T-Online: Automatisierte Anschlußsperren meist rechtswidrig

Counselor

Gesperrt
Das für T-Online zuständige Amtsgericht Darmstadt erachtet Anschlußsperren wegen Streitigkeiten über die Leistungsabrechnung in ständiger Rechtsprechung für unberechtigt. T-Online entsperre auf Einstweilige Verfügungen des Gerichts die Anschlüsse regelmäßig und habe bisher auf Berufungsverfahren verzichtet.

In 2003 hat das AG Darmstadt 29 Einstweilige Verfügungen gegen T-Online erlassen und über etwa 400 Streitigkeiten über Leistungsabrechnungen entschieden.
(Quelle: Echo-Online).
 
Zurück
Oben