Persilschein für Katja Günther

AW: Persilschein für Katja Günther

GG - Einzelnorm
Art 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Die genannte Entscheidung ist ein Armutszeugnis für die beteiligten Organe der Rechtspflege.

Es muss jedem klar sein, dass die ausufernden "Geschäfte" der Einschüchterungsfallen-Mafia eine gesellschaftliche Fehlentwicklung aufzeigen.

Dem Souverän, der in einem Sozialstaat zuerst in den sozial schwachen Mitgliedern zu sehen ist, entgegenzuhalten, er müsse das Treiben von konspirativ organisierten Banden hinter Postfachverschleierung und festungsgleichen Wohnpalästen eben aushalten, halte ich für zynisch.
Allerdings könne Opfern von Abofallen im Internet „ohne weiteres zugemutet werden“, sich einer möglichen zivilgerichtlichen Auseinandersetzung zu stellen.
Betroffene sind Kinder, Jugendliche sowie sozial schwache Mitbürger, die im Umgang mit Rechtsfragen über wenig Erfahrung verfügen. Diesen treibt das Mahndrohtheater die blanke Angst ein.

Die seelische Grausamkeit gegen diese Mitbürger ist das Schlimmste.

Die Drahtzieher wissen das und handeln im vollen Bewusstsein über diese Umstände.

Glücklicherweise gibt es auch Organe der Rechtspflege, die wenigstens im Rahmen des Möglichen dem Souverän dienen wollen:

http://forum.computerbetrug.de/nach...sso-anwaeltin-muss-schadensersatz-zahlen.html
 
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StA München schrieb:
Das wecke zwar bei manchen Menschen die Angst vor strafrechtlichen Folgen, wenn man nicht zahle. Den schwarzen Peter schiebt die Staatsanwaltschaft allerdings auch hier den Opfern zu: „Es ist jedem Bürger zuzumuten, einem solchen „Druck“ standzuhalten“.
Diese Aussage ist eine Schande(*). Und am schlimmsten ist: Diese Schande hat System:
GStA Celle schrieb:
"Es mag richtig sein, dass es für die Tatbestandsmäßigkeit des Betruges keine Rolle spielt, ob der Getäuschte bei sorgfältiger Prüfung die Tauschung hätte erkennen können. Richtig ist aber auch, dass es nicht Aufgabe des Strafrechts ist, sorglose Menschen von den Folgen ihrer Entscheidungen freizustellen" (...). Oder anders ausgedrückt: Es ist nicht Aufgabe des Strafrechts den Mitbürger vor einer grober Sorgfaltspflichtverletzung zu schützen."
Von der Arroganz einer Staatsanwaltschaft - Augsblog - Augsburger Allgemeine Community

Was diese Robenträger treiben, ist ein gefährliches Spiel: Sie untergraben das Vertrauen in den Staat. Eine derartige Erosion des Vertrauens kann schlimme Folgen haben - dann wird es wieder keiner gewesen sein wollen.

Wehret den Anfängen. Das als Auftrag an die kritische Öffentlichkeit und an die Medien. Ein Land, in dem man Hartz4-Empfänger in die Enge treibt und solche Leute nicht in die Grenzen weist, ist undemokratisch, ist asozial. Solche Persilscheine sind Blankoschecks für Moralzerrüttungsrechtfertigung.


(*): Schande...
Bedeutungen:

[1] eine Sache, die jemandem in seinem Ansehen stark schadet (Arroganz der StA schadet dem Ansehen)
[2] ein empörender, skandalöser Vorgang (das sowieso)
 
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"Schande" ist meiner Meinung nach das falsche Wort. Ich glaube allerdings auch, dass hier die StA Muc die Streßbelastbarkeit des durchschnittlichen Bürgers deutlich überschätzt und überbewertet.
 
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Die StA Muc hätte wenigstens ausdrücken können, dass man die Geschäftsausübung der verdeckt operierenden Drahtzieher als unerwünscht und problematisch betrachte, aber eine vermeintlich unzureichende Rechtsgrundlage leider nicht mehr hergebe.

