Nach EuGH-Urteil: Google löscht unerwünschte Einträge – aber nicht alle

50 %? kann ich nicht glauben.... das habe ich als Antwort erhalten und die (entfernten) Links führen zu wirklich schlimmen Verleumdungen, von denen "Betrüger" noch so ziemlich die harmloseste ist. Die Begründungen sind der blanke Hohn:


Die angegebenen URLs beziehen sich offenbar auf Inhalte, die im Hinblick auf Ihre berufliche Tätigkeit von erheblichem öffentlichen Interesse sind. Diese URLs könnten beispielsweise für potenzielle Kunden oder Nutzer Ihrer Dienstleistungen von Interesse sein. Daher ist der Verweis auf dieses Dokument in den Suchergebnissen zu Ihrem Namen durch das Interesse der Öffentlichkeit gerechtfertigt.

Bitte beachten Sie, dass es über dieses Formular nur möglich ist, Inhalte auf datenschutzrechtliche Fragestellungen hin überprüfen zu lassen. Wenn Sie eine Beschwerde einreichen möchten, die sich insbesondere auf andere rechtliche Aspekte (z.B. Urheberrecht oder Äußerungsrecht) stützt, besuchen Sie bitte diese Seite: http://support.google.com/legal. Die Nutzung der dortigen Formulare stellt sicher, dass Ihr Anliegen zeitnah und sachgerecht von dem dafür zuständigen Team bearbeitet werden kann.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Bezüglich der folgenden URL(s):



Es scheint, dass die Informationen unter der/den von Ihnen beanstandeten URL(s) keine Angaben über Ihre Person, sondern über eine andere Person mit gleichem Namen enthalten. Eine Verletzung Ihrer Rechte können wir daher nicht erkennen.

Google wird vorerst keine weiteren Maßnahmen treffen in Bezug auf diese URLs.
 
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