Persilschein für Katja Günther

AW: Persilschein für Katja Günther

Ist der Ruf erst ruiniert, urteilt sichs ganz ungeniert.
Eniac
Ist der Ruf erst ruiniert, wird aufs Gesetzbuch uriniert?
Die Juristen, die noch für das allgemeine Volk dachten, wälzen sich im Grabe, die neojuristischen Marionetten tanzen mit den Huren organisierter Kriminalität? Ist das noch eine angstmachende Vision?

Man fürchtet sich in Einzelfällen scheinbar vor gewieften Verteidigern.
Ich glaube, ich will über die Genese dieses unglückseligen Pamphlets gar nicht so genau Bescheid wissen... München halt? Der Unterschied zwischen den Münchnern und den Frankfurtern oder Fuldaern könnte sein: Frankfurt und Fulda haben keine Ahnung, um was es geht und ermitteln deshalb nicht, München weiß genau, was abgeht - und ermittelt deshalb nicht. Da schüttelt's mich...
 
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Ich stoße gerade auf ein Mysterium.

Die Mahndrohanwältin stellt den Mahnungsempfängern bei einer Grundforderung von ca. 60 Euro mit der 1,3-fachen Geschäftsgebühr 32,50 Euro in Rechnung.

Wenn ein Mahnungsempfänger zur Zahlung gepresst werden kann, erhält die Mahndrohanwältin 32,50 Euro von ihm (ggf. über den Auftraggeber).

Wer zahlt die 32,50 Euro, wenn die Forderung uneinbringlich ist? Nach den Statistiken der Verbraucherzentralen zahlen vielleicht noch 10% der Mahnungsempfänger.

Anwälte arbeiten i.a. nicht auf Erfolgsbasis (wie Komplizen):

http://www.rak-muenchen.de/497.html
Art. 1 - Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

1. In § 49 b Abs. 2 BRAO bleibt es bei dem grundsätzlichen Verbot der Vereinbarung, eine Vergütung oder ihre Höhe vom Ausgang der Sache oder vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig zu machen oder dem Rechtsanwalt einen Teil des erstrittenen Betrages als Honorar zukommen zu lassen.

Abweichungen hierzu, also die Vereinbarung eines Erfolgshonorars, sind zulässig, soweit Ausnahmen durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zugelassen werden.
BMJ | Erfolgshonorare
Zum Schutz der Rechtsuchenden und der Unabhängigkeit der Anwälte wird an dem Verbot von Erfolgshonoraren grundsätzlich festgehalten. Es soll jedoch gestattet werden, für den Einzelfall ein Erfolgshonorar zu vereinbaren.
Masseninkasso behandelt keine Einzelfälle.

Wie sieht nun die Rechnung für die Auftraggeber aus? Bei 10 Mahndrohkunden müssen sie 9x32,50 Euro an die Anwältin zahlen, um selbst einmal rund 100 Euro einzunehmen?

Wo ist da das Geschäft? Ich verstehe das nicht. Wo ist der Fehler?
 
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Das hat man die Frau G in München sicher auch gefragt. Uuuups, dachte G und ihre Kunden, da müssen wir uns aber schnell etwas einfallen lassen. Man hat dann eben schlau umstrukturiert. Du darfst annehmen, dass Geld genug vorhanden war, solche kleinen juristischen Problemchen zu lösen und dass auch Geld genug übrig war, um auf jede staatsanwaltschaftliche Konstruktion vorbereitet zu sein. So wie dieses Machwerk der Staatsanwaltschaft ausgefallen ist, darfst Du sicher annehmen, dass da einige Dinge längst im Hintergrund geklärt waren. Man musste nur noch etwas verfassen, was den Schein wahrt.
Ich habe keine Beweise, aber für mich riecht das einfach alles sehr nach "bayrischer Art". Die kleinen Betrüger hängt man, mit den großen Betrügern klärt man so 'was bei einem netten Gedankenaustausch im Bayrischen Hof.
Man sollte sich mal schlau machen, welche ganz großen Juristen wir in München so haben, da kommt man dann schnell darauf, wer da für wen was wie gesagt hat - und wie sehr man offenbar fürchten musste, dem nichts entgegen setzen zu können.
 