Die untertänige Bereitstellung eines Persilscheins ist mehr als ärgerlich.
 
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Die untertänige Bereitstellung eines Persilscheins ist mehr als ärgerlich.

Im Ergebnis ja.
Aber allein der Umfang der Einstellungsverfügung deutet darauf hin, dass man es sich nicht wirklich leicht gemacht hat und die Entscheidung gründlich abgewogen hat. Von "untertänig" vermag ich da nichts zu erkennen.

Das ändert freilich nichts daran, dass das Ergebnis unschön ist.
 
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Jedenfalls das kann man festhalten:
Maßgeblich ist schließlich, dass es die eigene souveräne Entscheidung des jeweiligen Mandanten der Beschuldigten ist, ob eine gerichtliche Geltendmachung erfolgen soll.

Dass dieser in den meisten Fällen davon Abstand nehmen wird, erscheint allein schon deshalb gut verständlich, weil er zivilprozessual die Beweislast dafür trägt, dass - ungeachtet der mit der Seitengestaltung verbundenen zivilrechtlichen Problematik - ein Vertragsschluss gerade mit der beklagten Person vorliegt, also die beklagte Person die Anmeldung durchgeführt hat. Ein solcher Nachweis der Passivlegitimation wird dem Online-Dienstanbieter kaum je gelingen, da insoweit die IP-Adresse nicht ausreicht, denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Dritter sich unter falscher Identität angemeldet hat. Zudem erbringt die IP-Adresse keinen Anscheinsbeweis dafür, der Inhaber des Internetanschlusses habe die Anmeldung durchgeführt. Eine Nachweisbarkeit wird allenfalls dann gegeben sein, wenn die betreffende Person den Anmeldevorgang einräumt.
Zu gut deutsch:

1) Die Forderungen sind vor Gericht nicht durchsetzbar.

2) Nur die blanke Angst kann Opfer zur "freiwilligen" Zahlung pressen.

3) Wer zurückschreibt, liefert sich selbst an dubiose Zahlungserpresser aus.
 
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Man könnte es auf Deutsch übersetzen: "Wir können die Abzocker leider nicht in den Knast schicken. Aber wer den Burschen auch nur einen Cent zahlt, ist selbst schuld".
 
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"Wir können die Abzocker leider nicht in den Knast schicken."

Fragt sich, warum man nicht kann. "Nicht können" kann sehr verschiedene
Ursachen und Gründe haben...

Ein Kommentar, der es auf den Punkt bringt
http://www.community.augsburger-all...llen-im-internet-wenn-die-justiz-versagt.html
....
Der Hinweis der Staatsanwaltschaft München I, Opfern sei es „zumutbar“, diesem Druck standzuhalten, ist einfach nur zynisch!

Stattdessen wird der Freibrief für Katja Günther bei vielen Menschen das Vertrauen in den Rechtstaat erschüttern.

Die Münchner Staatsanwaltschaft hat nicht nur dem Verbraucherschutz in Deutschland einen Bärendienst erwiesen. Mehr als das: Sie hat dem Inkasso-Stalking durch dubiose Firmen und ihre Helfershelfer Tür und Tor geöffnet.
....
 
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Die Münchner Staatsanwaltschaft hat nicht nur dem Verbraucherschutz in Deutschland einen Bärendienst erwiesen. Mehr als das: Sie hat dem Inkasso-Stalking durch dubiose Firmen und ihre Helfershelfer Tür und Tor geöffnet.
Sie reiht sich damit nahtlos in die Tradition deutscher Sta ( Frankfurt, Mannheim, Fulda) ein,
die bisher jede Form der Internetabzocke toleriert (hat).
Der Unterschied ist nur, dass man hier mit noch mehr Worten die Untätigkeit und
Verweigerungshaltung beschönigt und zu caschieren versucht.
 
