SCHUFA

Heiko

root
Teammitglied
Ich höre immer wieder von meinen Lesern, dass die Unternehmen mit SCHUFA-Eintragungen drohen.
Kann mal jemand (am besten mit Quelle) zusammenfassen, was konkret in die Schufa-Datenbank eingetragen werden darf? Und vor allem wann?
 
http://213.30.253.80/tools/schufa/schufa_mf.jsp

Jeder, der ein Girokonto besitzt, ist bei der Schufa registriert. Die "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung" ist eine Gemeinschaftseinrichtung von Wirtschaftsunternehmen, die ihren Kunden Geld- oder Warenkredite gewähren, wie etwa Banken und Sparkassen, Telekommunikationsunternehmen, Versandhäuser und Kreditkartengesellschaften. Ziel der Schufa ist es, ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen.
Alle Kundendaten, die bei der Kreditvergabe eine Rolle spielen (nicht aber Auskünfte über Einkommens- und Vermögensverhältnisse), werden deshalb an die Schufa gemeldet, wo sie bei Bedarf von anderen Unternehmen angefordert werden können. So können z. B. Banken bevor sie einen Ratenkredit einräumen, feststellen, ob der Kunde schon bei anderen Geldinstituten Kredite oder Kreditlimite hat, und ob er diese problemlos zurückzahlt.
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Jetzt ist natürlich interessant, was passiert, wenn Dich einer ungerechtfertigt bei der Schufa meldet. Mom, ich schau mal ob ich was dazu finde.
 
Grundsätzlich dürfen deshalb Kundendaten an die Schufa nur übermittelt werden, wenn der Betroffene in ihre Übermittlung einwilligt. Dies geschieht in der Regel formularmäßig durch die Unterzeichnung der "Schufa-Klausel".
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http://www.bfd.bund.de/dsvonaz/s3.html

Außerdem werden Daten aus öffentlichen Verzeichnissen entnommen. Hierzu gehören: die Eidesstattliche Versicherung über ein dem Gericht vorzulegendes Vermögensverzeichnis, der Haftbefehl zur Erzwingung einer eidesstattlichen Versicherung über ein dem Gericht vorzulegendes Vermögensverzeichnis und die Eröffnung eines Konkursverfahrens.


...........Unabhängig von der Einwilligung darf das Unternehmen der Schufa auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung ( z.B. Kündigung des Kredits, Inanspruchnahme einer vertraglich vereinbarten Lohnabtretung, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen etc. ) melden, da hier das Interesse an der Kenntnis anderer kreditgewährender Unternehmen daran, dass sich eine Person nicht vertragsgemäß verhält, in aller Regel höher zu bewerten sein wird, als das Interesse des Betroffenen an der Geheimhaltung dieses Umstandes. Diese Abwägung ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz geboten und eine Übermittlung dieser Daten an die Schufa dann rechtlich zulässig.

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Also müsste man jetzt mal herausfinden, ob so ein Inkassounternehmen einen Schufaeintrag vornehmen kann ohne mein Einverständnis, wenn ja wann und welche Beweise die dann vorlegen müssen, dass der Eintrag gerechtfertigt ist. Und ob die mich davon informieren müssen in solchen Fällen, wo ich nicht eingewilligt habe. Denn es kann ja wohl nicht angehen, dass ich 7 Euro für Selbstauskunft zahlen muss und mir das noch negativ angekreidet wird, wenn ich Selbstauskunft einhole. Also irgendwie finde ich das rechtlich nicht in Ordnung, dass man noch registriert wird wie oft man sich nach seinen eigenen Einträgen erkundigt hat, wenn die eh schreiben, dass die Schufaeinträge oft veraltet und überholt wären.

Ham wir keinen Rechtsanwalt, der sich da auskennt?? Klingt ja gar nicht so toll, was ich da alles gefunden habe. :-(
 
das ist vielleicht auch noch interessant, eigentlich aber dasselbe wie oben auch schon:

http://www.schuldnerberatung-euregio.com/schufa.htm

aber hier steht mal endlich was neues:
http://www.freenet.de/freenet/finanzen/kredite/schufa/01.html

Bevor die Bank oder die Sparkasse einen Kredit einräumt, holt sie sich eine Auskunft bei der Schufa ein und kann so feststellen ob der Kunde beispielsweise schon bei anderen Geldinstituten Kredite oder Kreditlimite hat, und ob er diese problemlos zurückzahlt.

Dieses uneingeschränkte Auskunftsrecht (im sogenannten A-Verfahren) genießen jedoch nur Banken, Leasinggesellschaften und Kreditkartenfirmen. Für den Versandhandel und Mobilfunkunternehmen gilt das sogenannte B-Verfahren. Hier werden nur Negativdaten weitergegeben, d.h. diese Unternehmen erhalten nur Auskünfte über evtl. bestehende oder vergangene Kreditprobleme.

