Erst dann? Und wrnn man die 1 gedrückt hat bei solchen Nummern??
Das ändert in diesen Fällen überhaupt nichts. Wenn keine eindeutige Mitteilung über eine Preiskennzeichnung und auch keine Widerrufsbelehrung kam, dann "beweist" ein Druck auf die Taste 1 in etwa so viel, dass ein unbekannter Fuchs in irgendeinem nicht näher bezeichneten Wald eventuell eine Gans gestohlen haben könnterönntehumbahumbatäterätete.
Mehr nicht.
Auf Deutsch: das interessiert keinen Richter. Und das wissen die Petersberger Halsabschneider auch genau.
In der Beweispflicht für die Erteilung der Informationen wäre im übrigen der Petersberger Halsabschneider. Auch das weiß der.
Die Masche ist seit Jahren bekannt, und noch nie wurde jemand von der Bande verklagt - egal ob da eine Taste gedrückt wurde oder sonst was.