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Noch ein Lichtblick: NJW - Neue Juristische Wochenschrift
Nun hat auch das AG Marburg den Prozessbevollmächtigten eines Abofallen-Betreibers wegen Beihilfe zum versuchten Betrug auf Schadensersatz verurteilt. Ausführlich erklärt der Richter in seinem Urteil, warum ein Portal wie opendownload.de, das unter einem versteckten Hinweis auf ein entgeltliches Abonnement kostenfreie Downloads anbietet, den Interessenten täuscht, um sich einen rechts*widrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Der Beklagte zu 2) hätte als Rechtsanwalt und Organ der Rechtspflege erkennen müssen, dass er für den Abofallenbetreiber eine offensichtliche Nichtforderung geltend macht.
Mehr davon.
 
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der nächste Persilschein kommt:
Staatsanwaltschaft will Verfahren gegen Ober-Röder Internet-Dienstleister trotz 600 Anzeigen einstellen - Rödermark - Lokalmeldungen - Lokales - op-online.de
Abzocke im Internet ist nicht automatisch strafbar. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt wird ein groß angelegtes Betrugsverfahren gegen die Premium Content GmbH aus der Carl-Zeiss-Straße „vermutlich einstellen“, erklärte deren Sprecher G. N. auf Anfrage unserer Zeitung.
 
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Staatsanwaltschaft München: Ermittlungen gegen Anwältin Katja Günther eingestellt
In der weiteren Begründung der Entscheidung zog die Staatsanwaltschaft zwei Verfahren gegen Aboabzocker-Firmen heran, die unlängst eingestellt wurden. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt stellte die Ermittlungen wegen Betruges gegen eine dieser Firmen ein, weil ein Landgericht keine betrügerische Seitengestaltung feststellen konnte. Damit sei der Vorwurf der Beihilfe zum Betrug gegen Günther nicht haltbar. Die Internetseiten zweier weiterer Firmen, die Polyphem Media und Onlinequiz GmbH, würden "bei zumutbarer Aufmerksamkeit ein hinreichend wahrnehmbarer Kostenhinweis" zeigen. Dadurch sei auch der Vorwurf auf Täuschung über die Kostenpflichtigkeit nicht haltbar. Weiterhin könne Günther nicht nachgewiesen werden, dass sie Forderungen geltend macht, deren Unbegründetheit von vornherein feststeht. Kosten bei unsicherer Rechtslage einzufordern sei kein Betrug, so die Staatsanwaltschaft.
Von Landingpages per Googeleadsensewerbung haben die Strafverfolger wohl noch nie was gehört:

http://forum.computerbetrug.de/info...l/54469-hinweis-auf-kosten-ploetzlich-da.html

http://forum.computerbetrug.de/nach...ogle-so-locken-abo-gangster-in-die-falle.html

Möchte wetten, dass sie selber voll drauf reinfallen würden.
 
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Was diese Robenträger treiben, ist ein gefährliches Spiel: Sie untergraben das Vertrauen in den Staat. Eine derartige Erosion des Vertrauens kann schlimme Folgen haben - dann wird es wieder keiner gewesen sein wollen.

Gibt es denn da überhaupt noch etwas zu untergraben?
Wie heisst es doch so treffend auf bei Bikern beliebten Patches:
"Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure, als an die Gerechtigkeit der Deutschen Justiz".

Ist der Ruf erst ruiniert, urteilt sichs ganz ungeniert.


Eniac
 
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Recht und Gerechtigkeit haben nichts miteinander gemein.
Recht und Gerechtigkeit
Auf den ersten Blick gehören und Recht und Gerechtigkeit untrennbar zusammen, so dass von der Rechtswissenschaft auch ein wichtiger Beitrag zur inhaltlichen Bestimmung von Gerechtigkeit erwartet werden darf.

Dieser Annahme steht aber der gewichtige Einwand entgegen, den Hans Kelsen in seinen großen Schriften „Was ist Gerechtigkeit?“ und „Die Illusion der Gerechtigkeit“ formuliert hat. Demnach ist es nicht möglich, wissenschaftlich fundierte Aussagen zur Gerechtigkeit zu tätigen. Die Gerechtigkeit ist damit auch kein möglicher Gegenstand der Rechtswissenschaft.
Dieser "Erkenntnis" folgen Juristen konsequent. Gerechtes Urteilen und Handeln sind daher bloße Zufälligkeiten.
 
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