Neues bei Jurpc

A

Anonymous

Bei Jurpc gibt es unter

http://www.jurpc.de/rechtspr/20040143.htm
bzw.
http://www.jurpc.de/rechtspr/20040143.pdf
wieder einmal einen interessanten Artikel.

Insbesondere der erste Leitsatz gefällt mir überhaupt nicht.
Zitat Anfang:
1. Ein Vertrag, durch den sich ein Netzbetreiber
verpflichtet, zur Weitervermarktung Rufnummernblöcke
für Mehrwertdienste zur Verfügung zu stellen, ist ein
wertneutrales Rechtsgeschäft, auf das die möglicherweise
sittenwidrigen Inhalte der angebotenen Mehrwertdienste
nicht durchschlagen. Die Wertneutralität erstreckt sich
dabei auch auf die getroffenen Preisabreden, auch wenn
die Verbindungsleistung und die weitere Dienstleistung
zu deutlich höheren Gesamtentgelten als Telefon- oder
Sprachmehrwertdienste angeboten werden sollen.

Zitat Ende

Wenn an diesem Urteil genug herausgelesen bzw. hineininterpretiert wird, könnte dies den Verbraucherschutz leider nicht gerade stärken.
 
mir entgeht im Augenblick der Zusammenhang mit den hier aktuellen Problemen
der Dialereinwahlen , (insbesondere der illegalen Auslandsdialer) hier geht es eindeutig um Sprachdienste ,
bei denen das OLG zu einer für mich nicht nachvollziehbaren Schlussfolgerung gekommen ist.
Bisher hat sich hier noch kein einziger gemeldet, der mit der im Urteil geschilderten
Problematik konfrontiert wurde.

tf
 
Sollte sich der erste Leitsatz herumsprechen; kann das durchaus noch für Dialer relevant werden.

Mir wäre auch die Eindämmung der Verwendung von Auslandsnummern als "versteckte Mehrwertdienste" lieber.
 
Anonymous schrieb:
Sollte sich der erste Leitsatz herumsprechen; kann das durchaus noch für Dialer relevant werden.
Als Einwahlen sind eindeutig nur 09009 Nummergassen zulässig, mir ist nicht bekannt, daß die RegTP
irgendwelche Änderungsabsichten erkennen läßt: Auch Gerichte (selbst bayrische OLGs ) müssen sich
an eindeutigen Regelungen orientieren. Soweit mir bekannt ist , ist ein bayrisches OLG nicht das
Ende der Fahnenstange für den Rechtsweg in Deutschland.

ww
 
Schwarzmalereien

Was das Problem der unzulässigen Nummerngassen betrifft:

"Schwarze Schafe" könnten doch vielleicht einfach auf die Idee kommen mit selbstlöschenden; natürlich nicht konformen Dialern Nummern anwählen zu lassen die offiziell für Sprachanrufe bzw. Faxabrufe vorgesehen sind.


Wählt der Dialer eben ein "Stöhntonband" mit Blocktarif oder Auslandsnummer bzw. einen wertlosen "Faxabruf" Zur doppelten Sichrheit kann man ja bei der "Faxabrufnummer" tatsächlich einen Faxserver mit irgendwelchen wertlosen Informationen und vielen Seiten aufstellen.

Bei Kontrollanrufen kommt dann natürlich wirklich ein Fax aus der Leitung und der Geschädigte hat eine etwas erschwerte Beweislage.



Aus all diesen Ausführungen folgt:

Ich bin für eine starke Verschärfung der Gesetze; meine Forderungen:

*) keine Blocktarife über 2 Euro mehr
*) härteres Durchgreifen der Behörden auch bei angeblich kleineren Schadenssummen (siehe 0137-Lockanrufe etc.)
*) strengere Kontrollen bei Auslands- und Satellitennummern
*) schnellere Abschaltung von Rufnummern bei Beschwerden
*) Ausweitung der Schutzbestimmungen für Mehrwertnummern auf alle Vorwahlen
 
Re: Schwarzmalereien

Anonymous schrieb:
"Schwarze Schafe" könnten doch vielleicht einfach auf die Idee kommen mit selbstlöschenden; natürlich nicht konformen Dialern Nummern anwählen zu lassen die offiziell für Sprachanrufe bzw. Faxabrufe vorgesehen sind.

Was heiß könnten, das ist doch schon längst der Fall:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=4380
z.B Auslandsnummern , bzw nicht
mehr legale 0190 Nummern , über die zu Hauf im Forum berichtet wird

tf
 
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