Da aus dem Urteil leider nichts näheres hervorgeht, weder die angewählte Nummer noch die Länge des Gespräches
kann über die Plausibilität der Vermutung des Gerichts nicht mal spekuliert werden.
(Denn mehr als eine Vermutung ist es nicht)
Hübsch ist auch sein naiver Kinderglaube an die Unfehlbarkeit der Ti-kom Abrechnungen.
Von deren Fehlerhaftigkeit hat das Gericht wohl noch nie was gehört. Sollte mal sich mal etwas mehr informieren.
AMTSGERICHT DUISBURG-RUHRORT schrieb:
Bei diesen gilt aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrungen der Erfahrungssatz,
dass sie die geführten Gespräche und die damit angefallenen Kosten zutreffend aufzeichnen.
*kopfschüttel*
KatzenHai schrieb:
Also: Schlüpfrig telefoniert und nachher den moderaten Betrag nicht zahlen wollen - so geht's nun auch wirklich nicht.
So einfach würde ich das nun nicht sehen, wenn jemand wegen des "moderaten" Betrages
von 50 Euro vor Gericht zieht, kann man das auch anders interpretieren. Schlicht gesagt man
kann es auch genau umgekehrt interpretieren, wenn jemand wegen 50 Euro vor Gericht zieht,
glaubte er im Recht zu sein. Es kann natürlich auch sein, das aus anderen Gründen *ahem*
der Betreffende das "Gesicht wahren" wollte, wem gegenüber auch immer....
Ob der Beklagte überhaupt einen Anwalt hatte, geht auch nicht aus dem Urteil hervor
(und ob der was gebracht hätte steht auf einem anderen Blatt , was Anwälte erreichen und versieben,
steht durchaus in einem "ausgewogenen" Verhältnis) und aus der Warte des in diesem
Forums angesammelten Wissens (vornehmlich von "Der Jurist" erarbeitet ) auf die
Unbedarfheit eines normalen Bürgers herabzusehen ist nicht ganz fair. Ob der betreffende
jemals von der Existenz solcher Foren gewußt hat, und ob ihm ein normaler Anwalt dabei
hätte helfen können, alles dies steht in den Sternen. Deswegen ist dieses Urteil absolut ungeeignet,
wie auch immer man es sehen mag, als repräsentives "Dialerurteil" in der Sammlung zu stehen
wibu schrieb:
Ich denke, das Urteil sollte man ganz schnell vergessen. Das war wohl ein absoluter Einzelfall.
Gruß wibu
Dem würde ich mich anschließen...
cp