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Einmal negativ bewertet, immer negativ bewertet
Ebenso weiß sie nicht, ob eine Rechnung unbezahlt blieb, weil sie unberechtigt oder irrtümlicherweise überhöht war, was im Telekommunikationsgeschäft nicht selten vorkommt. Selbst wenn gerichtlich geklärt ist, dass eine Ware oder Dienstleistung wegen Fehlerhaftigkeit oder unzumutbarer Mängel nicht bezahlt werden muss, erfährt die Schufa in aller Regel davon nichts und der Negativposten bleibt in der Schufa-Auskunft bestehen, auch wenn der Kunde von seiner Zahlungsverpflichtung freigesprochen wurde.

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Na ja, sowas hab ich mir gedacht. Also das beinhalten die Drohungen!!!!!!!!!

:abgelehnt:
 
Der Jurist schrieb:
Am schnellsten merkst Du, dass Du bei der Schufa eingetragen bist, wenn Du keine Waren mehr von den Versandhändlern bekommst.

:vlol:

Du lachst noch? Geh in Dein Bett und schäm Dich. Ich hab die Krise, was ich da jetzt schon wieder alles gelesen habe. Heiko, warum hast Du mir das angetan? Ich hab ja sowas von vertrauensselig an den Datenschutz geglaubt bis vorhin ;-)
 
Also das ist ja doch wirklich das allerletzte:

markt-Recherchen haben ergeben, welche Daten beim Scoring eine Rolle spielen:

Das Alter des Kunden - weil Personen zwischen 20 und 30 in der Vergangenheit häufiger Kredite nicht zurückgezahlt haben als Personen zwischen 50 und 60.

Die Adresse - weil Menschen im Villenvorort eine höhere Zahlungsfähigkeit haben als Menschen im „Arme-Leute-Viertel“.

Wohnungswechsel - weil jeder Umzug Geld kostet. Geld, das womöglich fehlt, um die nächste Rechnung zu bezahlen.

Wechsel des Arbeitsplatzes - weil die Gefahr besteht, dass die Person über die Probezeit nicht hinauskommt, womöglich arbeitslos wird.

Selbst der Antrag eines Bürgers, schriftlich über die bei der Schufa gespeicherten Daten informiert zu werden, kann den Score verschlechtern. Denn die so genannte Eigenauskunft, heißt es bei der Schufa, werde häufig als „wirtschaftliches Führungszeugnis“ genutzt. Viele Vermieter zum Beispiel verlangen die Schufa-Auskunft, ehe sie eine Wohnung vergeben. Und der Wohnungswechsel erhöht laut Schufa das Risiko, dass ein Kredit nicht zurückgezahlt werden kann.
 
Marie schrieb:
Unabhängig von der Einwilligung darf das Unternehmen der Schufa auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung ( z.B. Kündigung des Kredits, Inanspruchnahme einer vertraglich vereinbarten Lohnabtretung, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen etc. ) melden, da hier das Interesse an der Kenntnis anderer kreditgewährender Unternehmen daran, dass sich eine Person nicht vertragsgemäß verhält, in aller Regel höher zu bewerten sein wird, als das Interesse des Betroffenen an der Geheimhaltung dieses Umstandes.

die meisten dialergeschädigten haben ja dasselbe problem und haben die rechtmäßigkeit der forderungen bestritten. ob also eine forderung zu recht besteht und ob sich die geschädigten "nicht vertragsgemäß" verhalten haben, kann frühestens ein richter entscheiden.
wenn es einem inkassounternehmen dennoch gelingt, eine solche eintragung zu bewirken oder wenn es daten bezüglich der kreditwürdigkeit von dir an dritte weitergibt, dann würde das hier wohl greifen:
http://dejure.org/gesetze/StGB/186.html
 
haudraufundschluss schrieb:
Marie schrieb:
Unabhängig von der Einwilligung darf das Unternehmen der Schufa auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung ( z.B. Kündigung des Kredits, Inanspruchnahme einer vertraglich vereinbarten Lohnabtretung, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen etc. ) melden, da hier das Interesse an der Kenntnis anderer kreditgewährender Unternehmen daran, dass sich eine Person nicht vertragsgemäß verhält, in aller Regel höher zu bewerten sein wird, als das Interesse des Betroffenen an der Geheimhaltung dieses Umstandes.

die meisten dialergeschädigten haben ja dasselbe problem und haben die rechtmäßigkeit der forderungen bestritten. ob also eine forderung zu recht besteht und ob sich die geschädigten "nicht vertragsgemäß" verhalten haben, kann frühestens ein richter entscheiden.
wenn es einem inkassounternehmen dennoch gelingt, eine solche eintragung zu bewirken oder wenn es daten bezüglich der kreditwürdigkeit von dir an dritte weitergibt, dann würde das hier wohl greifen:
http://dejure.org/gesetze/StGB/186.html


Tschuldigung, ich muss klugsch ..... :http://dejure.org/gesetze/StGB/187.html ist einschlägig wegen Kreditgefährdung. Bei evtl. Strafanzeige den Strafantrag nicht vergessen. Das Delikt wird nur auf Antrag verfolgt.
 
