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Am 1.7.2008 wurde das Rechtsberatungsgesetz durch das Rechtsdienstleistungsgesetz abgelöst. Rechtsdienstleistungsgesetz ? Wikipedia
Die Verbesserungen sind allerdings marginal. Der einzige Unterschied was Rechtsberatung in Foren betrifft:
Diese Rechtsdienstleistungen dürfen nur durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter ihrer Aufsicht erbracht werden.
"Das Studentenwerk Stuttgart wird selbstverständlich den Instanzenweg einschreiten..""
Na, da hoffe ich mal, dass der Weg von Erfolg gekrönt wird. War immer eine gute Adresse für uns Studenten damals, wenns um rechtliche Dinge ging. Wäre Schade, wenn die Studenten heute diese Möglichkeit nicht mehr hätten.
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