Nach Filesharing einer 12 jährige Mahnbescheid erhalten

D

Danerl

Frage wer kennt sich aus , nach Filesharing einer 12 jährigen Mahnbescheid erhalten. (Trotz Urteil vom November 2012) Wer hat Erfahrung mit diesem Thema?
 
Schau mal > HIER < hier in den Nachbarthread und > HIER < hier in die Newsmeldungen.​
Hier die Pressemitteilung des BGH:
http://juris.bundesgerichtshof.de/c...t=pm&Datum=2012&Sort=3&nr=62207&pos=0&anz=192
BGH schrieb:
Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Eltern für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt hatten und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt.
Der Abmahner hat in deinem Fall sicher keine Kenntnis davon, dass es sich beim Verursacher der Urheberrechtsverletzung um ein Kind gehandelt hat, oder? Die Abmahnung richtet sich wegen der verfügbaren Daten des ermittelten Anschlussinhabers und wegen den des Anscheins zuerst immer gegen diesen.

Die Fälle sind aber verzwickt! Sich einfach auf ein Urteil zu berufen ist zu wenig - nimm dir einen Anwalt für Medienrecht und siehe unbedingt davon ab, selbst mit der Kanzlei zu kommunizieren.


 
Hallo,das ganze ist in der Tat verzwickter..... Seit Oktober 2012 ist das ganze beim Anwalt ( der allerdings nicht auf Medienrechte spezialisiert ist). Meine 12 jährige Tochter hat in einem unbeobachteten Moment das Laptop ihrer großen Schwester (20 J) benutzt . Diese nahm ihr Laptop mit zu Ihrem Freund ( Nichtwissend das sich diese Datei draufbefindet) daraufhin bekamen wir von 15-20 verschiedenen Anwälten Briefe.... Ach ja ich vergaß zu erwähnen das es sich um die Top 100 bei dieser Datei handelte. Natürlich bekam der Freund meiner großen Tochter von den gleichen Anwälten für die gleichen Lieder diese besagten Briefe. Der Anwalt und wir haben das ganze X mal versucht zu erklären, dass es sich um ein und die gleiche Datei handelt,
diese Anwälte lesen nur leider die Biefe nicht, da immer wieder Standart Briefe und Drohungen kamen. Nun ja und jetzt bekam der Freund einen Mahnbescheid vom Amtsgericht......
 
Eine Datei, 100 Lieder, im Extremfall 100 Abmahnungen.
Das Problem ist daß sich das Filesharingprogramm je nach Einstellung sofort mit dem Internet verbindet und als Verteiler von 100 Liedern fungiert.
Ab zum Medienrechtsanwalt - sonst zahlt ihr bis zum Schwarzwerden!
 
Da wurde ein Container angeboten und deine große Tochter hat sich wahrscheinlich von ihrem Freund infizieren und/oder helfen lassen. Warum stellt ihr eigentlich das Problem nicht auf den Freund mit dem selben Countainer ab?

Der muss eh damit kämpfen und wenn man annimmt, dass er gelegentlich it seinem PC auch bei euch zu Hause ist, muss gar nicht der Computer deiner großen Tochter beteiligt gewesen sein.

Ein Anschlussinhaber könnte nun argumentieren, dass alls bisher geschriebenes ein Irrtum war. Er könnte/sollte den Anwalt wechseln und die erwähnte Strategie mit dem besprechen. Der Freund deiner Tochter kann nur ein Mal zur Kasse gebeten werden und die kleine Tochter kann für die Urheberrechtssache ohnehin nicht belangt werden (aber die große).

Leider kommt es nun echt darauf an, mit welcher Strategie und welchen Argumenten der bislang beauftragte Anwalt ins Feld gezogen ist. Schade für dich, Danerl, dass du erst jetzt zu uns gefunden hast.
 
Red, ich glaub Du siehst hier was verkehrt.

* Kleine Tochter mißbraucht Schwesterns Notebook und lädt Container runter.
* Container liegt mitsamt Filesharingprogramm auf großer Schwesterns Notebook
* Große Schwester fährt zum Freund, loggt sich dort ins WLAN ein und das Filesharingprogramm bietet fröhlich den Container zum Download an ...
* Rechteinhaberwadlbeißer findet das Angebot und verbeißt sich in des Großschwesterfreundes IP-Wadl ...

Zumindest hab ich das grad so verstanden ...
 
Ah ja, auf dem 2. liest sichs besser, sorry! Allerdings wäre ich mir gar nicht so sicher, ob die Sachlage wirklich so ist, wie Danerl es beschrieben hat.

@Danerl, lässt sich das bestätigen, dass die Kleine tatsächlich den Container genutzt und das Filesharingprogramm installiert hat, ohne dass die Große etwas davon wusste?

@Jurist/en, wie ist denn das mit dem Schadenerstatz gegen Minderjährige? Jedenfalls stellt sich mMn die Frage zur Aufsichtspflicht von Danerl, mit Sicherheit aber nicht die bodenlose Ersatzvornahme, nur weil er/sie Anschlussinhaber ist.
 
wie ist denn das mit dem Schadenerstatz gegen Minderjährige?
Ist abhängig von der Einsichtsfähigkeit, siehe §828 III BGB.
Soweit über beide Anschlüsse angeboten wurde schulden wohl auch beide Anschlußinhaber Unterlassung auch wenn es die selbe Datei war. Die Frage der Störerhaftung betrifft m.E. nur die (fiktiven)Lizenzgebühren.
 
=
OK, dann müssen Dannerl und der Freund der Großen ja eigentlich nur die modifizierten Unterlassungserklärungen als Anschlussinhaber abgeben. Zahlen müsste demnach zuerst mal niemand, da die Einsichtsfähigeit bei einer 12jährigen wohl noch als recht gering eingeschätzt werden würde. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass die 12jährige in beiden (nennen wir es mal) "Anschlussfällen" vor Gericht zu zerrren wäre. Erst dort würde sich entscheiden, ob eine Zahlung fällig wird oder eben doch nicht.
 
In der Zwischenzeit haben der Freund meiner großen Tochter und wir ( trotz Gerichtsurteil vom November 2012) vom Amtsgericht in Coburg ( wg. Filesharing) Post bekommen ( Mahnbescheid)
Wer kennt sich mit sowas aus.
 
Wie Du unten rechts auf dem Mahnbescheid lesen kannst hat das Gericht die Berechtigung der Forderung gar nicht geprüft.
Inwieweit auf Grundlage der Entscheidung des BGH eine Entlastung bzgl. der Störerhaftung vorzunehmen ist müßte im Gerichtsverfahren verhandelt werden.
Ob es -nach Widerspruch- zu einem Gerichtsverfahren überhaupt kommt bleibt abzuwarten.
 
Zurück
Oben