3314300/Soldan-Zivilprozessvollmacht
die man dann spätestens im Termin im Orginal vorlegt.

Ist Deine Mutter "persönlich geladen" d.h. wurde persönliches Erscheinen angeordnet oder nur "normaler" Verhandlungstermin angesetzt ? Letzteren kann ein "normaler Bevollmächtigter" wahrnehmen. Bei persönlichem Erscheinen kann man sich auch vertreten lassen es braucht aber einen Bevollmächtigten der auch Vergleiche abschließen darf und in der Sache inhaltlich voll informiert ist.
 
"Wenn Sie nicht erscheinen und auch keinen mit schriftlicher Vollmacht versehenen volljährigen Familienangehörigen oder einen anderen nach § 79 Abs. 2 ZPO zugelassenen Bevollmächtigten zum Termin entsenden, kann dies zum Verlust des Prozesses führen"

Sorry für die Fettschrift, ist n Copy-Past-Unfall. Volljährig bin ich, familienangehörig auch.

Ob s in Spanien nen Laden gibt, wo man deutsche Zivilprozessvollmachten kaufen kann, wage ich zu bezweifeln. Die gute soll mir selber was schreiben. Vielleicht finde ich ja noch nen Mustertext.
 
Weiß gar nicht, wie ich euch die traurige Nachricht beibringen soll.... Seufz: :)
Es ist vorbei. Aus. Keine Chance mehr, den Prozess zu gewinnen:

"Namens und im Auftrag der Klägerin nehmen wir hiermit die Klage zurück."

So stand es in einer Kopie des Schreibens des gegnerischen Anwalts an das Amtsgericht.
Das Amtsgericht hat uns ne Kopie von dem Wisch geschickt und eine "Abladung".
Das ist wohl Juristendeutsch und soll sowas wie eine "Ausladung", das Gegenteil einer Einladung oder die Rücknahme einer Einladung darstellen.
Jedenfalls stand im Brief vom Amtsgericht:
"Sehr geehrte Frau Mustermann,
der Termin vom 11.10.2012, genaue Uhrzeit, wurde aufgehoben.
Grund: Klagerücknahme
Sie brauchen daher zu diesem Termin nicht erscheinen.
Mit freundlichen Grüßen
Justizsekretärin"

Danke erst mal an alle, die mich in diesem Thread unterstützt haben, speziell an Teleton.
Jetzt muß der Fall natürlich noch aufgeräumt werden, wobei ich von einem Forumsmitglied ein paar Tipps bekommen habe:
Einen Antrag für das Amtsgericht muss ich formulieren, damit die Kosten des Verfahrens komplett dem Gegner auferlegt werden und
"materiellen Anspruchsverzicht" beim gegnerischen Anwalt einfordern, damit nicht irgendwann nochmal ne Klage wegen der gleichen Streitigkeit kommt, alldieweil ja in der Streitfrage eben nicht vom Amtsgericht entschieden wurde. (wenn ich alles richtig verstanden habe)

Da kommen einem schon merkwürdige Gedanken:
eine Klagerücknahme heißt also nicht: Sorry, wir geben zu, keine berechtigte Forderung zu haben. Nö, es heißt nur: Für den Augenblick ziehen wir uns zurück und unterbrechen die Kampfhandlungen. Wir behalten uns aber vor, jederzeit, wenn uns ein neues Argument einfällt, erneut zu klagen.
Stimmt das so? Ich habe darüber nachgedacht und bin zur Auffassung gekommen, dass das durchaus sinnhaft ist, da es ja tatsächlich Fälle geben kann, wo einem Kläger erst später Beweise zu seinen Gunsten vorliegen. Wenn ihm dann der Rechtsweg verwehrt wäre, weil er ja mal ne Klage zurückgenommen hat, könnte das durchaus zu großen Ungerechtigkeiten führen. Ok. Seh ich ein. Aber: Nun ist so ein Telekomunikationsunternehmen von den juristischen und finanziellen Möglichkeiten ein Riese und meine Mutter eher nicht. Vom menschlichen Standpunkt aus betrachtet ist es armseelig vom Prozessgegner, hier ein Hintertürchen offen zu halten anstatt gleich nen Anspruchsverzicht mit in den Brief zu packen. Aber egal, schreib ich eben noch zwei drei Briefchen für meine Mutter.

Richtig ärgerlich werde ich bei einem anderen Gedanken:
wenn ich das alles richtig sehe, hätte meine Mutter, falls sie sich einen Anwalt genommen hätte, nun ein kleines Problem. Sie würde jetzt erstmal ne Rechnung von ihrem Anwalt bekommen für seine Dienste. Und da in der Sache vom Amtsgericht keine Entscheidung getroffen wurde, wurden logischer weise der Klägerin auch die Kosten für diesen Rechtsanwalt nicht automatisch aufgebrummt, wie es der Fall gewesen wäre, wenn die Klägerin verloren hätte.
Nun ist es ja tatsächlich so, dass meiner Mutter wegen ihrer Sturheit, keinen Anwalt nehmen zu wollen und Spanien nicht zu verlassen, relativ geringe Kosten (Faxkosten, mehr war nicht) entstanden sind. Was wäre aber, wenn? Anwaltskosten und die Stornokosten für einen Flug nach D. usw?
Bitte versteht das nicht falsch. Auch ich bin der Meinung, dass meine Mutter sich besser einen Rechtanwalt hätte nehmen sollen! Allein die Diskussionen mit ihr, die ich erleiden müsste, wenn das schief gegangen wäre!
(Andererseits bin ich natürlich ein klein wenig stolz, den rosa Riesen ganz alleine bezwungen zu haben.)

Die Frage ist zwar hier nur theoretisch (außer es gibt sowas wie "entgangene Urlaubsfreude", die man als Kosten ansetzen könnte), würde mich aber schon sehr interessieren:
Wie kann man seine Unkosten im Zusammenhang mit einer Klage wieder reinbekommen, wenn der Gegner einfach schnöde und feig die Klage zurücknimmt? Geht das? Ist das kompliziert?
 
Prima gemacht!

entgangene Urlaubsfreude
Kann man leider nicht konkret definieren und in Zahlen formen.
Wie kann man seine Unkosten im Zusammenhang mit einer Klage wieder reinbekommen, wenn der Gegner einfach schnöde und feig die Klage zurücknimmt? Geht das? Ist das kompliziert?
Da fällt mir spontan das allgemeine Lebensrisiko ein, nach dem ein Beteiligter Aufwendungen für die Abwehr von Ungemach meiner Meinung nach nicht anrechnen kann.
 
eine Klagerücknahme heißt also nicht: Sorry, wir geben zu, keine berechtigte Forderung zu haben. Nö, es heißt nur: Für den Augenblick ziehen wir uns zurück und unterbrechen die Kampfhandlungen. Wir behalten uns aber vor, jederzeit, wenn uns ein neues Argument einfällt, erneut zu klagen
Nun eine negative Feststellungsklage starten ;) (oder wie das viech noch heisst.;) )
 
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