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Die kleinen Betrüger hängt man, mit den großen Betrügern klärt man so 'was bei einem netten Gedankenaustausch im Bayrischen Hof.
Nur, genau so geht das nicht.

Wir haben ein Grundgesetz und die Berufsordnung für Anwälte, die ihnen als Organe der Rechtspflege viele Sonderrechte zuweisen.

Die Mahndrohungen von Anwälten wirken auf Einschüchterungsfallenopfer deshalb so ängstigend, weil die Gebühren so drastisch ansteigen.

Das darf nicht als staatsanwaltlich gefördertes Kettenrasseln durchgehen, schon lange nicht, wenn es als "bayrisches Brauchtum" schlicht ungesetzlich wäre.
 
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Das Verbot der Gebührenunterschreitung (§ 49b Abs. 1 BRAO) gilt nur berufsrechtlich für Rechtsanwälte - nicht aber für Inkasso-GmbHs.
 
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Das Urteil eines Richters vom AG Marburg. Osnabrück oder Düsseldorf würde sich da schon besser anhören. Wirklich interessant wird es mMn erst, wenn die Revision im dortigen Fall abgeschlossen ist.
 
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[ir]
Wird sich sicher besser machen, wenn die Zivilgerichte sich der Rechtsauffassung der Stas anschließen und damit für Rechtssicherheit sorgen.
Ist seitens der Nutzlosbranche von großer Bedeutung für die Planbarkeit neuer Inkassostalkingprojekte
[/ir]
 
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Alle „billig und gerecht Denkenden“ würden von einer Täuschung ausgehen, wenn ein Kunde mit dem Kauf eines Produktes ein weiteres, viel kostspieligeres Produkt erwerben müsse. „Ansonsten könnte jeder beim Kauf eines Pfundes Kaffee auf der Rückseite der Verpackung verpflichtet werden, noch einen Pkw zum Kaufpreis von über 10 000 Euro abzunehmen“, heißt es in dem Urteil.

Das sollte man auf eine Postkarte kleben und der Staatsanwaltschaft München schicken.

Das Urteil wurde in der NJW als "Urteil der Woche" veröffentlicht und gute Augen erkennen, dass ein Münchner dort auftaucht.
http://rsw.beck.de/rsw/upload/NJW/KW_10-2010.pdf
(aber das weiß man ja sowieso)

Wollte man süffisant sein, könnte man sagen "Es wird auch in München Zeit, dass beim Staatsanwalt die Wecker klingeln"...
 
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Es würde auch schon helfen, wenn sich die Amigos bei der RAK München bewusst wären, dass das Berufsrecht für Organe der Rechtspflege einige Privilegien einräumt, dabei aber auch höhere Ansprüche an zulässige Handlungsweisen stellt.

Die Mahndrohanwältin fordert bei angenommen 1.000.000 Mahndrohschreiben in den letzten Jahren Geschäftsgebühren in Höhe von 32.500.000 Euro von den Reingefallenen. Die StA München spricht von 1000 Schreiben pro Tag. Das macht dann bei 8 Stunden Arbeitszeit einen Stundenlohn von rund 4000 Euro. Das schaffen nicht einmal Edelhuren.

Welcher Anwalt verdient so viel? Wer zahlt das, wenn die Forderung uneinbringlich ist?

Das stinkt zum Himmel. Und die RAK München schaut zu.
 
