Netzfundstücke zum Schmunzeln oder Wundern - to be continued

http://www.sueddeutsche.de/bayern/n...-weil-er-schnell-zum-einsatz-faehrt-1.2337607

Notarzt fährt zu einem Kind, das zu ersticken droht. Er überholt. Gegenverkehr wird vom entgegenkommenden und überholenden Notarzt zum scharfen Abbremsen und aufs Bankett gezwungen. Ein Zeuge, der im Auto dahinter unterwegs war, stützt diese Aussage. Notarzt wird des rücksichtslosen Fahrens und der Gefährdung des Straßenverkehrs beschuldigt.

Ein paar Monate später erhält er einen Strafbefehl. Darin wird er aufgefordert, für sechs Monate seinen Führerschein abzugeben und 4500 Euro Strafe zu zahlen.

[ironie]Was soll man da sagen? Sollte der Anzeigenerstatter mal einen Notarzt brauchen, ist ihm zu wünschen, dass dieser sich korrekt an die Verkehrsregeln hält. Insbesondere möchte man sich wünschen, dass der Notarzt vor der Abfahrt zu dieser Person
a) den Reifendruck prüft
b) die Profiltiefe überprüft
c) sämtliche Außenspiegel reinigt
d) sämtliche Schrauben an den Rädern überprüft und auf Hochglanz poliert
e) erst einmal in aller Ruhe seinen Kaffee trinkt
und
f) bei der Ankunft beim Patienten dessen Toilette benutzt, um den Autoschlüssel runterzuspülen.[/ironie]


https://www.openpetition.de/petition/online/freispruch-fuer-den-notarzt-alexander-hatz
 
Zuletzt bearbeitet:
Habs heute auch im Radio gehört und immerhin hat der Notarzt wohl das Leben der 2jährigen gerettet. Nur, dem Strafbefehl geht sicher eine Vorgeschichte vorweg, man müsste halt alle tatsächlichen Umstände kennen, um nicht ins Stammtischgeplauder abzusinken. Ein Notarzt hat Rechtfertigungsgründe, gestützt auf das Sonder- und Wegerecht. Natürlich darf er dabei keinen anderen gefährden. Aber bei allem Populismus - es ist nur ein Strafbefehl (entfaltet erst dann Rechtskraft, wenn kein Rechtsmittel eingelegt wird). Um den kümmern sich doch bestimmt schon Juristen.
 
Fall erledigt: http://www.br.de/nachrichten/oberbayern/inhalt/notarzt-noetigung-anklage-100.html

Staatsanwaltschaft zieht Strafbefehl zurück

Wende im Falle des Notarztes, der für einen Einsatzfahrt einen Strafbefehl bekam. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hat das Verfahren nach bundesweiten Protesten eingestellt und den Strafbefehl zurückgezogen.

Maßgeblich hierfür war die Schilderung der Einsatzfahrt durch den Notarzt, die erst nach Erlass des Strafbefehls bei Gericht eingegangen ist.
Sach ich doch:
....dem Strafbefehl geht sicher eine Vorgeschichte vorweg...
Keine Vorgeschichte ist auch eine - der Arzt war anscheinend vor dem Strafbefehl nicht erfolgreich angehört worden oder hatte sich nicht zur Sache geäußert.

Wenn man sich nicht zur Sache äußert, wenn einem rechtliches Gehör angeboten wird, kann das durchaus auch zum Nachteil ausgelegt werden. Ob das in diesem Fall so war, wird man nicht erfahren. Erfahrungsgemäß ist das aber eine plausible Erklärung für den Erlass eines Strafbefehls, den letztlich doch wieder nur der Empfänger zu verantworten hatte.

Weil ich in der Nähe eines Krankenhauses wohne, kommen mir oft Sanker mit und ohne Lalülala entgegen. Möchte nicht wissen, in wie vielen Fällen es nur um Nasenbluten geht.
 
Dazu eine Geschichte aus der eigenen Vergangenheit.
Feuerwehr - Alarm per Piepser. Ankunft Gerätehaus, über Funk "Schwerer Verkehrsunfall auf der BAB". Nachbarwehr wird auch alarmiert.
Zwei Wehren mit 3 Fahrzeugen und 27 Mann mit voller Musik im Berufsverkehr zur Autobahn.
Im tatsächlichen Einsatz: 3 Sack Ölbinder, 3 Besen, 3 Mann
Was war passiert - ein Kühler war geplatzt beim Unfall.
Wir haben nie erfahren wer diesen Alarmmist verzapft hat.
Aber ich kann mir die Schlagzeile vorstellen wenn es auf dieser Einsatzfahrt zu einem Unfall gekommen wäre.
 
Praktisch sieht das Problem mit diesem Betrübssystem so aus: Der Rechner hängt.

Wenn man hart ausschaltet, bleiben Konsistenzprobleme auf der Platte C: zurück, die man händisch checken und beseitigen muss. Oder man behält die Probleme für eine unsichere Zukunft und weiß es nicht einmal.

Das ist nicht einmal für Home-Entertainment akzeptabel.
 
@Goblin - muß schon sagen - eigenwilliger Geschmack ...

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