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Anonymous
sascha schrieb:Regulierer gehen gegen "Hanseaten-Dialer" vor
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat dem Treiben der Firma „Hanseatische Abrechnungssysteme GmbH“ heute ein Ende gesetzt. Die Firma, die Dialer mit Ortsnetznummern-Einwahl einsetzte und dafür später Rechnungen verschickte, darf dafür künftig kein Inkasso mehr betreiben. Das gab die Behörde heute bekannt.
“Die Reg TP hat gegenüber der Firma Hanseatische Abrechnungssysteme GmbH (HAS) ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung für die Zeit ab dem 15. August 2003 ausgesprochen. Dies bedeutet, dass Rechnungen der HAS über die Frankfurter Festnetzrufnummer 069/42 72 69 98 nicht bezahlt werden müssen“, erklärte der Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP), Matthias Kurth, heute in Bonn. Diese Entscheidung der Reg TP sei allerdings noch nicht bestandskräftig. Jedoch habe ein Widerspruch des betroffenen Unternehmens gegen den Bescheid der Reg TP keine aufschiebende Wirkung, erklärte Kurth.
Die Reg TP hatte nach zahlreichen Verbraucherbeschwerden (über die auch Dialerschutz.de mehrfach berichtete) ermittelt, dass die HAS einen rechtswidrig eingesetzten Dialer verwendet, um Verbrauchern Beträge für eine angebliche Anmeldung zu einem „Internet-Service“ in Rechnung zu stellen. Die Firma verlangte 69,95 Euro für die Möglichkeit, einen Monat lang ein Erotik-Internet-Portal zu nutzen. Der betreffende Dialer installierte sich entweder durch Anklicken eines Buttons auf einer Website oder er wurde durch Anklicken von Werbebannern aktiviert. Das Programm beendete dabei die bestehende Verbindung ins Internet und baute dann eine neue Verbindung über die Rufnummer 069/42 72 69 98 auf, so die Reg TP. Gleichzeitig werde die Telefonnummer des Benutzers übertragen und die Daten des Benutzers würden ausspioniert. Der Betroffene erhielt daraufhin eine Rechnung der HAS über 69,95 Euro. Insgesamt wurden nach Erkenntnissen der Reg TP bereits mehr als 100.000 Rechnungen dieser Art versandt. Dialerschutz.de berichtete bereits am 18. Januar über diese neue Art der Abzocke.
Vom 15. August 2003 bis zum 13. Dezember 2003 durften kostenpflichtige Dialer nur in den Rufnummerngassen (0)190 und (0)900 betrieben werden. Seit dem 14. Dezember 2003 dürfen kostenpflichtige Dialer jedoch nur noch in der Rufnummerngasse (0)900-9 betrieben werden. Alle anderen Dialer, die in anderen Rufnummerngassen betrieben werden, sind rechtswidrig, betonte die Regulierungsbehörde heute noch einmal. Verbraucher, die Rechnungen oder Mahnungen über die angeführte Rufnummer erhalten, sollten sich schriftlich an die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, wenden.
http://www.dialerschutz.de/home/Aktuelles/aktuelles.html
Da der konkrete Dialer keine ordnungsgemäße Tarifangabe aufwies, ist nur richtig, die Machenschaften der Nutznießer zu unterbinden.
Allerdings finde ich die Argumentation der RgTP etwas zweifelhaft. M.E. sind Dialer mit Festnetzrufnummern nicht per se rechtswidrig:
- § 43 V TKG beinhaltet eine Legaldefinition für einen Dialer: "Anwählprogramme über 0190er- oder 0900er-Mehrwertdiensterufnummern (Dialer)". Ein Anwählprogramm, dass eine Festnetzrufnummer nutzt, ist daher schon per Definition kein Dialer und fällt somit nicht unter Abs. 6, nach dem Dialer nur in einer bestimmten Rufnummerngasse eingesetzt werden dürfen.
- selbst wenn man anderer Ansicht sein sollte, werden durch einen Festnetznummern-Dialer keine Inhalte abgerechnet. Der Dialer ermöglicht vielmehr - wie die Zugangstools diverser ISP - den Zugang zur Leistung. Die Abrechnung erfolgt per Rechnung auf dem Postweg.
- schließlich muss man sich auch fragen, warum Anwählprogramme von T-Online, über die Mehrwertdienste abgerechnet und sogar per Telefonrechnung inkassiert werden (z.B. das neue Musikportal), nicht von einem Verbot erfasst sein sollen.
Andere Meinungen? Bitte nur qualifizierte Beschimpfungen!
Auf wunsch vom Diskussionsverfasser aus Nachrichten hierherverschoben, siehe http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=42474#42474 BT