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Noch so ein Anwalt mit einem vermutlich höheren Stundenlohn als bei einer Edelhure:

Weitere Einzelheiten zum Abo-Fallen-Urteil - teltarif.de News
Kleines Detail am Rande: Auch die falsche Altersangabe des Internet-Nutzers, der hier als Kläger auftrat und sich bei der Anmeldung auf opendownload.de als volljährig ausgegeben hatte, ändere nichts daran, dass die Beklagten durch die Anwaltskosten zu Abwehr ihrer Forderung beim Kläger einen Schaden verursacht hätten, der zu erstatten sei. Dass das Vertragsopfer zufällig ein Minderjähriger gewesen wäre, ändere nichts an der verwerflichen Handlung der Beklagten.
 
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Die Staatsanwaltschaft Hamburg zeigt, was möglich ist: http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?p=245406#post245406
Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg (Geschäfts-Nr. 6802 Js 11/09 [7450 Js 226/09]) gegen die Beschuldigten Rechtsanwalt Sv* Sc* und Sa* A* Sc* wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit den unter der Firma Belleros Premium Media Limited über die Webseite w*w.99downloads.de angebotenen Internet-Dienstleistungen sind im Wege der Beschlagnahme zum Zweck der Rückgewinnungshilfe für die Geschädigten die nachstehend genannten Vermögenswerte gesichert worden:
Da ist jedenfalls erst einmal Schluss mit Inkassostalking durch Organe der Rechtspflege. Im Norden gibt es aber auch weniger Amigos.
 
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Jetzt auch bei Heise das Marburger Urteil zu einem Organ der Rechtspflege mit Stundenverdiensten in der Größenordnung von Edelhuren:

heise online - Abwehr von Abofallen-Forderungen muss erstattet werden
Auch zum von der Verteidigung vorgebrachten angeblichen Mehrwert, den die Software-Beschreibungen auf opendownload.de bringen sollen und der den Abopreis rechtfertigen soll, nannte der Richter einen plastischen Vergleich: "Die kurze Produktbeschreibung kostenloser Software und eine redaktionelle Bewertung, die weit überwiegend positiv ist, kann nicht als adäquate Gegenleistung für den Abonnementpreis angesehen werden. So ist es vergleichsweise auch kein Mehrwert, wenn ein Autoverkäufer einem Kunden erzählt, er könne mit einem Pkw auch auf Straßen fahren.
 
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Nach dem Freifahrtschein durch die Münchener Amigos wird wieder richtig Gas gegeben (siehe Bild, die häufigsten Suchworte schwimmen bei Google ganz oben).

Natürlich kann das Organ der Rechtspflege mit dem Stundenverdienst in der Größenordnung von Edelhuren immer noch ahnungslos davon ausgehen, nichts über den wirklichen Bestand von wirksamen Vertragsverhältnisse zu wissen.

Gibt es auch nur einen echten Kunden, der wissentlich dort ein Vertragsverhältnis eingegangen ist?
 

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Nach dem Freifahrtschein durch die Münchener Amigos wird wieder richtig Gas gegeben (siehe Bild, die häufigsten Suchworte schwimmen bei Google ganz oben).

Es scheint auch ein seltsames Kartell des Schweigens in den Medien zu dem Freifahrtschein
dritter Klasse zu geben.
Gäbe es nicht den Bericht in der Augsburger Allgemeinen und hier bei CB, den einige wenige Webseiten
weitergetragen habe, gäbe es bis heute keinerlei Information über die Nachsicht der Ermittler.

Wo sind heise, spon usw, die sich doch immer rühmen, ganz nah am Verbraucher zu sein
und über brennende Probleme zu informieren?

Hat man Angst, sich in die Nesseln zu setzen? Wenn ja, in welche?
 
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Wo sind heise, spon usw, die sich doch immer rühmen, ganz nah am Verbraucher zu sein und über brennende Probleme zu informieren?
Die eher schwächeren Mitbürger haben keine Lobby. Abgezogen mit der mafiös organisierten Zahlungserpresserei werden Jugendliche und rechtsunkundige Bürger.

Die lesen vermutlich weder Spiegel noch c't.
 
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