Online-AGBs stets unwirksam?

rolf76

Winkel-Abokat
Onlinekosten.de zu einem Vortrag von Prof. Hoeren zum Internetrecht:
Ebenfalls ein Mythos sei das Verschwinden von Papier im digitalen Zeitalter. Er betrachtete E-Mails und elektronische AGBs in Hinblick auf ihre rechtliche Wirksamkeit - und diese sei gleich null, so Hoerens Fazit. Die einzige Lösung sei hier die qualifizierte Signatur - da diese aber niemand einsetze, müsse der Kunde stets auch Papier-AGBs erhalten, wenn er einen Artikel online kaufe. Ansonsten sei das Geschäft hinfällig.
http://www.onlinekosten.de/news/artikel/20128/1

Will Prof. Hoeren eine Revolution im Online-Recht einläuten?

Näher liegt eine verfälschende Wiedergabe seines Vortrags. Denn in seinem Shareware Skript Internetrecht, Januar 2006, S. 264 ff. führt Prof. Hoeren aus:
Unstreitig ist eine Einbeziehung von AGB durch sog. Click-Wrap-Agreements möglich, bei denen der Kunde die AGB elektronisch zur Lektüre einsehen kann und durch Klicken einer elektrischen Schaltfläche seine Zustimmung hierzu erklärt.
...
Der Besteller ist gerade im WWW-Bereich frei, sich die AGB auf seinen Rechner oder einen Proxy-Server zu laden und in aller Ruhe, ohne zusätzliche Übertragungskosten, zu lesen. Er kann sie zusätzlich ausdrucken und hat dadurch die Gewähr, die jeweiligen AGB authentisch zur Kenntnis nehmen zu können. Schließlich bedient sich der Nutzer freiwillig des Internet zum Vertragsschluss und muss damit auch die Informationsmöglichkeiten des Internet akzeptieren. Eine nachträgliche Änderung der AGB wäre unter dem Gesichtspunkt des Betrugs strafbar. Von daher spricht diese eher vage Möglichkeit für die wirksame Vereinbarung von AGB.
 
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