Preisangabe noch vor Bezug des Dialers

tuxedo

Mitglied
Hinsichtlich des 16.6.2005 23:59:59,99 achtet ja nun jeder auf das dritte einheitliche Bestätigungsfenster. Aber es sollte auch folgender kleine Paragraph der Verfügung Nr. 4/2005 (http://www.regtp.de/imperia/md/content/mwdgesetz/vfg4_2005.pdf) seine wohl verdiente Beachtung finden:

Denn in Abschnitt B II 8 steht klar und deutlich drin, dass die Preisinformation noch VOR Bezug des Dialers erfolgen muss. Wie die Preisinformation auszusehen hat, steht wiederum in B I 4. Meines Erachtens muss damit spätestens im "ersten OK-Fenster" eine deutliche (laut B I 4) Preisangabe vorhanden sein.

Und wenn das der Dialeranbieter nicht macht, dann muss der Contentanbieter diese Information in der vorgschriebenen Art und Weise auf seiner Website platzieren (nix mehr mit hellgrau auf dunkelgrau oder im Content versteckt).

Und da bin ich mal gespannt, wieviele das am 17.6.05 00:00:00,01 erfüllen... :holy:

Gruß
Matthias
 
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