Moin

Zitat:
Löschfristen: Entfernt werden alle Angaben zum Beispiel:

* über Kredite nach drei Jahren ab dem Jahr der Rückzahlung
* über Giro- und Kreditkartenkonten ab Mitteilung über Auflösung des Kontos
* über Versandhauskonten drei Jahre nach Eingang beziehungsweise ab Mitteilung über die Auflösung

M.f.G.

Stan
 
Bin eben noch über etwas Interessantes zu diesem Thema gestolpert. Quelle ist der 24. Tätigkeitsbericht des Datenschutzzentrums SH vom 17. April 2002 (LT-Drs. 15/1700).


Eine kleine Erpressung

Einige Inkassounternehmen verleihen ihren Mahnschreiben dadurch Nachdruck, dass sie unverhohlen mit einer Meldung an die SCHUFA drohen, falls der Schuldner dem Zahlungsverlangen nicht nachkommt. Derartige Drohungen kommen strafrechtlich relevanten Erpressungen bedenklich nahe.

Ein Petent wollte eine aus seiner Sicht unberechtigte Forderung nicht begleichen. Wenig später fand er in einem Mahnschreiben eines Inkassounternehmens folgende Formulierung: ”Bitte bedenken Sie, dass immer mehr Arbeitgeber die Bonität Ihrer Mitarbeiter über die SCHUFA oder sonstige Auskunfteien überprüfen und Ihr jetziger oder zukünftiger Arbeitgeber eine negative Auskunft als negatives Vertrauensmerkmal werten könnte. Es könnte in dieser Angelegenheit also nicht nur um Ihre private, sondern auch für lange Zeit um Ihre berufliche Zukunft gehen. Handeln Sie daher unverzüglich!”

Grundsätzlich dürfen Vertragspartner der SCHUFA nur solche negativen Informationen über Betroffene an die SCHUFA melden, die objektiv richtig sind. Informationen über gerichtlich festgestellte Zahlungsverpflichtungen werden beispielsweise als solche ”harte” Negativdaten angesehen. Eine bestrittene Forderung ist daher nicht meldefähig. Darüber hinaus sind Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen dazu berechtigt, über ihre Arbeitnehmer eine SCHUFA-Auskunft einzuholen.

Die Drohung mit einer SCHUFA-Meldung war also irreführend, weil sie in Aussicht stellte, das Inkassounternehmen werde das Verhalten des Betroffenen der SCHUFA melden. Natürlich ist es nachvollziehbar, dass Inkassobüros auf säumige Schuldner einen gewissen Druck ausüben müssen, damit ausstehende berechtigte Forderungen der ursprünglichen Forderungsinhaber beglichen werden. Das darf jedoch nicht dazu führen, dass sich Vertragspartner eines Unternehmens durch irreführende Formulierungen gezwungen sehen, Zahlungen zu leisten, die sie rechtmäßig verweigert haben. Wir wandten uns deshalb sowohl an den Geschäftsführer des Inkassounternehmens, als auch an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten seiner Auftraggeberin und erreichten die Streichung der kritisierten Klausel.

Was ist zu tun?
Die Drohung mit dem SCHUFA-Eintrag ist im Inkassowesen zu einer geläufigen Unsitte geworden. Sie ist jedenfalls dann rechtswidrig, wenn ein Unternehmen mit ihr droht, obwohl tatsächlich keine SCHUFA-Eintragung in Betracht kommt.
 
Ja, da werden von den Telcos/Inkassofirmen/Anwälten fix mal bestrittene Forderungen eingetragen und die Dödel von der Schufa machen da fröhlich mit. Wer hier mit den bekannten Vollpatienten zu tun hat, die bekanntermaßen gern mit dem Schufa-Eintrag drohen, sollte wirklich aufpassen, daß er nicht von der Seite noch einen als Abschiedsgruß reingewürgt kriegt.
 
Wenn die Forderung bestritten ist und trotzdem eingetragen wird, sehe ich üble Nachrede und Kreditgefährdung verwirklicht.
 
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