Ich habe mich im Juni bei ein paar Gewinnspielen minderjährig angemeldet aber logischerweise mich über 18 angemeldet. Jetzt frage ich mich ob es strafbar war. Könnt ihr mir helfen?
Lg Moboribitz
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Wie alt bist du?Ich habe mich im Juni bei ein paar Gewinnspielen minderjährig angemeldet a
Personen, die zur Tatzeit jünger als 14 Jahre sind (also „Kinder“ im Sinne des Gesetzes), können somit nicht bestraft werden.
Bei vielen Banken erfolgt eine Abstufung des Leistungsumfanges je nach Alter. Ab 7 Jahren kann ein Konto eröffnet werden. Eine Girocard gibt es oft erst ab 14 Jahren.