Tchibo und "Kein Anschluss unter dieser Nummer"?

Telekomunikacja

Frisch registriert
Sowohl heise.de als auch teltarif.de berichteten gegen Mittag über Tchibos neuen Festnetz-Adapter.
Zwischenzeitlich hat teltarif.de das Gerät getestet:
Tchibo-Festnetz-Adapter verhindert Call by Call (aktualisiert)
Der Adapter im teltarif-Test: Telefoniert wird über BT Germany


Direkt nach der Anmeldung konnten wir im Test mit der Box telefonieren. Egal, wohin wir telefonierten: Die Box wählte immer die 01090 von BT Germany vorweg. Ausnahme sind alle Nummern im eigenen Ortsnetz, die mit einer 1 beginnen. Vermutlich ist der Router so eingestellt, dass er sich bei der Wahl der Ziffer 1 ausschaltet, damit die Notrufnummern erreicht werden können. Der Kunde bekommt bei der 01090 jedoch nicht die Call-by-Call-Preise der 01090 in Rechnung gestellt, sondern die bekannten Tchibo-Tarife, die 20 Prozent unter dem jeweils genannten T-Com-Tarif liegen. [...]

Kunden, die versuchen, auch bei Mobilfunkgesprächen den einen oder anderen Cent per Call by Call zu sparen, werden schnell enttäuscht. Wählt man an dem Telefon, an dem die Box hängt, eine Call-by-Call-Vorwahl, so wählt die Box zunächst die 01090 gefolgt von der gewünschten Netzkennzahl. Hier macht dann die Vermittlungsstelle der T-Com dem ganzen einen Strich durch die Rechnung: "Kein Anschluss unter dieser Nummer" tönt es aus dem Hörer. Tchibo erobert sich also mit dem Festnetz-Adapter regelrecht den Anschluss des Kunden. So lange der die Box angeschlossen hat, kann er ausschließlich zu den BT Germany/Tchibo-Konditionen telefonieren. [...]

Wirklich attraktiv sind die Konditionen zur meisten Zeit jedoch nicht, wie ein einfacher Vergleich mit konstanten Call-by-Call- und Pre-Selection-Anbietern zeigt. [...]
 
Gericht untersagt Tchibo den Verkauf des Festnetz-Adapters

Gericht untersagt Tchibo den Verkauf des Festnetz-Adapters
Vermutlich hat die Deutsche Telekom die Einstweilige Verfügung erwirkt


Tchibo darf seinen Festnetz-Adapter vorerst nicht mehr verkaufen. Wie uns ein Mitarbeiter des Kundencenters bestätigte, hat ein Gericht gegen den Vertrieb eine Einstweilige Verfügung erlassen. Nach Auskunft der Tchibo-Pressestelle hat die Deutsche Telekom die Einstweilige Verfügung angestrengt. Beanstandet haben die Bonner aber anscheinend nicht das Produkt an sich, sondern die Produktinformationen auf der Verpackung. Diese sollen unvollständig sein.

Konkret geht es um die Werbeaussage, dass sich beim Nutzen des Festnetz-Adapters bis zu 50 Prozent der Telefonkosten einsparen lassen. Diese Aussage bewertet die Telekom als missverständlich, denn sie gelte nur in einem eingeschränkten Fall. Voraussetzung für eine solche Einsparung ist nämlich, dass beide Telefonteilnehmer - Anrufer und Angerufener - einem solchen Tchibo-Adapter nutzen. [...]

Quelle: teltarif.de, 08.06.2005
Aktualisiert: "Gericht untersagt Verkauf des Tchibo-Adapters (aktualisiert). Die Deutsche Telekom hat die Einstweilige Verfügung erwirkt"
 
Zurück
Oben