K
krennz
Pressemitteilung des Amtsgrichts München vom 9.3.2009 über ein rechtskräftiges Urteil:
Zitat: Eine Mitgliedschaft aufeiner Website mit einem Minderjährigen kommt nur dann zustande, wenn diese von seinen Eltern oder nachträglich (nach seinem 18. Geburtstag) von ihm genehmigt wird. Darüber hinaus sind Entgeltvereinbarungen, die in einem ungegliederten Fliesstext enthalten sind, unwirksam, da überraschend.
www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/presse/archiv/2009/01894/index.php
Gefunden in Netzwelt
Zitat: Eine Mitgliedschaft aufeiner Website mit einem Minderjährigen kommt nur dann zustande, wenn diese von seinen Eltern oder nachträglich (nach seinem 18. Geburtstag) von ihm genehmigt wird. Darüber hinaus sind Entgeltvereinbarungen, die in einem ungegliederten Fliesstext enthalten sind, unwirksam, da überraschend.
www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/presse/archiv/2009/01894/index.php
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