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Danerl
Frage wer kennt sich aus , nach Filesharing einer 12 jährigen Mahnbescheid erhalten. (Trotz Urteil vom November 2012) Wer hat Erfahrung mit diesem Thema?
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Der Abmahner hat in deinem Fall sicher keine Kenntnis davon, dass es sich beim Verursacher der Urheberrechtsverletzung um ein Kind gehandelt hat, oder? Die Abmahnung richtet sich wegen der verfügbaren Daten des ermittelten Anschlussinhabers und wegen den des Anscheins zuerst immer gegen diesen.Hier die Pressemitteilung des BGH:
http://juris.bundesgerichtshof.de/c...t=pm&Datum=2012&Sort=3&nr=62207&pos=0&anz=192
BGH schrieb:Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Eltern für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt hatten und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt.
Ist abhängig von der Einsichtsfähigkeit, siehe §828 III BGB.wie ist denn das mit dem Schadenerstatz gegen Minderjährige?
=Schadenerstatz
OK, dann müssen Dannerl und der Freund der Großen ja eigentlich nur die modifizierten Unterlassungserklärungen als Anschlussinhaber abgeben. Zahlen müsste demnach zuerst mal niemand, da die Einsichtsfähigeit bei einer 12jährigen wohl noch als recht gering eingeschätzt werden würde. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass die 12jährige in beiden (nennen wir es mal) "Anschlussfällen" vor Gericht zu zerrren wäre. Erst dort würde sich entscheiden, ob eine Zahlung fällig wird oder eben doch nicht.Störerhaftung