R-Gespräch aus dem Ausland über Frankfurter "Dienst"

uns wurde ein r-gespräch angekündigt - nachem dann eine unbekannte frauenstimme losgelegt hat wurde umgehend aufgelegt. haben jetzt eine rechung über 1,69 eur erhalten, dauer angeblich 10 sec, zielrufnummer 09005522015 über anbieber versatel sued gmbh, stuttgart. hat es überhaupt einen zweck zu reklamieren bzw. hat jemand schon erfahrung sammeln können?
 
Ihre Nachricht vom: 10.04.2012
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Angebliche Auslands-R-Gespräche von Absenderrufnummer (0)69 (...)


Sehr geehrte Frau XXXXXXXX,

in obiger Angelegenheit kommen wir auf Ihre Beschwerde zu einem unverlangten Telefonanruf zurück, in dem Ihnen die Vermittlung eines Auslands-R-Gesprächs angekündigt wurde. Sie wurden aufgefordert, zur Annahme des R-Gesprächs die Taste 1 zu drücken.

Die Bundesnetzagentur hat ein Verwaltungsverfahren eingeleitet, in dem sie den zu Grunde liegenden Sachverhalt umfassend geprüft hat. Zu demselben Sachverhalt sind hier in den vergangenen Wochen noch weitere Verbraucherbeschwerden eingegangen.

Die vermittelten R-Gespräche werden als „Verbindungen über Versatel Deutschland GmbH“ über die Telefonrechnung mit Beträgen zwischen ein und zwei Euro abgerechnet. Teilweise werden auf den Einzelverbindungsnachweisen Verbindungen zur Rufnummer (0)900 5 522 015 ausgewiesen. Auf einigen Rechnungen finden sich die Angabe „R-Gespräche“ und ein Hinweis auf die Internetseite „gratis-anrufen.info“ bzw. die Angabe „Service 0900 Premium Dienst 58“. Auch werden auf einigen Rechnungen Posten unter Angabe der Produkt-ID 81205 ausgewiesen. Die entsprechende Artikel-/Leistungsnummer der Telekom Deutschland GmbH lautet 32661 und ist mit der obigen Produkt-ID inhaltlich gleichbedeutend. Gleiches gilt für die Abrechnungs-ID 023.81205 der Vodafone D2 GmbH.

Aufgrund von Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG) hat die Bundesnetzagentur mit Bescheiden vom 04.06.2012 unter anderem gegenüber sämtlichen Netzbetreibern ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot für Entgelte, die ab dem 18.02.2012 über die obige Produkt-ID abgerechnet werden, angeordnet.

Das von der Bundesnetzagentur verhängte Rechnungslegungsverbot bedeutet, dass betroffenen Verbrauchern die unter der genannten Produkt-ID geltend gemachten Beträge nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbraucher bereits derartige Rechnungen erhalten haben, greift das Verbot der Inkassierung. Die Forderungen dürfen also nicht mehr eingezogen werden.

Wenn Sie die in Rechnung gestellten Beträge bereits bezahlt haben, greifen beide Verbote jedoch nicht unmittelbar. In diesen Fällen sollten Sie ggf. mit Unterstützung der Verbraucherzentralen oder eines Rechtsanwalts versuchen, das Geld zurückzufordern. Enthält Ihre Telefonrechnung keinen Hinweis auf die in Rechnung gestellte Produkt-ID, sollten Sie zunächst bei Ihrem jeweiligen Telefonanbieter die Produkt-ID erfragen, um zu prüfen, ob das ausgesprochene Verbot auch die Ihnen berechnete Leistung betrifft.

Weitergehende Informationen rund um die Themen Rufnummernmissbrauch und unerlaubte Telefonwerbung finden Sie auch auf der Internetseite der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de unter der Rubrik „Rufnummermissbrauch“. In der „Liste eingeleiteter Maßnahmen“ sind regelmäßig Einzelheiten zu den von der Bundesnetzagentur erlassenen Abschaltungen sowie Rechnungslegungs- und Inkassierungsverboten veröffentlicht.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Bundesnetzagentur

mailto: [email protected]
http://www.bundesnetzagentur.de
fon 0291/9955-206
fax 0291/9955-180

Bundesnetzagentur
Außenstelle
Meschede
Postfach 11 51
59851 Meschede


Wichtig:Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass das Telekommunikationsgesetz (TKG) nicht die Möglichkeit eröffnet, Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche zu unterstützen. Betroffene sind selbst verantwortlich, ihre zivilrechtlichen Ansprüche, ggf. mit Hilfe eines Rechtsbeistandes, zu verfolgen. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass von der Bundesnetzagentur eingeleitete Maßnahmen nicht zwangsläufig zu einer Lösung zivilrechtlicher Einzelfälle führen.
Allgemeine Hinweise:Im Rahmen der Beschwerdebearbeitung zum Rufnummernmissbrauch erhält die Bundesnetzagentur eine Vielzahl von Anfragen. Die an die Bundesnetzagentur gerichteten Schreiben werden in jedem Fall erfasst und können gegebenenfalls Hinweise auf eine Missbrauchssituation geben. Die Bundesnetzagentur geht diesen Hinweisen nach, indem der Sachverhalt ermittelt und nachvollzogen wird. Bei einer gesicherten Beweislage ergreift die Bundesnetzagentur wegen des Rufnummernmissbrauchs Maßnahmen, wie z. B. die Abschaltung der Rufnummer, ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung u. a.. Die von der Bundesnetzagentur ergriffenen Maßnahmen finden Sie auf der Internetseite www.bundesnetzagentur.de unter „Verbraucher - Rufnummernmissbrauch“, „Liste eingeleiteter Maßnahmen“. Dort finden Sie auch weitere Informationen und Formblätter.

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Lohmar
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Hab ich den Namen D.M. schon irgendwo gelesen? War der nicht 'mal bei legion in Düsseldorf tätig? (edit: Der, den ich meinte, war der Bruder des D.M., der wiederum war CTO bei Legion. Auch während der Zeit des Engagements für den ein oder anderen schrägen Kunden)

http://www.domaininformation.de/de/domain/?q=gratis-anrufen.info
(die beiden Brüder haben auch noch eine weitere Firma, die ich hier nicht nennen möchte, ehe ich das einordnen kann)
 
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